Folgender fiktiver Sachverhalt. Ein Arbeitgeber ohne Eintrag ins Handelsregister Personen und Einzelinhabers führt beschäftigt mehrere Reinigungskräfte die im Umkreis bis zu 100 km beschäftigt sind um den zentralen Firmensitz. Dieser besteht aus 2 Räumen in einer Computerfirma auf dem Hinterhof in einem Gewerbegebiet ohne eigenem õfentlich zugänglichen Briefkasten. Es kann also nicht Mal etwas eingeworfen werden, wenn niemand da ist . Vermutlich gibt es den innen im Hausflur der pc-firma.
Früher reichte es dem Chef, dass die Mitarbeiter ihre monatlichen Zettel elektronisch schicken . Z.b. über WhatsApp. Seit einiger Zeit besteht er auf die originale, die per Post zwar rechtzeitig geschickt werden aber immer nicht ankommen gerade wenn mitbeiterin xy im Urlaub ist oder krank ist . Die Benachrichtigung erfolgt dann so, dass direkt mit Lohnabzug und Strafgebühren gedroht wird auf dem privaten Handy was nicht mehr benutzt wird und dem das auch bekannt ist…zum Zeitpunkt wo der Mitarbeiter keine Chance mehr hat nachzuliefern. Wie sollte er auch. Briefkästen nicht zugänglich und das ganze Gelände ist selbst am Samstag auch abgesperrt Mi Metallzaun … nicht Mal der Briefträger kommt rein… und dann kann der Mitarbeiter während der Arbeitszeit die 15 km und geschätzt rund 1 Stunde mit Bussen zur zentrale zurücklegen auf eigene Kosten ? Die Arbeitsstätte ist nämlich ganz woanders. Eine sog. Objektleitung bringt nur Material und braucht die Zettel nicht mitnehmen laut chef. Die hat nicht Mal Zugang zum Putzraum und einen schlüssel.
Der Chef verlangt nun also während der büroõffnungszeiten jedes Mal die per Abgabe weit entfernt vom eigentlichen Arbeitsort und die Frage ist jetzt also wer die Kosten tragen muss. Ist der Weg Arbeitszeit und muss er die buskarte bezahlen ? Was nicht stimmt wenn xy das gar nicht schafft, weil sie die Arbeit sonst nicht schafft, da sie alleine ein Objekt betreut und wegen Kinder darauf angewiesen ist pünktlich zu Hause zu sein ?
hallo,
falls Du mit
die Geltendmachung der geleisteten Stunden meinst, so kann zwar der AG einen bestimmten Übertragungsweg verlangen, muß aber den gesamten mit der Übermittlung verbundenen Aufwand auch vergüten - bei Pflicht zur persönlichen Abgabe auch die dafür aufgewendete Arbeitszeit.
Und natürlich muß der AG auch sicherstellen, daß er postalisch erreichbar ist, wenn er den Postweg vorschreibt - unabhängig von der Anwesenheit.
Für arbeitsrechtliche Fragen ist die juristische Form des AG
völlig irrelevant.
Und wenn man als AN Stundennachweise verschickt bzw. abgibt, sollte man sich vorher natürlich Kopien machen.
&Tschüß
Wolfgang
Und vielleicht wäre es gar nicht so verkehrt, die Briefe auch als Einwurfeinschreiben zu verschicken. Dann hat man zumindest den Beweis, daß versucht wurde, Briefe zuzustellen.