Der Fall: Bei der Firma A arbeiten Reinigungskräfte, die bei der Firma B angestellt sind. Die Firma B selbst zahlt an ihre Mitarbeiter keine Betreuungskosten. Die Firma A könnte sich vorstellen für die derzeitigen Reinigungskräfte Betreuungskosten zu zahlen. Allerdings nur, wenn sich diese Kosten nur auf die derzeitigen Reinigungskräfte beschränkt. Heißt wenn die Firma B andere Reinigungskräfte dort einsetzt möchte die Firma A die freiheit haben die Betreuungskosten einzustellen.
Ist dies möglich?
Wenn Du mal definieren würdest…
Hallo,
… was im geschilderten Fall unter „Betreuungskosten“ zu verstehen ist und ob die AN als Leiharbeitskräfte oder im Zuge eines Werkvertrages eingesetzt werden, könntest Du vielleicht eine fachkundige Antwort erhalten.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
Es handelt sich in diesem Fall um Leiharbeitskräfte, die nur mit der Leiharbeitsfirma ein Vertrag abgeschlossen haben. Mit den Betreuungskosten sind die übernahme von Kindergartenbeiträge gemeint.
Hallo,
der AG ist grundsätzlich frei, zusätzliche Zahlungen zu leisten - auch für Leih-AN. Er kann diese Zahlungen auch an eine Gruppe von AN leisten, sofern die Beschränkung nicht auf einem diskriminierenden Tatbestand iSd AGG beruht.
Allerdings hat so eine freiwillige Leistung u.U. rechtliche und steuerliche Konsequenzen, die im konkreten einzelfall geprüft werden müßten.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Delphine007,
ich nehme an, Du bist über Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung im Einsatz.
Dann greifen nur für Deinen Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, die Gesetze zur Betreuung von Kindern. Ob es solche Gesetze gibt, weiss ich nicht.
Dein Einsatzbetrieb, das Kundenunternehmen kann kulant sein, muss es aber nicht.
sorry und alles Gute für Euch, Wimm