Als Elternbeirat bin ich gerade etwas verzweifelt, die Erzieherin A muss am Montag in die andere Gruppe wechseln und die Erzieherin B wechselt in ihre Gruppe. Dies geschieht aber nicht im sinne von Erzieherin A. Begründet wird dies durch eine Weiterbildung die Erzieherin A hat welche sich für den spielbereich in der Gruppe von Erzieherin B besser anbieten würde. Ein umräumen der Räumlichkeiten kommt dir die Leitung nicht infrage. Auch die Unterschriften der Eltern aus Gruppe Auf wurden zwar registriert aber ansonsten ignoriert. Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp, was ich noch machen kann.
Hallo!
Was genau ist denn das Problem?
Und was genau willst du denn erreichen?
Geht es darum, dass die Erzieherin für einen Tag von einer anderen Erzieherin vertreten wird?
Gruß, D
Es geht darum, dass die Gruppenleitung aus der Gruppe genommen wird und in eine andere Gruppe gesetzt wird. Dort muss sie bleiben, nicht nur einen tag, sondern immer.
Hallo
Und WAS daran ist jetzt genau nochmal das Problem?
Ich würde das unter that’s life abhaken - Päd A hat das Recht auf Fortbildung, wenn sie mit Wechsel der Gruppe noch bessere Möglichkeiten hat, wäre es vermessen ihr das (weitere Leben) verbauen zu wollen…
Die Kids sind trotzdem versorgt…
Gruß h.
Nun das Problem daran ist, dass die Erzieherin nachher keine Gruppenleitung mehr hat und, dass sie die Fortbildung nicht mit der Voraussetzung gemacht hat nachher keine Gruppenleitung mehr zu haben. Außerdem möchte sie den Wechsel selbst nicht.
Warum genau ist das ein Problem für die Kinder?
Kannst du das nochmal darlegen?
Gruß
Hallo,
Das scheint das (persönliche) Problem dieser Person zu sein.
Zuständig sollten sein: die Vorgesetzte, der Betriebsrat, Gewerkschaft usw.
Ich sehe hier keine Aufgabe der Eltern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten …
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Irgendwo sollten die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Elternbeirats schriftlich zu bekommen sein. Schau bitte nach, ob eine Zustimmung der Eltern in organisatorischen Angelegenheiten dazu gehört.
Mehr als ein „nettes Gespräch“ mit der Vorgesetzten der Kindergartenleiterin dürfte nach meiner Meinung nicht drin sein. (Ja, ich kenne diese Situation, wenn „besorgte Mütter“ mit dem Wunsch „irgendwie muss da irgendwer was machen“ kommen. Es gibt im Leben nicht immer den „großen Bruder, der dich dann verhaut“ und damit die Sache glatt zieht.)
Gruß
Jörg Zabel
Dann würd ich mal sagen: Im total falschen Brett gepostet!
Ich dachte die ganze Zeit, dass es hier um ein Problem geht, dass die Kindergartenkinder betrifft - und nicht um ein arbeitsrechtliches Problem der Erzieherin.
Ich verschieb mal in Richtung Arbeitsrecht, wenn’s recht ist.
Gruß, Diva
Hallo,
die Rechte, Pflichten und Aufgaben als AG ist ausschließlich Sache des Trägers bzw. Eigentümers der Einrichtung. Der Träger hat dabei lediglich evtl. Mitbestimmungsrechte eines Betriebs- oder personalrats zu beachten, soweit vorhanden.
Ein Mitspracherecht eines Elternbeirats kann es nur geben, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Darüber hinaus ist ein AG grundsätzlich gehindert, Gründe für personelle Maßnahmen, soweit diese in der Person des betroffenen AN liegen, an Dritte weiterzugeben gem. § 32 BDSG
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html
iVm § 28 Abs. 2-9 BDSG
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html
Ist ein AN mit einer personellen Maßnahme seines AG nicht einverstanden, kann er/sie diese Maßnahme individualrechtlich überprüfen lassen und ggfs. dagegen vorgehen.
&Tschüß
Wolfgang
Danke für eure Hilfe