folgender sachverhalt:
30 Jähriger Arbeiter schläft mit 20 jähriger Auszubildenden.
der 30 Jährige ist nicht der ausbilder im sinne des ausbildungsvertrages, hat aber die aufgabe für die azubis zu sorgen, zubenoten, etc.
folgender sachverhalt:
30 Jähriger Arbeiter schläft mit 20 jähriger Auszubildenden.
der 30 Jährige ist nicht der ausbilder im sinne des ausbildungsvertrages, hat aber die aufgabe für die azubis zu sorgen, zubenoten, etc.
Rein rechtlich darf er mit der 20 jährigen Frau schlafen, sie ist volljährig und kann selbst entscheiden. Aus Gründen der Unbefangenheit ist es allerdings nicht anzuraten und kann aus diesem Grund zur Beendigung des Ausbildungsvertrags führen. Die Erfahrung zeigt, dass dies in den meisten Fällen geschieht.
Trotzdem viel Glück
Hallo undso,
um Himmels Willen nein nein und nochmals nein, im Beamtendeutsch nennt man das ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses, abgesehen das der Ausbilder sich, durch dieses amuröse Femme Fatale Verhältnis, in eine erpressbare Situation begibt.
Der Ausbilder ist für das Wohl der „Abhängigen“ im schlimmsten Fall „Schutzbefohlenen“ je nach Deutung verantwortlich.
Im schlimmsten Fall endet das mit Haftstrafe in der JVA, im positivsten Fall mit einer Hochzeit.
Diese sind jedoch sehr selten, aufpassen!!
So freizügig kann der Begriff Fürsorge gar nicht gedehnt werden.
Ausserdem ist es dann mit der Autorität des Ausbilders vorbei, das spricht sich rum von ihr oder von ihm.
Das geht eindeutig zu weit, nach der Ausbildung ist das eine ganz andere Sache.
Ich hoffe der Ausbilder hat diesen Fehler nicht schon begangen, wenn ja empfehle ich eine sofortige Versetzung bzw. Arbeitsplatzwechsel.
Konnte ich helfen? danke für eine Antwort.
Tom
Hallo undso,
rechtlich kann ich die Frage nicht beandworten, ich weiß nicht ob das noch unter Sex mit Schutzbefohlenen fällt. Aber Probleme bringt so eine Situation immer mit sich.
Auf der einen Seite ist der Ausbilder als Vorgesetzter, auf der anderen Seite die Azubine die auf sein Wohlwollen angewiesen ist. Oder der Umkehrschluß: der Ausbilder begient sich in eine Situation in der er evtl eine Menge zu erklären hätte wenn das ganze bekannt wird. Ausserdem führt ein solches Verhältnis in den meisten Fällen zu Probelemen, wenn nicht zwischen den beiden dann aber oft mit den Kollegen…
Für die rechtliche Situation bitte jemand anderes Kontaktieren, was das „Menschliche“ Klares NEIN
Gruß Fritz
also ich bin jetzt im rechtlichen nicht so fit
aber die tatsache, dass der ausbilder die auszubildende benotet schafft meines erachtens nach ein abhängigkeitsverhältnis, das verhältnis könnte demnach als ausnutzen dieses abhängigkeitsverhältnises gedeutet werden. aufgrund des alters der auszubildenden gibts wohl keine rechtlichen probleme, aber eventuell betriebsinterne wegen oben genanntem abhängigkeitsverhältnis. wie diese aussehen kommt wohl auf den betrieb an, es wäre vllt abzuklären ob es da zur abmahnung kommen kann, kenne mich da nicht genügend aus.
hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen
Moin,
solange der Azubi in abhängigkeitsverhältnis steht und das ist er/sie in der Ausbildung
ist das Strafbar, egal wie alt der Azubi ist. Auch egal ob es ein Helfer ist der Sie benotet.
Gruß
wolfgang
Wenns Spaß macht…keine Ahnung.
Grüße
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Hi,
da ich selbst von dieser „Problematik“ betroffen bin habe ich auch ein wenig recherchiert. Ich bin dabei auf den § 174 STGB gestoßen, der im Wesentlichen besagt, dass
und
verboten sind.
Ich bin 30, sie 20. In meinen Ausbildungsabschnitt kommt sie nicht mehr und ich habe keinen Einfluss auf eine Etnscheidung mehr, die sie betrifft.
Wenn ich das so richtig interpretiere, dürfte es ausser dem Geschwätz der Kollegen keine Probleme rechtlicher Art geben.
Kann das jemand bestätigen?
Gruß
Ist doch das Gleiche wie „Chef“ schläft mit seiner „Sekretärin“…
Ich denke bei Volljährigkeit ist solange beide es wollen alles „erlaubt“, egal wie groß der Altersunterschied ist oder welche Positionen die Beteiligten inne haben.
(Ein altes Sprichwort sagt: Im Krieg und in der Liebe ist alles Erlaubt)