Hallo,
Frage: Dürfte hier ein Einzelprokura (In b, ohne jeglichen Zusatz ausser den Namen) allein eine Kündigung eines Mitarbeiters ausstellen?
Wenn zum Beispiel das im HRB steht?
Grüße und Danke,
Schöne Feiertage!
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Geschäftsführer: Herr BOSS