Darf ein Fahrlehrer der eine Behinderung (50%)bescheinigt bekommt weiterhin ausbilden?
Behinderung 20% Körperlich und 30 % Psychisch
Hoi.
Nach §8 Fahrlehrergesetz kann die Lehrerlaubnis widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen des §2 Abs.1 Satz 1 Nr.2 nicht mehr vorliegen:
„§2 Abs.1 Satz 1 Nr.2 geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,“
http://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg/__8.html
Das bedeutet, dass die Erlaubnisbehörde am Wohnsitz des Fahrlehrers(i.d.R. also das Verkehrsamt/Zulassungsstelle) diese Erlaubnis überprüfen kann - und muss. Eine Vorschrift, dass der Fahrlehrer das selbst anzeigen muß, habe ich aber noch nicht gefunden.
Wenn aber die Behörde den Lehrer trotz einer Erkrankung/Behinderung für weiterhin geeignet hält, darf er weiter prüfen.
Ciao
Garrett
Darf ein Fahrlehrer der eine Behinderung (50%)bescheinigt
bekommt weiterhin ausbilden?
Behinderung 20% Körperlich und 30 % Psychisch
Hallo,
die Tatsache der Behinderung allein darf keine Rolle spielen, das wäre eine unzulässige Diskriminierung.
Es kommt auf die tatsächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen an und ihre Auswirkungen - unabhängig davon, ob diese Beeinträchtigungen mit einem GdB bewertet wurden - und ob diese mit evtl. mit Hilfsmitteln zu beheben sind.
So kann z. B. ein beidseitig Schwerhöriger mit einem GdB von 50 mit dem entsprechenden angepassten Hörgerät jederzeit die Anforderungen an einen Fahrlehrer erfüllen.
Auch jemand mit einer therapierten Depression kann durchaus als Fahrlehrer arbeiten - wieso denn nicht ?
&Tschüß
Wolfgang