Darf die Polizei nachtäglich ein Bußgeld in ein Verwarnungsgeld umwandeln?

Nach einem Verkehrsunfall hat die Polizei in ihrem Unfallprotokoll dem Schuldigen ein Bußgeld, sowie eine Unfallanzeige in Aussicht gestellt. Ein paar Tage später rief ein Polizist beim Geschädigten an und bat ihn das polizeiliche unfallprotokoll zu ändern, indem er anstelle des Bußgeldes das Kästchen Verwarnung ankreuzen solle. Ist das so erlaubt und rechtens? 

Fragt sich wer ?

Der spätere Zahler dieser in Aussicht gestellten „Strafe“ ?
Komisch, ich dachte bisher, Bußgeld ist stets höher als Verwarngeld.

Also, auf so eine Frage immer „Nein, ich bin  nicht einverstanden“ antworten, dann bekommt man sein Bußgeld. :smile:

Da nicht die Polizei dieses Bußgeld verhängt sondern die Bußgeldstelle der Stadt/Landkreis kann doch auch bis zum Bescheid noch viel passieren, man kann ändern oder sogar ganz fallen lassen.

MfG
duck313

Fragt sich der Geschädigte! Ich dachte immer behördliche Dokumente sollte man nie selber ändern und vor allem nicht durch einen Anruf der angeblich von der Polizei kommt. Für den Verursacher ist das natürlich besser, dass ist klar!

Ein paar Tage später rief
ein Polizist beim Geschädigten an und bat ihn das polizeiliche
unfallprotokoll zu ändern, indem er anstelle des Bußgeldes das
Kästchen Verwarnung ankreuzen solle.

ich verstehe nicht im geringsten, warum das kreuzchen auf der kopie, die der geschädigte hat, irgendwas an der strafe ändern könnte. wer bekommt denn diese kopie? die verbleibt doch beim geschädigten, oder nicht?

Die Frage war nicht wir du es verstehst, sondern ob die Polizei ihre am Unfallort getroffene Entscheidung (nämlich Bußgeldtatbestand) einige Tage später einfach in einen lediglich zu verwarnenden Tatbestand ändern darf!?! In der Zwischenzeit hat sich ja der unfallhergang nicht geändert. Vielleicht antworten nur Leute die, die Frage verstehen!

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Hallo!

Ob Du auf der Kopie etwas änderst ist doch wohl so ziemlich das unwichtigste daran !

Der Polizist will es am Original ändern und weist darauf hin, Autofahrer solle es auch bei sich auf dem Durchschlag machen.
Warum ? Weil bei Rückfragen sonst nur Unklarheiten aufkämen.

Aber es hat doch keinerlei rechtliche Bewandnis, schließlich ändert doch eine dazu berechtigte Stelle (Polizei) das Protokoll. Sei es aus Irrtum oder weil der angenommene Vorwurf geändert wurde.
Es kann doch auch später Anhaltspunkte geben, die von Verwarnung auf Bußgeld verändert werden.

Der letztlich verbindliche Bescheid kommt auf Grund der Anzeige von der Bußgeldstelle.

MfG
duck313

Danke für die Einschätzung!