Darf ein Chef sich auf die lauer legen?

Ein Betrieb erfasst die Arbeitszeit mit Hilfe einer elektronischen Zeiterfassung.
Dazu muss der MA mit einem Chip an einem Sensor gehen. Darüber hinaus gibt es eine betriebsvereinbarung, dass das „stempeln“ in Arbeitskleidung geschehen muß. Das heißt, der AN muss sich in der früh umziehen und darf dann erst Stempel und muss dann zum Arbeitsplatz.
Ein vorgesetzter hat die Vermutung, dass ein Mitarbeiter von ihm zu erst stempelt, dann zum umziehen (ca. 15 min) und dann erst zum Arbeitsplatz geht.
Er hat den MA schon mehrmals darauf angesprochen
Darf sich der vorgesetzte „auf die lauer legen“ damit er den AN auf frischer Tat ertappt?
Was kann dann dem Mitarbeiter passieren?

natürlich darf ein vorgesetzter Kontrollieren, ob sich das Personal an die Vereinbarungen hält.

Was passieren kann, Abmahnung und bei Mehrfachverstoß Kündigung, je nach schwere des Verstoßes gleich Kündigung.

… und diese unter solchen Umständen im Zweifel auch außerordentlich - also fristlos.

VG
Guido

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Hallo,
der Vorgesetzte darf ausserdem Andere beauftragen, Kollegen oder auch eine externe Firma. Bei richtiger Verhaltensweise der Arbeitnehmer stellt dies doch alles kein Problem dar.
Gruss Helmut

Hallo,

ja, er darf überprüfen, ob die Vereinbarungen eingehalten werden, das ist sein gutes Recht. Es ist in diesen Fällen immer schwer, die richtige LInie zu finden: ab wann wird das Verhalten kleinlicht und übermäßig kontrollierend?

Nur, weil man „nichts zu verbergen hat“, wie es heutzutage so gerne heißt, bedeutet das nicht, dass man sich unter permanenter Kontrolle wohl fühlt…

Lg,
Jeanette