Darf ein Leasinggeber Kontoauszüge berechnen?

Hallo,

meine Frage:
zu wie viel Transparenz ist ein Leasinggeber in Bezug auf geforderte Raten, Tilgung, Zinsen, andere Kosten wie Gebühren, Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren, zu dem Rechenweg dieser Kosten etc. verpflichtet und darf er etwas für eine nachvollziehbare Aufstellung berechnen und wonach richten sich diese Kosten?

Als Beispiel: ich habe einen Vertrag abgeschlossen und bekomme einen undurchsichtigen Kontoauszug mit nicht nachvollziehbarem und wechselndem Endbetrag zum Monatsende.

Hi,

also, Zinsen und Tilgung gibt es bei einem Leasingvertrag, der ja eine Miete darstellt (eigentlich) nicht. Du fragst ja auch nicht bei einem Wohnungsmietvertrag nach der Rendite des Vermieters…

Das mit den wechselndem Endbetrag ist in Deutschland schon sehr ungewöhnlich, in Österreich aber normal, da dort die Verträge auf einem ganz anderen System aufgebaut sind.

Ich würde so einen Kto-Auszug mal (persönliche Daten geschwärzt) posten. Vielleicht kann das dann einer durchsteigen…

lg Klaus

Hallo, ich bin kein Jurist, wuerde aber sagen, das kostenpositionen im vertrag oder in den agb s erlaeutert sein muessen

abhaengig von der leasinggesellschaften sind einige gebuehren sicherlich denkbar - aber monatlich wechselnde leasingratensind eher unüblich

Hallo ip54,
im Grunde steht diese Frage erst bei Kündigung an, da bei normalen Vertragsverlauf die monatlichen Raten bereits mit dem Abschluss festgelegt sind.
Zusätzliche Kosten entstehen erst bei unregelmässiger Zahlung (Unterbrechung etc.), Schaden am Objekt auch am Vertragsende bzw. bei Rückgabe.
Dann wird i.d.R. eine Forderungs- bzw. Schadensaufstellung zugeschickt, in der alle Kosten aufgeschlüsselt werden.
Ich würde auf jeden Fall telefonisch nachfragen.

Gruss
AK