Hallo!
Da ich andernorts keinerlei Angaben dazu finden kann, möchte ich die Frage an die Gemeinschaft weiterleiten. In einem Cafe wurde mir von der Bedienung ausdrücklich gesagt, daß man nur Münzen ab 10 Cent-Wert annehme (es geht also NICHT um die Anzahl an Münzen). Kann so etwas rechtens sein und welche (Bundes- oder Landes?)-Behörde hält über so etwas die Aufsicht (Finanz, Wirtschaft, Justiz)?
Danke im Voraus und beste Grüße
Bernd
Hallo.
Wenn das Lokal irgendwo auf Zettel angekündigt hat, dass sie Cent-Münzen nicht annehmen, dann dürfen sie das auch. Das Lokal hat das Hausrecht.
Gruß Michael
nein Gesetzliche Zahlungsmittel müssen angenommen werden, solange sich das ganze im Rahmen hält, Beschränkung 50 Münzen.
Hallo,
der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Die einzigen Einschränkungen hinsichtlich der daraus resultierenden Annahmepflicht betreffen die maximale Stückzahl und eine betragliche Obergrenze.
Gruß
C.
Dann sollten aber Scheine ab 100 € auch überall angenommen werden müssen. Das ist definitiv auch nicht der Fall.
Müssen sie ja auch vom Gesetz her. Und das Nichteinhalten wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Nur wenn sich der Händler am Kiosk weigert, was willst Du machen wenn er uneinsichtig ist.
Das er z.B. nicht genug Wechselgeld zur Hand hat, kann ja durchaus sein, wenn man eine Tageszeitung oder eine Schachtel Streichhölzer mit einem sehr großen Schein zahlen will.
Ebenso wie die Cents im Cafe wo man eben nie mit Cents rechnet und sie folglich auch nicht als Wechselgeld braucht.
An Tankstellen steht auch dran " Keine 500er Scheine". Das ist ebenfalls rechtlich nicht OK.
Nur wenn man getankt hat und eben nur 500er dabei hat und auch keine EC-Karte, was dann ? Saugt man dann das Benzin wieder aus dem Tank ab ?
Nein, es wird ein bisschen rumgezetert und man bekommt halt eine Rechnung.
Es ist nämlich nicht das Problem des Kunden, wenn sich der Händler weigert ein gültiges Zahlungsmittel anzunehmen.
MfG
duck313
Ich dachte ja auch an Tankstellen. Dort wird an der Zapfsäule schon angekündigt, dass 200/500€ - Scheine nicht angenommen werden. Das ist dann doch Teil des Kaufvertrags?
Das habe ich oben auch gemeint. Wenn ein Laden/Cafe per Zettel ankündigt, diese 1/2-Cent-Münzen nicht anzunehmen, dann ist das vom Kunden akzeptiert,
Gruß Michael
Hallo,
wenn die Aufsichtsbehoerde gefunden ist,
dann bitte auch gleich mit melden, dass es einen Zahlungsverkehr-Teilnehmer in Deutschland gibt, der staendig mit Einzahlungen zu tun hat, und ueberhaupt keine gesetzlichen Zahlungsmittel annimmt. Bei Zahlungsverzug wird Gefaengnis angedroht, doch Euro-Muenzen und Euro-Scheine werden konsequent nicht angenommen.
Quizfrage: wer?
Ich weiß auch nur, dass man ab einer bestimmten Stückzahl nicht mehr annehmen muss. Aber dass man grundsätzlich kleinere Centbeträge ablehnen darf, wäre mir neu. Das wurde ja jetzt eh schon beantwortet. Eigentlich schon krass, dass man sich das raus nimmt…
Nein, der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande.
Und m.E. nach ist es eben rechtlich unzulässig, die Zahlung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel zu verweigern oder über das zulässige Maß hinaus einzuschränken. Schild hin, Schild her.
Man kann sagen „Keine ec-Zahlung“ oder „Keine Scheckzahlung“ aber nicht einzelne offizielle Zahlungsmittel verweigern.
Übrigens , die Angst vor Falschgeld ist irrational. Schließlich werden gerade die kleinen Scheine( bis 50 er) viel öfter gefälscht als die großen.
Warum = Weil die kleinen lange nicht so genau angeschaut werden wie die großen, die man selten in der Kasse hat und vielleicht nicht so genau kennt.
Ein falscher 20er geht fast immer durch, weil ihn sich kaum einer genauer anschaut. Beim 200er oder gar 500er ist das anders.
MfG
duck313
Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/G/geld.html
Sag bloß, Du hast Spaß an dem Gekruschtel!
Nein, ist es nicht. Münzen müssen bis zu den genannten Obergrenzen, die sich u.a. im Münzgesetz finden, angenommen werden. Grundsätzlich sind auch die großen Scheine anzunehmen, wobei es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Allerdings gibt es eine Empfehlung der EU:
Die Annahme von Barzahlungen sollte die Regel sein: Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich (z.B. wenn der Einzelhändler über zu wenig Wechselgeld verfügt).
Wenn eine Tankstelle an der Zapfsäule oder am Eingang darauf hinweist, daß dort keine 500 Euro-Scheine angenommen werden, wäre das z.B. nicht durch die Empfehlung gedeckt, weil es kaum glaubwürdig ist, daß ausgerechnet eine Tankstelle nicht auf 500 Euro herausgeben kann.
Naja, wenn ich mal 20 cent habe aber 10 davon sind klein, dann nehm ich die schon her… Ich will das Kleingeld ja auch irgendwann mal wieder loswerden. Spaß dran hab ich nicht, aber so ist es dann wenigstens weg.
Servus,
in einem Café, das Getränke für 2,79 € und Speisen für 3,59 € anbietet, fände ich es auch eher seltsam, wenn kein Kupfer erwünscht wäre. Von daher ist es doch eigentlich ganz praktisch, wenn man das Kupfer dort „loswird“, wo es an der Kasse benötigt wird, und dort behält, wo jemand die Kupferwirtschaft für alle Beteiligten einfacher gestaltet.
Bei einer so banalen Sache nach der Aufsichtsbehörde zu schreien, halte ich für eher unpassend: Wenn ich in das Kupfergeraffel verliebt bin, gehe ich halt zu einem Wirt, der es nicht haben mag, nicht mehr hin.
Schöne Grüße
MM
Auch im Cafe? Das wird dann interessant, wenn einer der beiden Vertragspartner den Vertrag nicht akzeptieren will
M.E. kommt der Kaufvertrag in dem Moment zustande, in dem ich den Zapfhahn betätige. Dann habe ich durch konkludentes Handeln zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. WE 1: Die Tankstelle bietet mir das Benzin zum auf der Zapfsäule angezeigten Preis an.
WE 2: Ich betanke mein Auto mit dem Benzin zu dem auf der Zapfsäule angezeigten Preis.
Das Zahlen des vereinbarten Preises ist dann das Erfüllungsgeschäft.
LG
Der Ralph
Hallo,
nur mal so weitergesponnen - dann könnte der Kassierer an der Tankstelle einfach sagen: „Ich glaube, der 200€-Schein ist gefälscht, den nehme ich nicht.“ und schon habe wieder ich (=Kunde) das Problem, oder?
Grüße
Siboniwe
Ist auch meine Meinung !!!
Danke soweit, aber nach „Meinungen“ war nicht gefragt, es wird schon an ganz anderen Stellen ungerechtfertigt gegen das Bargeld vorgegangen, da muß man solche Ordnungswidrigkeiten nicht einfach hinnehmen. Vertragsfreiheit in allen Ehren.