2011 hatte ich eine neue Autohaftpflicht abeschlossen,wollte vierteljährlich bezahlen,wurde aus bonnitätsgründen abgelehnt und ich sollte den Jahresbetrag zahlen ,ich habe den Jahresbeitrag für 2012 komplett bezahlt und nun im Oktober 2012 hatte die Versicherung den Aufschlag für vierteljährliche Zahlungsweise kassiert obwohl ich den jahresbeitrag bezahlt hatte
Mfg. Terry55
Also …
Das hängt ganz von den AGBs und vom Kleingedrucktem im Vertrag ab. In der Regel sollte eine Versicherungsgesellschaft jedoch jedoch etwas flexibler sein und (wenn sie vom Kunden auf einen Fvermeintlichen ehler hingewiesen wird), zu Gunsten des Kunden entscheiden.
Meine Empfehlung: Wenden Sie sich (am Besten per E-Mail oder telefonisch) an den Kundenservice des Versicherers, erklären Sie die Situation und bitten Sie um eine Korrektur.
Noch ein Tipp: Bis zum 30. November (Stichtag) hat man in Deutschland die Möglichkeit, in eine günstigere KFZ Versicherung zu wechseln. Vergleichen Sie die Angebote ALLER verfügbaren Versicherungen und wechseln Sie bei Bedarf den Anbieter!!! Sie können bis zu 850.- Euro pro Jahr an Beiträgen einsparen.
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Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Hallo,
der Aufschlag wird ja nur deshalb genommen, weil die Erstellung von 4 Quartalsabrechnungen auch einen Verwaltungsaufwand darstellt. Wenn du nun jährlich gezhaöt hast, sehe ich keine Rechtfertigung für einen 5%igen Ratenzahlungszuschlag.
Ich würd mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
Sunshine
Hallo Terry55,
wenn jährlich gezahlt wurde, darf der Versicherer keinen Zuschlag für unterjährige Zahlweise erheben.
Denn diese hat´s ja nicht gegeben.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Der Aufschlag wird nur bei unterjähriger Zahlweise fällig. Wer den Jahresbeitrag am 02.01. d.J. zahlt, muss keinen Aufschlag zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung ihn trotzdem berechnet. Falls doch, sollten Sie reklamieren.
Ich vermute mal, es war eine vierteljährliche Zahlweise gewünscht, es ging dann ein rotes Lämpchen an: Jahresbeitrag kassieren - und es wurde vergessen, auf Jahreszahler umzustellen.
Mein Rat, Brief an die Versicherung, auf den Fehler hinweisen ( " sie haben vergessen, die Versicherung auf Jahreszahler umzustellen obwohl Sie den Jahrebeitrag vorab geforert hatten " ) und um Korrektur bitten.
Ich bin kein Anwalt, nur Versicherungsfachmann - deswegen kann ich keine Rechtsberatung leisten.
Wende dich lieber persönlich an deine Versicherungsgesellschaft und stelle ihnen die Situation dar, um Missverständnisse auszuschließen.