ein fiktiver Azubi hatte im letzten Monat seiner Ausbildung einige Tage frei. Auf der Lohnabrechnung für diesen Monat hat er dann gesehen, dass sein Arbeitgeber diese ohne sein Wissen und, ohne dass der Azubi ihn beantragt hätte, diese freien Tage als Urlaub ausgewiesen hat.
Darauf angesprochen behauptet der Arbeitgeber, dass durch den neuen Vertrag, der Azubi wurde übernommen, dies anders nicht möglich sei.
Darf der Arbeitgeber soetwas?
Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte der Arbeitnehmer?
Das kann okay sein. Wieso tauchen die „freien“ Tage in der Lohnabrechnung (?) als Urlaub auf? Um Dir den Azubilohn bis zum Ende des Monats ungekürzt um „freie Tage“ auszahlen zu können? Wären die freien Tage bei Nicht-Übernahme vom Lohn abgezogen worden? Kuck mal in die Verträge.
LG
Hängt das damit zusammen, dass die Abschlussprüfung irgendwann in der Monatsmitte bestanden wurde und das Arbeitsverhältnis erst am nächsten ersten? Dann hilft die Buchung als „Urlaub“ tatsächlich, Zeiten ohne Beschäftigung zu vermeiden.
Glückwunsch! Der Azubi wird sich jetzt sicherlich freuen, dass er übernommen wurde. Da ihm sein Job wichtig ist, wird er sicherlich auch keinen Aufstand machen, wenn der Arbeitgeber „einige Tage frei“ als Urlaub gebucht hat.
Auch mich interessiert hier das wieso, warum, weshalb. Es könnte von Bedeutung sein.
Was hätte es denn sonst gewesen sein sollen? Welche Möglichkeiten hat der fiktive Azubi ausserhalb vom Urlaub „frei zu machen“?
Erstmal: Keine Ahnung, so lange die Rückfragen nicht beantwortet sind.
Aber: ist dem fiktiven Azubi klar, dass - wenn es sich um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz handelt - die Ausbildung mit dem „Bestehen der Prüfung“ beendet ist und nicht mit dem „Ende der Ausbildungszeit“ aus dem Arbeitsvertrag? Auch hier könnte ein Grund für das Handeln des Arbeitgebers liegen.
Nebenbei: Wann wurde die Prüfung bestanden und wann ist das Ende der Ausbildung nach Ausbildungsvertrag? Handelt es sich um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz?
Tatsächlich ist es nicht möglich, eine seriöse Antwort zu geben, wenn man den Grund dafür nicht kennt.
Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass Urlaub einfach so einseitig vom Arbeitgeber vergeben wird und man vorher keine Infos darüber erhält (bei Betriebsferien bspw. sollten selbige bekannt sein).
Du erläuterst uns ganz sicher noch, wo diese Praxis im § 7 BUrlG Erwähnung findet, nehme ich an.
Bei Nicht-Übernahme wäre mit Bekanntgabe der bestandenen Prüfung das Ende des Vertrags erreicht und somit gibt es überhaupt keine Notwendigkeit irgendeiner Kürzung.
Was genau soll da stehen, was rechtswidrig den § 7 BUrlG ausschließt und somit eh nichtig wäre?
Stell Dir vor, dass die Tage selbst dann bezahlt werden müssen, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einseitig das Erscheinen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses untersagt und Urlaub schlicht nicht angerechnet werden darf.
Das Ganze nennt sich dann Annahmeverzug und hat genau null Auswirkung auf etwaige Urlaubsansprüche.
Dein „Annahmeverzug“ ist indes nicht der Maßstab. Der Fragesteller scheint die Botschaft indes genau verstanden zu haben. Jedenfalls bleiben weitere Infos von ihm aus, was sicherlich seinen Grund haben wird.
[Beitrag editiert - www Team] Gemäß § 21 Abs. 2 BBiG endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss, wenn Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht. Es gibt eine Freistellungspflicht (§ 15 BBiG), jedoch umfasst das nicht „einige Tage“. Es bestand daher die Vermutung, dass hier möglicherweise die Tage des Übergangs zwischen der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses und der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses gemeint waren.
Wenn nicht, darf der TE die Situation ja näher beschreiben. Der Vorwurf, der Arbeitgeber habe Urlaubstage ohne Absprache gebucht, relativiert sich also womöglich, falls er nur einen lückenlosen Übergang sicherstellen wollte. Wenn die Alternative für den Ex-Azubi wäre, das Gehalt tageweise zurückzuzahlen, würdest du ihm das dann raten?
Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber den Azubi nicht hätte übernehmen müssen. Wenn du es ratsam findest, sich gleich nach der Übernahme wegen ein paar Tagen Urlaub unbeliebt zu machen, dann bitte…
Da wir bei Wissenslücken sind: Der Freistellungsanspruch könnte lt. Tarif existieren, wo wir dann im Beispiel des TVAÖD bereits bei bis zu 5 Tagen wären, was der Wortwahl „einige“ wohl nahe kommt - selbst bei rein gesetzlicher Grundlage ist bei jugendlichen Prüflingen nicht nur der Prüfungstag sondern auch der vorangegangene (wohlgemerkt nur bei der schriftlichen Prüfung) freizustellen, was auch „einige“ Tage sind.
Wie bitte soll in der Zeit nach der Ausbildung und vor der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses Urlaub genommen werden?
Faktisch existiert nach deiner Fantasiekonstellation in dieser Zeit überhaupt kein Arbeitsverhältnis.
Auch an dich die Aufforderung, die dafür ja anscheinend existente rechtliche Grundlage zu nennen!
Das ist Makulatur.
Wenn der Azubi nahtlos übernommen wurde (und nur so wäre eine Urlaubsnahme überhaupt möglich), dann hat sich der AG lt. Beschreibung des TE in Annahmeverzug begeben und der Azubi muss nichts zurückzahlen.
[Beitrag editiert - www Team]
Er hat es aber getan.
Nein, natürlich hat man gefälligst auf seine Rechte zu verzichten und die mindestens nächsten 5 Jahre alles zu ertragen, was der Chef einem aufs Auge drückt.
[Beitrag editiert - www Team]
Wenn der Arbeitgeber den Ex-Azubi nach der Prüfung beurlaubt, so kann er das nicht einseitig.
Das hier ist ein Rechtsbrett in einem Wissensforum [Beitrag editiert - www Team]
Also: Die Übernahme wird idR nicht dann geregelt, wenn der Azubi von seiner Prüfung kommt, sondern vorher. Man will zB Planungssicherheit im Betrieb. Mangels genauerer Informationen kann man nur vermuten, es drängt sich aber der Verdacht auf, dass zunächst ein anderer Termin für den Beginn der Arbeitsaufnahme nach Übernahme angepeilt wurde. Der Arbeitgeber könnte das Ziel verfolgen, im Nachhinein einen nahtlosen Übergang herzustellen.
Wie unlogisch ist das denn? Es drängt sich - wie beschrieben - der Verdacht auf, dass der Arbeitgeber den nahtlosen Übergang im Nachhinein formal festlegen will. Das könnte der Grund dafür sein, die freien Tage als Urlaub zu werten. Wenn der Arbeitnehmer (!) das anzweifelt, dann wird sein Arbeitsverhältnis eben zu dem Zeitpunkt beginnen, der ursprünglich festgelegt war. Dann bestand kein Arbeitsverhältnis in den Tagen nach der Prüfung, also entstand auch kein Gehaltsanspruch. Dementsprechend wird zu viel gezahltes Gehalt zurückgefordert.
Hast du dich mal mit dem Thema Überzahlung befasst? Wenn der Arbeitnehmer tatsächlich seine Leistung erbracht hat, wird man kaum etwas zurückfordern können. Hier hat er ehemalige Azubi aber klar zum Ausdruck gebracht, er habe „frei“ gehabt. Außerdem bestand in diesem Fall ja gar kein Vertrag über den Zeitraum der freien Tage.
Got it?
Es ging um freie Tage, die als „Urlaub“ gebucht werden sollen. Ist das für dich Ausbeutung, wenn deine freien Tage, die du sicherlich demnächst genießen wirst, nicht einfach so genommen werden können, sondern auf Grundlage deiner zur Verfügung stehenden Urlaubstage?
Die nachträgliche Zustimmung des Arbeitnehmers, der gerne eine Gehaltsrückzahlung vermeiden möchte und an einem nahtlosen vertraglichen Übergang interessiert ist. Hatte ich aber schon ausführlich erläutert.
und da muss der nicht-mehr-azubi dann warum genau nicht gefragt werden? ist ja zu seinem besten, wenn da ein paar unwichtige gesetze gebrochen werden oder was? und gefälligst drüber freuen soll er sich auch noch? was kommt denn dann wohl als nächstes? die ehre, kostenlos in der mittagspause den wagen vom chef zu waschen?
Du bist wirklich ein Guido-Versteher, oder? Jedenfalls darf er sich offensichtlich über zahlreiche Likes von dir freuen. Was für ein Zufall…
Zufall auch, dass du genau das nicht verstehst, was Guido auch nicht verstanden hat. Wenn nach bestandener Abschlussprüfung kein Arbeitsverhältnis bestanden haben sollte, können die Urlaubstage natürlich auf Wunsch nicht angerechnet werden. Aber dann wird er ehemalige Azubi auch kein Gehalt für diese Zeit bekommen.
Du begreifst echt nicht, dass ein geschlossenes Arbeitsverhältnis, was spätestens durch die Konkludenz der (regelwidrigen) Urlaubsvergabe zweilfellos existiert, nicht einfach im Nachhinein wieder gelöst und auf später vertagt werden kann.
[Beitrag editiert - www Team]
Alle rechtlichen Grundlagen stehen hier, sind teilweise sogar erklärt und damit ist es auch gut.
Du wirst von mir keine Antwort auf Deine Fragen erhalten. Weil Deine Fragen und auch Antworten mit der Wirklichkeit nix zu tun haben.Das Leben besteht halt nicht nur aus einem Gesetzbuch oder vielen, sondern auch aus praktischen überlegungen, den Sichtweisen Anderer, der Fähigkeit, zu kommunizieren, andere Menschen wahrzunehmen etc.
Ich wünsche Dir, dass Du Dein selbstgebasteltes Schneckenhaus mal zumindest mit den Fühlern verlässt. Alles Gute dabei.
ich bin froh, dass es Leute wie Guido gibt, die mit Gesetzen arbeiten, an die man sich zu halten hat, auch und vor allem Arbeitgeber. So, wie du argumentierst, echtes Leben und so, leistet genau den schwarzen Schafen Vorschub, die Arbeitnehmer unter Druck setzen und wissentlich bescheißen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen!
Ich arbeite in der Erwachsenenbildung und habe viele Kunden von der Agentur und vom Jobcenter. Was meinst du, wie viele Leute versucht haben, mit deiner Argumentation durchs Arbeitsleben zu kommen? Es hat nichts genützt, sie haben sich viel zu lange, viel zu viel gefallen lassen und sind letztendlich doch entlassen worden, meistens mit Hinterhergerenne wegen Abrechnungen, Zeugnissen, Abfindungen und Urlaub.
Tatsächlich befinden wir uns auch im Brett Arbeitsrecht und nicht Plauderei.