Als ich Nachts zu Fuß auf dem Heimweg war,hat mich ein Polizeiauto gestoppt und gefragt wohin ich will, woher ich komme. Nach einer Nachfrage, wo denn das Problem sei, ich habe mir nämlich nichts zu Schulden kommen lassen, wurde ich ignoriert. Nachdem der andere Beamte mir meinen Ausweis abgenommen hat um ihn im Auto zu checken, habe ich nochmal gefragt, wurde wieder ignoriert. War stets freundlich, will ich betonen Erst als der Beamte mit dem Ausweis ausstieg und mir ihn zurückgab, meinte er zu mir, dass ich nun weitergehen darf. Rechtlich darf die Polizei eine Person kontrollieren, ist sie jedoch nicht verpflichtet der Person zumindest zu sagen worum es ging?
Hallo, die Frage kann ich nicht beantworten. Ist aber schon komisch, in der Nacht von der Polizei kontolliert zu werden und dann keine Antwort zu erhalten. Geh doch am Morgen mal zur Wache und erkundige Dich was die in der Nacht von Dir wollten, vielleicht bekommst Du dort eine Antwort.
Viel Erfolg!!!
Ingeborg
Herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe mich schon gewissermaßen schikaniert gefühlt, ich bin nämlich nach einer durchfeierten Nacht gesprintet um meine Bahn zu bekommen. Die Stand 10 Meter vor mir, als ich in diesem Gespräch verwickelt war. Es war nichts weiter, denke ich, nur fand ich das äußerst komisch, dass meine Freundlichkeit mit einer unnötigen Ignoranz beantwortet wurde. Ich würde nur gerne erfahren, ob ich das Recht habe als Zivilperson zu erfahren, welchen Grund die Polizeikontrolle hat um in Zukunft notfalls Dienstnummer etc. in Erfahrung zu bringen.
Hallo,
interessant, dass Du erst in einer Antwort erwähnst, dass Du gerannt bist und dies in Deiner Frage erst gar nicht erwähnst.
Und schon hast Du Deine Antwort:
- Nacht
- rennen
Das ist nichts außergewöhnliches und sollte von Dir nicht als etwas schlechtes oder negatives aufgefasst werden, sondern als etwas positives. Wenn Du in den letzen Jahren die Nachrichten gesehen hast, weißt Du auch, dass es öfter vorkommt, dass Personen jeden Alters „gerne“ an Haltestellen von U-Bahnen oder Bahnhöfen angegriffen werden.
Vielleicht hat die Polizei Dir auch gesagt, worum es geht. Sicherlich haben sie mehr geredet als Du hier geschrieben hast. Vielleicht sowas wie: allgemeine Kontrolle oder können Sie sich ausweisen …
Um Deine Frage zu beantworten:
Sie darf - und der Grund ist Personenkontrolle. In Deinem Fall sicherlich auch das rennen in der Nacht.
Gruß - Michel
Entschuldige. Ich glaube meine Beschreibung war ein wenig kryptisch. Also ich bin alleine zum Bahnhof gegangen. Aus einer Seitenstraße kam ein Polizeiauto und hielt an(keine Ampel etc.). Zwei Personen stiegen aus. Ich blieb stehen. Eine weibliche Beamtin fragte mich woher ich komme und wohin ich gehe. Ich habe beides beantwortet, indem ich gesagt habe, dass ich aus xyz Club komme und nun zum Bahnhof gehe um nach Hause zu fahren. Ich war noch ein wenig angetrunken und sah auch ziemlich zerzaust aus(5.30 Uhr morgens). Der männliche Beamte fragte mich daraufhin nach meinem Personalausweis, den ich ihm sofort gab. Er stieg ins Auto und checkte vermutlich, ob nach mir gefahndet wird oder sonstwas. Zumindest meinte das ein Freund, der bei einer polizeilichen Behörde arbeitet. Sie stand neben mir und hat natürlich aufgepasst. Ich habe sie gefragt, wo das Problem ist oder worum es überhaupt geht. Sie schaute mich an und ignorierte meine Frage. Ich habe sie absolut freundlich gestellt. Da ich nicht wusste, dass zu dieser Uhrzeit schon eine Bahn fuhr, war ich überrascht als eine kam, etwa 20 Meter hinter mir. Ich habe hingeschaut und meinte, dass das meine Bahn wäre. Sie meinte zu mir, dass ich da sowieso vorbeigegangen bin. Natürlich anspielend auf mein zerberstetes Äußeres. Der männliche Beamte kam raus und ich fragte ihn dann daraufhin, wo das Problem sei. Er meinte nur, dass ich zu einer Personenbeschreibung passen würde. Er gab mir meinen Ausweis und meinte zur mir, dass ich nun weitergehen dürfte. Das wars. Ich bin zum Bahnhof gegangen und habe, als ich die wartende Bahn gesehen habe, von der ich glaubte sie verpasst zu haben, einen harten Sprint eingelegt. Da war die Polizei aber längst weg. Da das mein erster Kontakt mit der Polizei war, wo ich als sogennanter mutmaßlicher „Verdächtiger“ behandelt wurde, hat es mich doch überrascht, mehr noch irritiert, weil mich die Beamten absolut im unklaren darüber ließen, warum sie mich nun kontrolliert haben. Es hatte für mich einen sehr willkürlichen Touch. Ich habe am nächsten Morgen, weil mich die Situation sehr beschäftigt hat, geschaut, was eigentlich los war in der Innenstadt. Anscheinend wurde ein Kiosk ausgeraubt und die Täter waren geflüchtet. Die haben aber schon, nach dem POlizeiticker zufolge, eine Gruppe um 4 Uhr festgenommen. Vielleicht liegt es ja daran. Zumindest war es nach dem Ticker etwa im Umkreis von 100 Metern.
Da ich noch nie Kontakt hatte mit der Polizei, noch mit der Justiz, war stets gesetzetreu, war das für mich eine ziemlich kafkaeske Erfahrung. Ich hatte mir vom Freund und Helfer zumindest mehr Klarheit erhofft.
Ja, das dürfen die. Das ist alltägliche Polizeiarbeit.
Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen: Du könntest ja zur Fahndung ausgeschrieben sein oder sonst was und genau das wurde überprüft.
Manchmal verstehe ich echt nicht warum immer alle denken/sagen, dass die Schmiere das, das, das, das und das nicht darf.
Hab doch mal ein bißchen mehr Vertrauen in die Polizei. Wir sind hier schließlich nicht in einem Land wo Korruption uns ständig begleitet…
Hallo, ja, ich würde auch gern wissen wollen warum ich angehalten wurde. Die haben sicher jemanden gesucht und vielleicht siehst Du diesem Jamand ähnlich. Hätten die Beamten auch sagen können. Dann kommt bestimmt der Satz: Aus polizeilichen Ermittlungen können wir nichts sagen. Hilft Dir aber auch nicht weiter. Viel Glück bei der Aufklärung. Ingeborg
Hallo korel,
Eine Identitätsfeststellung (was wohl hier nach dem entsprechenden Polizeigesetz vorlag) ist bei verschiedenen Anlässen möglich und wie du richtig beschreibst, auch zulässig.
Es gibt hingegen keine Verpflichtung des handelnden Beamten, diese Maßnahme zu begründen. Er muss die Maßnahme rechtstheoretisch ankündigen, also angeben, dass eine Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Das Warum muss nicht erörtert werden, ist auch in bestimmten Fällen taktisch geboten.
Ich hoffe geholfen zu haben
Daniel
Nein, das ist sie nicht. Es könnte ‚ermittlungstaktische‘ Gründe geben, weshalb dazu keine Aussage gemacht wird.
Ja, Deine Beschreibung bei der Frage gab nicht so viel Auskunft wie nun duch die Antworten bekannt wurden. Und anscheinend hat sch ja auch alles selbst beantwortet bzw. aufgeklärt.
Die Polizisten sagen nichts, bis eine Situation geklärt ist. Also ein Polizist oder eine Polizistin wird (sollte) sich nicht von einer Person in ein Gespräch verwickeln lassen, von der eine potentielle Gefahr ausgehen könnte. Würdest Du doch auch nicht machen!? Ablenkung kann böse Folgen haben. Das hat nichts mit unfreundlichkeit zu tun.
Gruß - Michel
Herzlichen Dank für die aufklärenden und hilfreichen Antworten. Nun bin ich schlauer.
Hallo die Polizei darf ein Kontrolieren.
Karl Heinz
Hallo,
Ich sag es mal so:
Grundsätzlich darf dich die Polizei kontrollieren, aber ein Grund sollte Dir zumindest am Ende mitgeteilt werden
Gruß
Hallo korel,
das, was Sie erlebt haben, dürfte sich um eine stichprobenartig durchgeführte, sporadische allgemeine Personenkontrolle gehandelt haben. Dabei kontrolliert die Polizei routinemäßig die Ausweispapiere. Dies kann auch ohne Grund geschehen. Ist hiernach nichts weiter veranlasst worden, diente dies nur zur Feststellung der Personalien und zur Routinekontrolle. Für diese Kontrollen muss die Polizei keinen Grund angeben, nur bei weiterführenden Kontrollen und bei der Mitnahme aufs Revier.
Hoffentlich konnte ich hier ein wenig Klarheit hereinbringen.
Freundlicher Gruß,
Paragraf-X.
Hallo,
in deiner ausführlicheren Beschreibeung, hast du die Antwort selbst gegeben. Du hast zu einer Beshreibung einer zur Fahndung ausgeschriebenen Person gepaßt. Ist klar, daß sie dich anhalten. Nachdem klar war, du bist nicht die gesuchte Person, haben sie dir das auch gesagt. Wo liegt also das Problem. Whred sie deine Personalie checken, dürfen sie sich nicht in ein Gespräch mit dir einlassen.
Gruß
maeusl1976
Ich würde sagen, die Beamten waren einfach nur unhöflich. In der deutschen Polizei gehört es grundsätzlich zum geforderten Standart,
- dass sich die Beamten namentlich vorstellen,
- ihre Dienststelle nennen
- und den Grund der polizeilichen Maßnahme mitteilen.
Im konkreten Fall hat man unterlassen, den Grund mitzuteilen. Dennoch war die Kontrolle sicher nicht grundlos. Nach dem Vorgehen kann es sich um eine Personenkontrolle (Fahndungskontrolle) gehandelt haben. Diesen simplen Hintergrund hätte man durchaus ankündigen können. Daher einfach nur unhöflich! Man kann jedoch schriftlich bei Dienststelle anfragen und um nachträgliche Mitteilung des Kontrollgrundes bitten. Verwaltungen sind eher träge und manche Beamte lernen nur dazu, wenn es ihnen Arbeit macht!
Hallo, die Polizei darf das. Dafür ist sie da, u.a.
Die Polizei ist Exekutivorgan des Staates und für die innere Sicherheit und Ordnung zuständig und mit entsprechenden, gesetzlich geregelten Vollmachten ausgestattet. Deshalb nennt man sie auch „Vollzugsbeamte“. Viele Grüße - Rat
Leider ist das rechtens. Es gibt für diese „Routine-mäßigen Personenkontrollen“ stets Durchführungsgründe wie zb Schleierfahndungen, die im Umkreis von 200km einer Grenze durchgeführt werden dürfen. Oft wird auch argumentiert, dass ein begründeter Verdacht beruhend auf polizeidienstlicher Erfahrung der Grund für eine solche Kontrolle war.
Hallo
Die Polizei darf dich Jederzeit Kontrollieren wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Dazu genügt es schon, wenn in der nähe eine Straftat ausgeübt wurde und keine Genaue Täterbeschreibung vorliegt. Die Polizei ist nicht dazu Verpflichtet dir so einen Grund zu nennen. Als Beispiel: „In der nähe ist ein Tatort eines Einbruchs. Täter etwa 1,80, männlich & Dunkel bekleidet. Wenn du so wie der Zufall es will zufällig in der nähe bist & auch nur eine Dunkle Jacke trägst fällst du in das Schema eines potentiellen Verdächtigen. Die Polizei kontrolliert dich und Prüft, ob du in deiner Vergangenheit schon einmal in verbindung mit einer solchen tat Verurteilt wurdest, denn wenn ja sieht es zunächst einmal schlecht für dich aus. Wenn durch deine Frage an die Polizisten Tatrelevante einzelheiten angesprochen werden würden ist die Polizei nicht dazu Verpflichtet dir diese zu nennen. Meißt deklarieren es Polizisten aber als Allgemeine Kontrolle. Würden Sie dir berichten: beim Herrn so & so wurde eingebrochen und Juwelen im Wert von 1 Mio Euro wurden geklaut wäre es Warscheinlich dass wenn du das weißt, es auch andere erfahren würden. Man zieht in Betracht das der Täter so an diese Informationen herankommt und somit sofort über den Stand der Ermittlungen bescheid weiß was fatale folgen haben könnte“
Ich hoffe ich konnte Helfen. Liebe Grüße Jessica