Darf ein Assistenzarzt (AiP) selbständig sein, als Mediziner?
Den AiP gibt es nicht mehr.
Als Assistenzarzt wird ein Arzt bezeichnet, der eine Approbation hat, aber (noch) keine Facharztanerkennung, der gewissermaßen in Weiterbildung ist
Als voll approbierter Arzt darf der „Assistenzarzt“ dürfte er als Inhaber der Approbation selbständig sein (auch wenn dann der Begriff „Assistenz…-“ etwas absurd ist).
Problem: um mit gesetzlichen Kassen selbständig abrechnen zu können benötigt man eine Facharztbezeichnung (und „Allgemeinmedizin“ ist auch eine solche).
Kurz: Du darfst selbständig sein, wirst aber von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Und generell gilt: was man nicht kann (weil man es nicht gelernt hat) darf man auch nicht.
Frage beantwortet?
Sebastian