Hier wird über einen Einzelfall geredet. Du wirst genausogut wie ich wissen, dass es die in der Gesamtheit auch gibt. Das hat nichts mit Verallgemeinerung zu tun.
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Du bist auf die fixe Idee gekommen, man habe „konkludent“ ein Arbeitsverhältnis geschlossen. Lustig nur, dass der Abschluss dieses Arbeitsverhältnis allein durch eine einseitige Urlaubsvergabe durch den Arbeitgeber begründet sein soll, obwohl du darauf beharrst, dass diese Urlaubsvergabe rechtswidrig gewesen sei.
Wie soll das denn gehen? Die Buchung als Urlaub soll ein ganzes Arbeitsverhältnis begründen, obwohl sie angeblich gar nicht zulässig ist? Und daraus soll der Arbeitnehmer nun die Forderung ziehen, ein paar Tage einfach so frei gemacht zu haben und trotzdem Gehalt zu kassieren? Das ist so, wie wenn ein 17-jähriger am Kiosk eine Flasche Korn kaufen will und der Verkäufer ihn darauf hinweist, dass er diesen nicht kaufen könne. Da er es aber versucht habe, müsse er jetzt den Korn bezahlen, bekommen tut er ihn aber nicht.
Schau doch mal, was der TE geschrieben hat:
Wie du hättest sehen können, geht es um den Monat, in dem der Azubi seine Ausbildung beendet hat. Es bestand ein neuer Vertrag über ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung. Da der TE nicht mehr antwortet, liegt es nahe, dass er einen entscheidenden Punkt nicht verstanden hat, nämlich, dass seine Ausbildung schon mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet war. Er hat dann wohl nicht gearbeitet, bis aus seiner Sicht der „neue Vertrag“ losging. Vorher wähnte er sich vermutlich noch als Azubi, der dank schon bestandener Prüfung nicht mehr zur Ausbildungsstätte gehen müsse. Und genau darin lag er falsch. Außerdem dürfte er schon seiner eigenen Schilderung nach nicht seine Arbeitskraft aktiv angeboten haben. Dein Annahmeverzug ist daher - wie mehrfach gesagt - nur bei dir als Wunschdenken existent.
Du kommst nun, um dich irgendwie doch noch zu retten, auf die Idee, es sei konkludent für diese freien Tage ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden. Offenbar kennst du die Bedeutung von konkludent nicht. Das Musterbeispiel für solch einen konkludenten Abschluss ist, wenn der Azubi nach der Prüfung zur Arbeit kommt und der Chef nichts sagt. So, und jetzt frag dich mal selbst, ob das hier der Fall war. Es war das Gegenteil der Fall. Offenbar hatten AG und AN nichts gegen die freien Tage. Es bestand keine konkludente Einigung über das Arbeitsverhältnis, denn es gab doch einen (sicherlich schriftlichen) Arbeitsvertrag. Und wenn du schon mal so einen Vertrag gesehen hast, wüsstest du auch, dass eine Standardregelung darin vorsieht, Nebenabreden in Schriftform abzuschließen. Mithin hätte ein früherer Arbeitsbeginn schriftlich festgehalten werden müssen.
Der Arbeitgeber macht nun aber dem Ex-Azubi quasi das Angebot, im Nachhinein das Beschäftigungsverhältnis für diese freien Tage gelten zu lassen und Urlaub zu buchen. Man kann nur hoffen, dass der TE inzwischen nicht so blöd war, auf deinen Rat zu hören, sondern dass er dieses Angebot akzeptiert hat und die paar Urlaubstage hinnimmt. Da kein Arbeitsverhältnis bestand, und er auch keine Leistung erbracht oder angeboten hat, würde er sonst nie dafür Gehalt bekommen. Wenn du suggerierst, er könne einfach mal so bezahlt frei kriegen, dann ist das Schwachsinn.
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Ja nee, is klar - deshalb gibt es auch keine Arbeitsgerichte, die anhand von geltendem Recht verbindliche Entscheidungen treffen.
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da ich gute, informative, richtige, lustige, hilfreiche beiträge des öfteren positiv bewerte ist das das genaue gegenteil von zufall.
auch das ist kein zufall. du hast schlicht unsinn geschrieben. und offensichtlich nicht mal ansatzweise verstanden, warum es sich um unsinn gehandelt hat und immer noch handelt.
was offensichtlich auch kein zufall ist.
Hallo,
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Schade, dass Du nicht auf die Rückfragen eingehst. So kann Deine Frage nicht beantwortet und Dir nicht geholfen werden.
Gruß
Jörg Zabel