Darf die Stammeinlage einer GmbH verwendet werden, um eine Tochter-Gmbh zu gründen?
Das funktioniert nicht. Die Stammeinlage befindet sich auf der Passivseite der Bilanz. Für die Gründung einer GmbH braucht man aber Vermögen (Aktivseite) - entweder Bargeld/Guthaben oder (ungewöhnlicher und eher zweifelhaft) Sachanlagevermögen.
Wenn du meinst, du gründest eine GmbH, zahlst 25.000 bar auf das Konto der GmbH ein und willst damit die Gründung einer Tochter-GmbH durchführen, ja das kann man machen.
Danke, aber wenn etwas auf der Passivaseite steht, muss es ja auch auf der Aktiva-Seite stehen.
In dem Fall als Bankguthaben.
Wäre toll, wenn das stimmt
Kann ja sein, aber dann wird nicht die Stammeinlage der GmbH zur Gründung der Tochter verwendet, sondern das Guthaben.