… veröffentlichen? Unsere Schule führt online ein Schülerverzeichnis, wo alle Namen der Schüler aufgelistet sind. Meine Mutter ist darüber nicht gerade erfreut.
Beschwerde wegen verletztem Datenschutz an die Schulbehörde richten!
Hallo!
Die Antwort ist kurz und einfach: nein, nur mit Einwillung!
Beste Grüße
Michael
Hallo!
Die Antwort ist kurz und einfach: nein, nur mit Einwilligung!
Beste Grüße
Michael
Hallo,
das regelt die jeweilige Datenschutzbestimmung des Bundeslandes. Da Du kein bundesland angibst, ist eine eindeutige Aussage mit Angabe der entsprechenden Gesetzes- oder Erlasslage nicht möglich.
ABER:
In allen Bundesländern ist in der Datenschutzbestimmung und anderen Bestimmungen geregelt, dass personenbezogene Daten von den Schulen nicht an Außenstehende weitergegeben werden dürfen. Würde ich bspw. bei einer Schule anrufen und fragen, ob xyz bei ihnen zur Schule geht, würde (und müsste) die Schule im Rahmen der Amtsverschweigenheit eine Auskunft verweigern. Das Veröffentlichen der Namensliste widerspricht diesem Prinzip der Amtsverschwiegenheit.
Daher sollten die Elternvertreter oder betroffene Eltern sich an die Schulleitung wenden und auf diesen Umstand hinweisen. Die Schulleitung müsste dann die Liste wieder vom Netz nehmen oder die ausdrückliche Zustimmung der Eltern einholen.
Hallo Sebastian,
stell die Frage besser an den Datenschutzbeauftragten der Schule. Der müsste das beantworten können.
Gruß
tegatana
Schwierige Frage. In einer Schülerzeitung sind die Namen auch abgedruckt.
Aber wenn das deine Mutter nicht gut findet, dann soll sie am Besten zur Schulleitung gehen und das dort ansprechen. Allerdings wüsste ich jetzt nichts, was juristisch dagegen sprechen würde.
chatti
keine Ahnung.
Ist es eine solche schlechte Schule, dass man sich schämt, dort drauf zu sein?
Oder warum ist das wichtig?
Die Frage ist eine Abwägung nach Interessen der Schule an dieser Veröffentlichung: Wofür soll diese Liste gut sein, welche Daten stehen drin und inwiefern kann eine einzelne Person hier identifiziert werden, wenn diese Infos oder Teile davon noch nicht bekannt sind.
Welches Interesse hätte der Schüler, dass seine Daten nicht online gestellt werden? Sind wirklich persönliche Daten enthalten oder nur der Name und eine Klassenzuordnung?
Hast der Schüler oder seine Eltern vielleicht sogar mal eine Einverständniserklärung unterschrieben, zB zur Anmeldung, da taucht so etwas häufiger auf?
Hallo
das weiß ich nicht so genau
linabina
Das Schülerverzeichnis darf geführt werden, solange der Zugriff darauf geschützt ist. (Passwort usw.) Offen dürfen die Sachen nicht liegen.
Ansonsten, sag deiner Mutter, dass fast alle Schüler einen Facebook-Account haben und dort von aleine die Hosen runterlassen… da ist die Schulzugehörigkeit als Einzelinformation soetwas von lächerlich… Da werden Bilder von Sauftouren und andere peinliche Sachen hochgeladen…
Wenn noch Zweifel bestehen (in anderen Bundesländern gibt es vielleicht andere Regeln) kann man den Datenschutzbeauftragten des Landes kontaktieren. Dann bekommt man eine verbindliche Aussage.
Hallo!
Also mich würde es sehr wundern, wenn das erlaubt wäre. Was steht in diesem Schülerverzeichnis drin? Das einzige was erlaubt sein könnte, ist die Namensauflistung der Klasse und schon da habe ich Zweifel. Fotos und persönliche Angaben sind definitiv ohne Erlaubnis des Betroffenen bzw. bei Minderjährigen der Eltern nicht erlaubt.
Eine weitere Frage ist, ob es sich um das Internet oder nur ein Intranet handelt. Heißt im Klartext, wenn es ein Verwaltungsprogramm ist, auf das nur die LEhrer Zugriff haben, dann ist ein Namensverzeichnis möglich. Sobald aber andere Schüler oder gar über das Internet alle Zugang haben, ist dies nicht erlaubt.
Ich würde an Ihrer Stelle die Bedenken bei der Schulleitung oder dem Zuständigen äußern und bitten, den Namen zu entfernen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schmid
…veröffentlichen?
Unsere Schule führt online ein
Schülerverzeichnis, wo alle Namen der Schüler aufgelistet
sind.
Meine Mutter ist darüber nicht gerade erfreut.
Hallo sebastianwinterling35,
ist das im Zuge eines Klassen- oder Schulprojekts?
Ich würde mal behaupten, dass dein Name wie ein Foto ist.
Du musst der Veröffentlichung normalerweise zustimmen.
So wäre mein Rechtsverständnis…
Zu 100% kann ich dir aber leider nicht helfen.
Wenn sich die Schule quer stellt, wäre der weg zum Juristen ratsam.
Das darf sie sicher nicht. Schon das Verwalten von Dateien mit Schülerdaten auf privaten PCs von Lehrern ist (jedenfalls in NRW) genehmigungspflichtig und wird nur dann gestattet, wenn der Computer durch ein Passwort, mit einer Firewall und Virenschutzsoftware gesichert ist und auch noch weitere Bedingungen erfüllt sind.
Völlig unbegreiflich ist mir auch, aus welchem Grund eine Schule diese Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Die Bezirksregierung ist vermutlich schon auf den Vorgang aufmerksam und entsprechend tätig geworden. Sicherheitshalber sollte man aber doch einmal dort nachfragen, ob der Vorgang bekannt ist und wie die Verwaltung darauf zu reagieren beabsichtigt.
Mit den besten Grüßen
Thoben
Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass das überhaupt nicht in Ordnung ist. Die Daten könnten von Versicherung aufgekauft werden. Sie hätten dann Daten von einer altersmässig genau umgrenzten Zielgruppe. Absolut unmöglich. Selbst wenn es - noch - keine genaue gesetzliche Regelung geben sollte.
besten Gruss
und viel Erfolg
Den Ärger deiner Mutter verstehe ich sehr gut, wer liest schon gerne seinen Namen öffentlich im Netz…
Rechtlich ist es meines Wissens so, dass die Schule ein Verzeichnis dieser Art führen darf, es allerdings NUR in einem passwortgeschützten Bereich veröffentlichen darf…
Wie die Rechtslage in diesem Fall genau aussieht, weiß ich leider auch nicht…
Kannst du mir die Adresse der Site schicken?
Dann sehe ich mir das mal an…
Ich hoffe ich konnte helfen
MfG
P.M.