Hallo Fachleute,
Frau Mutter wohnt im Altenheim und ist auf Grund verschiederner Erkrankungen inkontinent.
Ich als Sohn erledige bevollmächtigt Bankgeschäfte, etc. und leiste Zuzahlungen aus meinem Einkommen.
Nun schickt das Heim eine Rechnung „Zuzahlung wegen Überschreitung der Inko-Pauschale“ an mich.
Die Versorgung erfolgt Standartmässig mit Netzhosen, Vorlagen und Nachts mit verschliessbaren Windeln.
Bei einem Telefonat wurde mir diese Rechnung angekündigt und damit begründet, dass meine Mutter eben zu viele Windeln verbrauche und dass die Inko-Pauschale mit 33,00€ gedeckelt sei. -Es sei angemerkt, dass natürlich das Pflegepersonal die Versorgung vornimmt und nicht etwa meine Mutter sich die Dinger aus dem Regal schnappt…(sie sitzt im Rollstuhl)
Für Tipp´s wäre ich sehr dankbar…
Grüße, Bernd
Hallo Bernd,
wenn sie im Rollstuhl sitzt und versorgt werden muss, hat sie wahrscheinlich eine Pflegestufe. Hast du mal bei der Krankenkasse nachgefragt, wegen dieser Zuzahlung, was sie dazu zu sagen haben?
Gruß
Christa
Unter Umständen schon, das ist genau festgelegt und richtet sich a) nach Bundesland und b) ob das Pflegeheim einen eigenen Vetrag mi dem Zulieferer hat.
So ist z.B. der Betrag für Einmalhandschuhe etc. was man alles zum Wechsel benötigt garnicht in der Inkontinenzpauschale enthalten bzw. darf nicht dieser zur Last gelegt werden.
http://www.alzheimerforum.de/2/15/3/Inkontinenzkosten-Kassen.pdf
ramses90
Wende dich an einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe. Kannst du ergoogeln.
Die haben ein sehr gutes Wissen und können dir sicher weiterhelfen.
Dir steht bei den Pflegestufen auch separat monatlich Geld zu (also deiner Mutter), was du möglicherweise dafür nehmen kannst.
Wiegesagt Pflegestützpunkt anrufen- KK wurde ja schon genannt.
Hallo,
ich meine, dass die Pauschale von 40,00 € nur gilt, wenn der oder die zu Pflegende sich nicht in einem Pflegeheim aufhält sondern zu hause gepflegt wird. Im Rahmen der statinären Pflege zahlt man seinen monatlichen Eigenanteil und sonst nichts, von daher denke ich mal, dass da ein grundsaetzlicher Fehler vorliegt - lasse mich aber gerne korrigieren.
Gruss
Czauderna
Hallo,
wer lesen kann ist im Vorteil - hier war vom Altenheim die Rede - das ist natürlich etwas anderes - da gelten die
40,00 € , weil es ja eben kein Pflegeheim zu sein scheint.
Gruss
Czauderna
Genau diese Frage hatten wir letzte Woche bei unserem Angehörigenabend.
Uns wurde es so erklärt, dass die feste Sätze für Inkontinenzeinlagen von den Pflegekassen bekommen. Nun gibt es aber Bewohner, die brauchen einfach mehr. Bis zu einem gewissen Grad lässt sich das ausgleichen, weil andere vielleicht weniger Windeln brauchen. Aber das geht eben nur bis zu einem gewissen Grad. Wird der überschritten, bitte das Heim die Angehörigen zur Kassen.
Völlig in Ordnung vom Heim, meine ich. Dass die Kassen so knauserig sind, natürlich nicht. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Schöne Grüße
Ann da Cava
Hallo,
ich denke, da handelt es sich auch „nur“ um ein Altenheim und nicht um ein Pflegeheim.
Was vielleicht in diesem Zusammenhang auch noch interessant ist - es besteht auch die Möglichkeit die Einlagen über die Krankenkasse verordnen zu lassen, wenn es sich um eine Erkrankung handelt (Inkontinenz), dort gibt es mengenmässig keine Begrenzung. Bei den Pflegefällen werden die Einlagen (Windeln) ja aus pflegerischen Gründen
verwendet. Vielleicht mal mit dem behandelnden Arzt reden wäre sinnvoll, denn der entscheidet dann über die Zuordnung zu Krankenkasse per Verordnung.
Hier ein Link wo es erklärt wird - https://www.pflege-durch-angehoerige.de/ab-mittlerer-inkontinenz-werden-windeln-von-der-krankenkasse-bezahlt/
Gruss
Czauderna
…die Inkontinenz ist diagnostiziert. (Facharzt).
Es handelt sich um ein Alten- und Pflegeheim. (privat geührt)
Der Inkobedarf wird durch den Hausarzt rezeptiert.
Das Pflegeheim bekommt von der AOK die sog. Inkopauschale.
Das Pflegeheim hat einen eigenen Inkolieferanten.
Die verbrauchten Inkoartikel sind teurer als die Inkopauschale, da der Verbrauch medizinisch bedingt eben höher als der Durchschnitt ist.
Das Pflegeheim hat sich für das Pauschalabrechnungssystem entschieden und nicht für die Einzelfallabrechnung.
Sollten weniger Inkomaterialien verbraucht werden als pauschalisiert, bekomme ich den Rest in € NICHT gut geschrieben.
Soweit die Fakten.
Hallo,
bei der Verordnung über die Krankenkasse werden bis zu maximal 5 Windeln (Einlagen) pro Tag von der Kasse bezahlt, werden mehr benötigt, schaltet die Kasse den MDK ein, der den Mehrbedarf begutachtet. Meines Wissens nach hat hier die Pauschale von 40,00 € nichts damit zu tun, denn diese ist eine Leistung der Pflegeversicherung und nicht der Krankenkasse. Die Pauschale der Pflegeversicherung ist übrigens nicht nur für Einlagen da, sondern auch für andere zum Verbauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie. z.B. Einmalhandschuhe oder Hautcreme.
Mein Rat - Kontaktaufnahme mit Kranken- und Pflegekasse (die ja bekanntlich unter einem Dach sitzen) aufnehmen und die Sache abklären. Ich hatte beruflich damit zu tun (Krankenkassen/Pflegekassen-Mitarbeiter - und bei stationärer Pflege sind die Verbrauchshilfsmittel im Preis für die vollstationäre Pflege enthalten - ich habe extra nochmal den vertrag des Pflegeheims, in dem mein Vater war , studiert - da wird lediglich etwas über die Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V. ausgeführt.
Gruss
Czauderna
Ich arbeite in der Apotheke und denke, dass ich dir dazu was sagen kann:
Die Krankenkassen zahlen monatlich eine individuelle lächerliche Pauschale, mit der die wenigsten einen ganzen Monat hinkommen.
Höschen sind teurer als Einlagen, manchmal reichen Einlagen aber eben nicht. Und L ist teurer als S… Also sucht man sich einen möglichst günstigen Anbieter von Inkontinenzartikel, damit man mit dem Geld so lang wie möglich hinkommt.
Das Heim betreibt kein Fake, sondern es reicht das verordnete Rezept bei der heimbeliefernden Apotheke ab und diese liefert aus. Natürlich das, was bestellt wurde.
Ich würde dir empfehlen, evtl mal selbst nach einer günstigeren Alternative nachzufragen. Es muss nicht unbedingt Tena, der Ferrari unter der Inko, sein.
Wenn die Menge nicht reicht, so wie bei den meisten, dann muss eben nachgeordert werden. Leider auf Privatkosten. Meine Patienten können leider ein Lied davon singen.
Der Name einer günstigen Sorte ist mir grad entfallen. Ich werde mich aber gleich mal schlau machen und dir nochmal bescheid sagen. Vielleicht kann ich dir damit etwas helfen.
Seni wars. Hatte grad mein Geistesblitz😆
Gibt es bei euch Altenheime, die keine Pflegeheime sind?
Mir ist das nicht bekannt.
Hallo,
Ja, gibt es, nennen sich z.B. seniorenstift.
Gruß
Czauderna
wie die heißen ist egal - aber dass in einem Alten"heim" keinerlei Pflegepersonal ist und keine Pflege stattfindet…
Oder ist es ein „betreutes Wohnen“.
Ich frag nur - weil ch mit Altenheimen zu tun habe und mir keines bekannt ist, in dem keine Pflege stattfindet.
Selbst in angesehenen, teuren, Seniorenstiften, Seniorenwohnzentren, und wie die sonst noch heißen.
Hallo,
richtig, wie die heissen ist egal, aber das sind Einrichtungen, in denen die Bewohner in ihrem eigenen Zimmer wohnen und versorgt werden, also Reinigung der Wohnung und Verpflegung. Darunter sind auch einige Bewohner mit einer Pflegestufe und natürlich gibt es da auch einen Pflegedienst,aber die Einrichtung selbst ist kein Pflegeheim. einen Einrichtung kenne ich, da ist direkt nebendran auch ein Pflegeheim, vom gleichen Träger wie das „Altenheim“, wenn es dann nichtmehr geht mit dem „betreuten“ Wohnen, erfolgt in den meisten Fällen der Umzug. Nicht nur dass ich das als Pflegekassenmitarbeiter gekannt habe, eine Freundin von uns arbeitet in einem solchen „Altenheim“, von der habe ich das auch so bestätigt bekommen.
Gruss
Czauderna
Das heißt - in NRW - „Betreutes Wohnen“ und ist keine Einrichtung - sprich kein „Heim“ nach den geltenden Vorschriften für Heime (in NRW ist das das WTG NRW).
Es muss (quasi) neben der Zahlung für Unterkunft alles andere dazugebucht werden.
Dh. der Bewohner zahlt Miete, falls er will auch eine Pauschale für die Verpflegung. Alles weitere läuft extra.
So kombinierte Häuser kenn ich auch - aber, wie gesagt - ein „Heim“ im Sinne des Gesetzes ist das nicht - zumindest nicht hier.
(damit sollten wir den Nebenschauplatz aber beenden)