Darf ein Fitnessstudio in Bayern bei einer Insidenz zwischen 50 und 100 einen Corona-Selbsttest (Spucktest) mit dem Verweis auf die Hausordnung ablehnen?
Für mich ist das eine Behinderung der Vertragserfüllung! Ich werde genötigt, einen PCR- oder einen Antigen-Schnell-Test zu machen, was ich strikt ablehne!
Das Studio begründet die Ablehnung durch Mangel an Personal. Für eine Durchführung und die Wartezeit möchte das Studio kein Personal abstellen. Zudem habe ich angeboten den Test vor der Türe zu machen, um eine Infektion im Studio aus dem Weg zu gehen. Das Studio hat dies ebenfalls abgelehnt!
Habe ich bei einer Inzidenz über 50 das Recht, meine Mitgliedsbeiträge zu verweigern?