Darf ein Kinderwagen im Hausflur stehen?

Guten Tag,

ich habe hier eine Frage die mich sehr ärgert.
Darf es mir verboten werden den Kinderwagen meines Sohnes (18 Monate) im Hausflur abzustellen?

Wir wohnen seit Mai 2010 hier in dieser Wohnung, der dahmalige Vermieter (sehr kinderfreundlich) empfand es als selbstverständlich das die Kinderwagen im Hausflur unter den Treppen stehen dürfen, Dort ist ein nicht genutzter Platz, die Wagen versperren nichts und dürften daher auch niemanden stören.
Ende Juni 2010 ging unser Wohnhaus in die Zwangsverwaltung (1 Jahr lang) auch unter dieser Verwaltung war es kein Problem das der kinderwagen dort stand. Jetzt seit Juni/Juli 2011 haben wir neue Vermieter xxxx Grundinvest GmbH. Diese haben jetzt einen doch sehr unscheinbaren aushang in den Flur gehängt. Unscheinbar deshalb, der Aushang ist auf den 13. Dezember datiert, gestern(21.12) viel er uns das erste mal auf.

Hier das schreiben:

Abstellung von Gegenständen, Kinderwägen und Fahrrädern im Kellerflur

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Objektbesichtigung am 13.12.2011 mussten wir feststellen, dass einige Mieter im kellerflur Gegenstände, Kinderwägen und Fahrräder deponiert haben.
Wir möchten Sie bitten in Zukunft die Kellerflure, frei zu halten und dort nichts mehr zu lagern oder abzustellen.
Bitte entfernen Sie kurzfristig alle von ihnen dort abgestellten gegenstände. Als Frist für die Entsorgung haben wir den 28.12.2011 festgelegt. Fahrräder, Kinderwagen etc. können Sie in Ihren Privatkeller unterstellen. Diese Gegenstände gehören auf gar keinen Fall in die Gemeinschaftsräume.

Alle Gegenstände, die sich bis dahin noch immer im Kellerflur und vor dem Hauseingang befinden werden kostenpflichtig entsorgt.
Diese nicht unerheblichen Kosten müssen wir dann auf alle Mieter umlegen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX Grundinvest GmbH

Können die das so einfach machen?
Reicht ein unscheinbarer Aushang im Flur für sowas?
Haben wir nicht sowas wie ein Gewohnheitsrecht?
Dürfen die unseren Kinderwagen einfach so entsorgen wenn wir ihn nicht wegstellen?

Im übrigen steht zur Zeit nur unser Kinderwagen dort und die Kellerflure sind frei.

Auch wenn ich den Kinderwagen in unseren keller stellen würde so müsste wir immer über mehrer treppen hinweg.

Wer kennt sich aus, wer kann mir helfen? Gibt es Gesetztes texte dazu?

Danke an jeden der mir schnell eine Antwort schreibt die Frist ist ja bald um.

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt.

Die überwiegende Rechtsprechung der deutschen Amtsgerichte vertritt die Auffassung, dass der Vermieter sogar bei Bestehen einer entsprechenden Hausordnung das Abstellen von Kinderwagen auf dem Hausflur im Eingangsbereich nicht untersagen darf. Anders nur, wenn Sicherheitsgründe das Abstellen unmöglich machen. Nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen sind die Durchgangsbereiche, wozu auch das Treppenhaus und der Hauseingangsbereich gehören, frei zu halten, damit zum Beispiel die Feuerwehr bei einem Löscheinsatz auch mit schwerem Gerät durch das Treppenhaus kommt oder die Flucht im Brandfall möglich ist.

In den meisten Fällen wird das Abstellen eines Kinderwagens jedoch möglich sein, ohne gravierende Behinderungen hervorzurufen. Hier kommt es also immer auf die örtlichen Verhältnisse an.
Bieter der Vermieter einen Stellplatz für sollche Gegenstände an ist dieser zu Nutzen.
Wie weit ist der Keller der zur Wohnung gehört entfernt vom jetzigen Stellplatz? Hat der Keller die Größe das man dort einen Kinderwagen reinstellen kann; wenn dieses alles gegeben ist dann gehört der Kinderwagen in den eigenen Keller; insofern er trocken ist.
Ich würde bei dieser Hausverwaltung anrufen und dieses abklären; ein freundliche Wort wirkt meistens Wunder.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viel Erfolg
Eine schöne Weihnachtszeit
Gruß Margret

Moin,
Das hab ich auf den Seiten meines Mietervereins gefunden:
Kinderwagen dürfen im Hausflur jedenfalls tagsüber
abgestellt werden, wenn der Transport in die Wohnung
oder in den Keller unzumutbar wäre und wenn niemand
behindert wird, insbesondere nicht die Feuerwehr oder
Rettungspersonal im Einsatz. Fahrräder braucht der
Vermieter im Treppenhaus nicht zu dulden. Treppenhaus,
Hausflur, Keller- und Bodengänge sind auch nicht zum
vorübergehenden Abstellen von Unrat oder Sperrmüll da.

Mit weihnachtlichen Grüßen

connection

Hallo,

vom Prinzip her dürfen die das. Der Vermieter muss dafür sorgen, das Fluchtwege frei bleiben etc.

Wird ein Gegenstand eines Mieters in den Gemeinschaftsräumen abgestellt, so kann der Vermieter die Räumung verlangen und bei nichtbeachtung entsorgen.

Der Vermieter hat aber auch eine Fürsorgepflicht. Er muss Sorge dafür tragen, dass kranke, behinderte oder in anderer Weise Schutzbefohlene Personen ohne Nachteile die Mietsache inkl. der Gemeinschaftsfläche nutzen können.

Es kann nicht verlangt werden, z. B. ein Rollstuhl immer in den Keller zu bringen, da dies für den Inhaber unzumutbar wäre.

Sowas kann man auch mit Schwngeren und jungen Eltern machen. Wo sollen die Ihr Kind lassen so lange man den Kinderwagen aus dem Keller holt?

Dies ist eine KANN und keine MUSS Leistung des Vermieters.

Am besten Anfragen und auf Mitleid machen.

Gruß

Hallo,

leider hat m.E. die Hausverwaltung Recht. Die Gemeinschaftsräume wie Flure und Treppenhäuser dürfen nicht mit Gegenständen einzelner Mieter belastet werden. Das hat aus mehrere Gründe:

  • Was allen gehört, darf nicht ein Einzelner nutzen.
  • Brandlasten dürfen nicht in übergreifenden Brandabschnitteen eingebracht werden. So dürfen z.B. auch keine Schuhe vor den Türen abgestellt werden, selbst wenn dies aus religiösen Gründen erforderlich ist.
  • Der Teilungsplan keine anderweitige Nutzung zulässt.

Es wäre nur möglich zu prüfen, ob der Teilungsvertrag die Nutzung der Gemeinflächen für solche Objekte wie Kinderwagen oder Rollatoren zulässt. Aber sonst läßt sich kein Anspruch ableiten. Gewohnheitsrecht gibt es da nicht. Oder was sagt die Hausordnung dazu? In der Regel werden solche Fälle darin geregelt.

Und der Aushang ist auch ausreichend. Der FLur ist ja von jedem Mieter zu benutzen und somit hat er Gelegenheit, die Mitteilung zu lesen.

Und nochmal ja, was nach der Frist noch lagert, darf entsorgt werden, da es ja scheinbar niemandem gehört. Sonst hätte man sich um einen alternativen Stellplatz gekümmert.

Tut mir leid, aber ich sehe das Recht bei Ihrer aktuellen Hausverwaltung.

Hallo Schnetterling,

mach Dir mal keine Sorgen. Schreib die HV an verweise auf folgende Texte: http://www.welt.de/politik/article708458/Kinderwagen…

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kinderwagen.htm

http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/kinderwagen

Schönes Fest

hubu

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!
Gibt es für diese Aussagen auch rechtliche Grundlagen oder ist das eine subjektive Einschätzung?

Ich denke, die dürfen das grundsätzlich schon verbieten, da Eigentümer nun mal das Hausrecht haben. Ein Gewohnheitsrecht gibt es m.E. dabei auch nicht.
Ob es so einfach geht, ist zweifelhaft - ich denke, die Mieter müssten persönlich mit Fristsetzung angeschrieben werden.
Aber wie immer ist es eine Frage, ob man es drauf ankommen läßt und sich deshalb am Ende vor Gericht steiten möchte - mit ungewissem Ausgang+Kosten bzw. nur für einen kurzen „Zwischensieg“.
Die Kulanz des Vermieters bei jeder weiteren kleinen Sache ist dann definitiv weg!
Im Zweifel erst mal reden, nachfragen, was genau mit Flur usw. gemeint ist und ob es für Kinderwagen andere Lösung gibt.

Die Regelungen dazu stehen in §§ 14 und 15 WoEigG.
§ 14 Abs. 1: Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst

§ 15 Abs. 1: Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln.

Insofern kann entsprechendes in der Hausordnung stehen. Da diese von den Eigentümern beschlossen wird, werden Sie als Mieter nicht dazu gehört. Üblicherweise ist das Abstellen in FLuren und Treppenhäusern untersagt.
Wegen des Brandschutzes gibt es normalerweise eine Anweisung der Feuerwehr.

SORRY, ABER DA MUSS ICH LEIDER PASSEN! :frowning:
HOFFE JEMAND ANDERES KANN HELFEN, SCHÖNE FEIERTAGE!

Guten Morgen Schmetterling2006
deine Frage ist schnell zu beantworten.
Ja, du darfst deinen Kinderwagen im Hausflur abstellen, solange genügend Platz vorhanden ist u. niemanden beim durch gehen behindert.
Dies ist sogar gesetzlich geregelt, recheriere im Internet über Hausordnung/Mietrecht.
Du solltest unbedingt sofort deinen neuen Vermieter schriftlich per Einschreiben darauf aufmerksam machen u. ihn darauf hinweisen, sollte er trotzdem den Kinderwagen entfernen lassen, dass er zum Ersatz des Kinderwagens verpflichtet wird.

Liebe weihnachtliche Grüße
Heike

Guten Abend,

vielen Dank für die vielen schnellen Antworten.
Alle Antworten haben mir sehr geholfen und mich darin bestärkt das mein Kind ein Recht hat seinen Kinderwagen unter der Treppe stehen zu lassen, natürlich solange dadurch niemand behindert wird.

Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

Nochmal vielen Dank an Alle die so lieb geantwortet haben!

Guten Abend,

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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

Nochmal vielen Dank an Alle die so lieb geantwortet haben!.

Guten Abend,

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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

Nochmal vielen Dank an Alle die so lieb geantwortet haben!..

Guten Abend,

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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

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Alle Antworten haben mir sehr geholfen und mich darin bestärkt das mein Kind ein Recht hat seinen Kinderwagen unter der Treppe stehen zu lassen, natürlich solange dadurch niemand behindert wird.

Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
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Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
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Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

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SORRY, ABER DA MUSS ICH LEIDER PASSEN! :frowning:
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Heute hatte ich ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die auf Anfragen, was denn genau an meinen Kinderwagen störe folgendes antwortete:
„An ihren Kinderwagen stört uns garnichts, der darf weiter unter der Treppe stehen, der verstellt ja keine Wege.“
Es ging wohl mehr um die Häuser neben uns wo es wohl überhand genommen hat und es handele sich um eine allgemeine Information.

Naja, ich hätte so eine allgemeine Info anders geschrieben, aber Ende gut Alles gut!

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Liebe Ratsuchende,
was steht denn hierzu in Ihrem Mietvertrag?
Zur Frage, ob Kinderwagen im Hausflur stehen dürfen, gibt es keine gesetzliche Regelung, nur Rechtsprechung. Viele Gerichte erlauben das Abstellen unter der Voraussetzung, daß Fluchtwege freibleiben und die anderen Mieter nicht gestört werden.
Schreiben Sie an die neuen Hauseigentümer bzw. deren Verwaltung, und weisen Sie sie auf die Sachlage hin. Drohen Sie damit, die Kosten für die Anschaffung eines neuen Kinderwagens zurückzuverlangen. Ich würde vorsichtshalber auch ein Namensschild mit Wohnungsangabe und Telefonnummer am Kinderwagen anbringen, damit eventuelle Räumkommandos sich erst bei Ihnen melden müssen. Selbst wenn Eigentümer/Verwaltung Ihnen gegenüber Verständnis zeigen, kann immer noch passieren, daß die Räumungsleute das nicht wissen, und der Wagen dann plötzlich doch verschwunden ist.
Viel Glück!