Darf ein Arbeitgeber um 14 Uhr noch anordnen, "morgen eine Stunde ehern"?

Habe ich gelesen und verstanden.

Und da bin ich ja auch nicht ganz allein. Schließlich steht in dem von Dir genannten Urteil dieses:
Diese mag zwar im Einzelfall bei relativ kurzer Dauer der Überstunden und angesichts des Umstands, dass bei Überstunden in der Regel keine zusätzlichen Fahrzeiten anfallen, kürzer als vier Tage zu bemessen sein;

Und im Falle des Fragestellers reden wir noch nicht einmal von Überstunden, sondern um eine Vorverlegung der Arbeitszeit in einem überschaubaren Maße. Eine Vorverlegung, die sich, wie ich schon erwähnte, im Rahmen der normalen Schwankungsbreite bei normalen AN bewegt.

Gruß
C.

Du schmeißt gerade 2 Urteile durcheinander und zitierst aus dem Überstundenurteil - das hatte ich eigentlich nur angebracht, damit klar wird, dass das normal gelebte Arbeitsleben rechtlich halt nicht immer vollkommen in Ordnung ist.
Abgesehen davon unterschlägst Du den Rest des Absatzes, der da endet mit:

Aber darum geht es hier ja eigentlich nicht …

In dem Urteil mit der Frau (LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.10.2005, AZ: 22 Ca 3276/05) steht vor allem dieses:

Und hierrauf beruft man sich nicht wirklich selten - und das erfolgreich.

Gruß
Guido