Hallo,
ich arbeite seit 6 Jahren in einem Taxiunternehmen iin Festanstellung mit 140 Stunden monatlich auf 5 Tage wöchentlich verteilt. Laut meinem Vertrag stehen mir 24 bezahlte Urlaubstage und 5 Extra-Tage wegen Schwerbehinderung zu. Wer an Feiertagen bezahlt frei haben möchte muss dafür ebenfalls Urlaub einreichen. Habe ich einen Arzttermin während der Arbeitszeit muss ich eebenfalls Urlaub nehmen, da ich eine Stunde Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle habe und der Hauptbetrieb am Vormittag abläuft und der Bus nur stündlich fährt. Muss ich also nüchtern zur Blutabnahme, so wäre ich frühestens um 10 Uhr am Arbeitsplatz, was für den Arbeitgeber nicht rentabel wäre.
Heute erhielt die gesamte Belegschaft einen Brief in welchem uns mitgeteilt wurde, dass unsere Urlaubstage gekürzt werden und zwar gestaffelt. Arbeitnehmer mit 6 Arbeitstagen in der Woche erhalten jetzt 22, bei 5 Arbeitstagen 20 und bei 4 Tagen 16 Urlaubstage jährlich.
Ist das zulässig?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Hallo,
ich meine, dass das zumindest nicht geht, bin aber keine Arbeitsrechtlerin:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Gruß
Christa
das bezieht sich auf die 6-Tage-Woche.
bei 5 Tage-Woche sind es umgerechnet 20 Tage und bei 4 Tage-Woche eben 16 Tage.
So wie es der AG berechnet hat. Formal korrekt, nur es gilt ja der Vertrag.
Nur die 22 Tage bei 6-Tage-Woche sind falsch. Das kann man auch mit Änderung nicht einseitig durchsetzen.
Den Vertrag müsste er erst „irgendwie“ per Änderungskündigung verändern, wie das auch immer rechtlich möglich wäre.
Und um den Schwerbehindertenzuschlag an Urlaubstagen kommt er auch so nicht herum.
Genau darauf bezog ich mich, deshalb hatte ich auch den Abschnitt fett gedruckt.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn ich mich weigere das anzuerkennen.
Kann er so einfach den alten Vertrag aufheben oder mich rauswerfen? Wozu gibt es denn Arbeitsverträge wenn der AG die Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen so einfach ändern kann? Fie Anzahl der Urlaubstage war damals einer der Gründe warum ich meine Stelle gewechselt habe.
Hi!
Die 5 Tage SB-Urlaub hättest Du auch ohne Deinen Vertrag durch § 125 SGB IX garantiert.
Und, wie Du schon sagst, laut Deinem Vertrag stehen Dir 24 Tage zu.
Verträge sind einzuhalten und nicht einseitig änderbar.
Das sogenannte Direktionsrecht gem § 106 GewO des Arbeitgebers beschränkt sich auf „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung“ sowie der Ordnungs- und Verhaltensregelungen im Betrieb.
Und selbst das gilt nur, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist und kein Betriebsrat existiert, der in einigen Dingen ein Mitspracherecht hätte.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsrecht-das-weisungsrecht-des-arbeitgebers_017760.html
Auch das ist - ganz dezent ausgedrückt - weit jenseits der rechtlichen Möglichkeiten, die Dein Arbeitgeber hat.
Tatsache ist, dass der Arbeitnehmer seine Arzttermine grundsätzlich mal außerhalb der Arbeitszeit zu legen hat.
Das gilt aber nur für die Regel und nicht für Ausnahmen.
Wenn es nicht zumutbar oder möglich ist, den Termin in die Arbeitszeit zu legen, dann hat es sich mit der Grundsätzlichkeit auch schon.
Ist eine Bezahlung von persönlich bedingten Ausfallzeiten gem. § 616 BGB vertraglich explizit ausgeschlossen?
Ganz kurz: Nein.
Der Arbeitgeber könnte eine Änderungskündigung aussprechen, gegen diese kann man dann Feststellungsklage (wie gegen jede andere Kündigung auch) erheben.
Das ist bisher nicht passiert, weshalb der Brief schlicht wertlos ist.
Wie viele Mitarbeiter arbeiten regelmäßig im Betrieb?
VG
Guido
Durch eine Änderungskündigung ändert man nicht den Vertrag, man kündigt ihn.
Gleichzeitig wird ein neuer Vertrag mit veränderten Bedingungen geschlossen.
Eine Änderungskündigung unterliegt exakt all den Regelungen, welche auch eine ganz „normale“ Kündigung mit sich bringt, da es sich um nichts anderes handelt.
Das muss natürlich heißen:
"Wenn es nicht zumutbar oder möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu legen …
Sorry