Darf ein Chef unangekündigt Teile des Lohns einbehalten bei Einzelpersonen?

Hallo!

Mein Vater arbeitet als Vorarbeiter in einer Montagefirma. Seit Jahren bekommt er Firmengelder auf sein Konto um damit Baustoffe und Unterkünfte zu bezahlen. Der Chef behauptet nun es fehlten Quittungen von über 4000€ und hat ihm diesen Monat unangekündigt seinen Lohn um 1000€ auf ca 600€ gekürzt. Er sagt auch, dass dies die nächsten drei Monate noch so sein würde bis der Betrag ausgeglichen ist. Ist dies rechtens? Ist mein Vater in der Pflicht nachzuweisen, dass die Behauptung des Chefs nicht stimmt? Dazu kommt, dass meine Schwester und ich beide noch Unterhalt von unserem Vater bekommen, dieser ist jetzt ausgefallen und wird, wenn keine Lösung gefunden wird, auch die nächsten drei Monate ausbleiben. Die Freundin meines Vaters möchte einen Anwalt einschalten, wollte aber erstmal herausfinden ob der Chef nicht doch im Recht ist.

Jeder Betrieb hat eigene Verfassungen und Betriebsregeln, die auch arbeitsrechtliche Angelegenheiten betreffen. Dennoch sollten Arbeitsprozesse getrennt vom Arbeitslohn betrachtet werden. Wenn das Gehalt fix im Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde, darf daran nicht gerüttelt werden. In diesem Fall ist es nicht zulässig, da die Beweislage auch nicht eindeutig ist. Anders sieht es aus, wenn im Gehalt ein fixes Gehalt und ein variabler Anteil (z.B. für Leistungsnachweise) vereinbart wurde. Dann kann der variable Anteil für den jweiligen Monat festhalten. Aber so wie ich das verstanden habe, wird der fix ausgehandelte Lohn einfach so gekürzt und das ist nicht zulässig. Ist im Betrieb von deinem Vater ein Betriebsrat? Wenn nicht, würde ich mal Gedanken zur Gründung machen. Hier unter https://www.ifb.de/betriebsrat/ gibt es einige Infos hierzu und du kannst auch im Forum dich mit anderen austauschen.

Meiner Auffassung nach darf er das nicht. Ich hatte ein ähnliches Problem. Habe Privatfahrten mit dem firmen-pkw gemacht. Daraufhin hat der alte Lohn einbehalten. Dagegen habe ich geklagt, und recht bekommen.
Das Gericht sagte, er hätte mir das gehalt auszahlen müssen, und dann zurück fordern müssen, was ich verfahren hätte. Allerdings musst du beim arbeitsgericht alle kosten selbst tragen, auch wenn du gewinnst

Hi!

Ganz kurz: Nein!

Selbst bei einem Anspruch, der unstreitig ist und einer Konstellation, die die Zurückbehaltung rechtfertigen würde, muss der Betrag, welcher in den Rahmen der Pfändungsfreigrenzen gem. § 850 ff ZPO fällt ausgezahlt werden.

VG
Guido

Sorry, aber der gesamte Text von Dir ist sachlich vollkomener Unfug.

Gerade der Teil

ist nicht nur hier im Zusammenhang mit der Frage totaler Quark.

Und diese Aussage

macht ziemlich deutlich, dass du von rechtlichen Vorschriften wie bspw. dem § 273 BGB noch nie etwas gehört hast …

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Also, erst einmal darf der Chef deines Vaters so nicht vorgehen. Wenn dein Vater Gelder für Baustoffe und Unterkunft auf seinem Konto bekommt, nennt man das „Beschaffungskosten“. Sollte der Chef Unstimmigkeiten feststellen, ist er erst einmal dazu verpflichtet, deinen Vater zu einem Gesprächstermin zu laden und ihn darüber zu fragen. Sollte dein Vater über alles Beschaffte Quittungen haben, kann er sie seinem Chef vorlegen. Wichtig ist allerdings: Sollten alle Quittungen beim Chef hinterlegt werden, sollte dein Vater immer diese als Kopien bei sich haben.
Es gibt keine Firma oder Betrieb, die /der seine eigenen Gesetze und Verfassungen erstellen kann. Kein Betriebsrat darf so handeln. Ich bin übrigens bei Verdi vertreten.

Schon mal was von Betriebsvereinbarungen gehört?

kopf->tisch