Darf die Stammeinlage einer GmbH verwendet werden, um eine Tochter-Gmbh zu gründen?

Darf die Stammeinlage einer GmbH verwendet werden, um eine Tochter-Gmbh zu gründen?

Das funktioniert nicht. Die Stammeinlage befindet sich auf der Passivseite der Bilanz. Für die Gründung einer GmbH braucht man aber Vermögen (Aktivseite) - entweder Bargeld/Guthaben oder (ungewöhnlicher und eher zweifelhaft) Sachanlagevermögen.

Wenn du meinst, du gründest eine GmbH, zahlst 25.000 bar auf das Konto der GmbH ein und willst damit die Gründung einer Tochter-GmbH durchführen, ja das kann man machen.

Danke, aber wenn etwas auf der Passivaseite steht, muss es ja auch auf der Aktiva-Seite stehen.
In dem Fall als Bankguthaben.

Wäre toll, wenn das stimmt :smiley:

Kann ja sein, aber dann wird nicht die Stammeinlage der GmbH zur Gründung der Tochter verwendet, sondern das Guthaben.