Darf ein Kinderwagen im Hausflur stehen?

Hallo,

grundsätzlich zählt das was im Mietvertrag / Hausordnung steht.
Ein Gerichtsurteil hat diesbezüglich Ausnahmen genehmigt wenn Sie im 2.OG oder höher wohnen.
Sie dürfen also den Kinderwagen in Hausflur ( unter der Treppe ) parken, sofern Sie damit keinen andern behindern. Leider sind solche Urteile immer von Fall zu Fall zu beurteilen.
In Ihrem Fall sehe ich aber gute Chancen, was zu erreichen.
Voraussetzung: Der Kinderwagen wird nicht dauernd dort abgestellt.

Die Hausverwaltung darf Ihren Kinderwagen nicht einfach entfernen.
Das fällt unter Eigentumsrecht.

Bitte suchen Sie ggf. einen Rechtanwalt oder den Mieterschutzbund auf.

Grüße
Markus

Guten Tag,

  1. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht

  2. Gesetztestexte direkt zum Abstellen von Kinderwagen gibt es auch nicht

  3. aber es gibt unterschiedliche Urteile zum Abstellen von Kinderwägen und die mehrheitliche Tendenz ist, dass Kinderwägen abgestellt werden dürfen
    wenn

noch ein Zitat:
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete „Kinderwagenregelung“, darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine „Parkverbot“ für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. (Quelle: Deutscher Mieterbund)
http://www.anwaltonline.com/urteile/sonstiges/kinder…

  1. Die zweite Frage mit dem Zettel: Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht.

  2. die dritte Frage: kann die Hausverwaltung den Hausflur kostenpflichtig räumen?
    Das kann sie aber nicht sofort und so einfach, sondern: Ein „Selbsthilferecht“ steht ihr hier nicht zu, sondern sie muss die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen. Das bedeutet, die betroffenen Mieter müssen zur Beseitigung und Unterlassung aufgefordert werden und im Bedarfsfalle diese Ansprüche dann mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt werden. (teilzitat aus http://www.frag-einen-anwalt.de/Abstellen-von-Gegens…)

Also nicht verückt machen lassen:
Der Hausverwaltung einen Brief schreiben, in dem Sie darauf hinweisen, dass es Gerichtsurteile gibt, die das Abstellen von Kinderwägen erlaubt, wenn dadurch die Zugangswege nicht versperrt sind. Im Brief sollte auch der erschwerte Weg in den Keller erwähnt sein.
Eventuell im Mieterverein gehen und um Hilfestellung beim Schreiben bitten. Es lohnt sich wahrscheinlich beizutreten.
Sollte die Hausverwaltung klammheimlich die kinderwägen entfernen und eine Rechnung stellen, auch zum Mieterverein gehen.

Aber eines dürft Ihr nicht machen: die kinderwägen anketten. Da gibt es ein Urteil, dass das verbietet (http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-4870…)

Das ist keine Rechtsauskunft sondern meine begründete Meinung.
Trotzdem schöne Feiertage
elfriede

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi

sofern es keinen behindert darf man den kinderwagen abstellen-kein mensch kann das verbieten!voraussetzung ist das es ei einem feuer keinen behindert…