Ich möchte wissen ob ein Lehrer rechtlich gesehen, die Berechtigung hat einem Schüler ein Handy abzunehmen aus welchen Gründen auch immer und es einbehält.
Auch über einen längeren Zeitraum wie eine Woche, in der der Lehrer das Gerät mit zu sich nach Hause nimmt.
Nein, das ist schon Diebstahl und wie wir wissen eine Straftat. Zu Erzieherischen Maßnahmen darf er es glaube ich in SEINEM Unterricht einbehalten, MUSS es aber spätestens nach Schulschluss wieder aushändigen.
Hallo,
ich denke er darf es während der zeit des Unterrichts. Damit gewährleistet er die Einhaltung von Schul- und Hausordnung.
Nach Ende des Unterrichts hat er es wieder auszuhändigen.
Das wird meist Schulintern geregelt und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
http://www.lehrer-online.de/537191.php
Dieser Artikel beschreibt das problem in NRW, ich denke aber in andere Ländern ist die Bestimmung ähnlich!
In Bayern z.B. gilt das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz:
Art 56 (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Suchen Sie am Besten nach dem SchulG ihres Bundeslandes.
Ebenso muß die Schulleitung Auskunft darüber geben.
Auf jeden Fall haben Sie das Recht, die SIM-karte umgehend an sich nehmen zu dürfen, da dies sonst gegen Datenschutzrichtlinien verstößt.
Es empfiehlt sich das auch immer sachlich zu klären. Am bestem durch ein offenes, höfliches Gespräch!
Liebe Grüße
MM
Ja,wegnehmen darf er,aber nur in der Zeit des Unterichtes,er muss es nach der Stunde sofort wieder geben,ansonsten kann Ihre Tochter/Sohn „ANZEIGE“,wegen „Diebstahls“ bei der Polizei erstatten und dem Lehrer erwarten erhebliche Konsequensen,weil es eben nicht sein Eigentum ist!!!
Hallo,
zu 100 % kann ich es Dir nicht sagen. Meiner Meinung nach darf ein Lehrer einen Schüler das Handy abnehmen, muss es ihm aber nach Unterrichtsschluß wieder zurückgeben, bzw die Eltern, Erziehungsberechtigten darüber in Info setzen, warum und weshalb das Handy abgenommen wurde.
Aber wie gesagt, zu 100% weiß ich es nicht.
Gruß
Schnucki
Hallo M4X,
das ist ganz klar nicht erlaubt.
Egal aus welchem Grund hat der Lehrer dazu kein Recht.
Er darf dich da es ja ,sein" Unterricht ist darauf hinweisen das du dein Handy in der Tasche lässt etc. aber wegnehmen darf er es nicht.
Nimmt dir jemand so auch der Lehrer das Handy ab ist das eine Unterschlagung.
Rechtlich kannst du gegen den Lehrer Strafanzeige erstatten.
Ich würde mich mit dem Schulamt in Verbindung setzen und die um Kläärung bitten.
LG
Hey M4X,
wenn die Benutzung oder das Tragen eines Handys an der Schule gegen die Schulordnung verstößt, darf er das. Als Lehrer ist er auch verantwortlich dafür, dass die Schulordnung eingehalten wird. Er darf ebenso - in einem gewissen Rahmen - über entsprechende Sanktionen bei Fehlverhalten entscheiden.
Er darf es also nicht nur abnehmen, sondern es auch „präventiv“ über eine gewisse Zeit einbehalten.
Er sollte das Handy allerdings nicht mit nach Hause nehmen, sondern zB. im Schulsafe deponieren oder im Sekretariat hinterlegen lassen. (Bei uns müssen übrigens die Eltern das Handy wieder abholen)
LG
Boogy
kleine Ergänzung:
Einbehalten bis zum Schulschluss am selben Tag ist wohl üblich. Wenn das länger nicht heraus gegeben wird, ist das rechtlich sicher sehr fragwürdig - wie meine Vorredner schon angemerkt hatten.
Keine Ahnung.
Ja, darf er. Er darf es abnehmen und dann von den Erziehungsberechtigten abholen lassen , was ja auch mal was dauern kann.
Zu solchen rechtlichen Themen kann ich keine Aussage machen.
Ja. Was soll dagegen sprechen? Ich denke, in Deiner Schulordnung steht, dass du die Dinger aus lassen musst.
Hallo M4X
Also: So gesehen darf Dein Lehrer das Handy für die Zeit des Schulunterrichtes Dein Handy an sich nehmen. Er muss es Dir aber unmittelbar nach beendigung des Unterrichtes wider aushändigen. Dies darf er aber auch nur wenn es ausdrücklich in der Schulordnung aufgeführt ist. Steht dort nichts über ein „vollstreckbares Hausrecht“, soll heissen er handelt im Namen des Eigentümers (Kommune, Verwaltung, Gemeinde, Schulverwaltung, etc.)und vollstreckt ein in der Schulordnun festgehaltenden Paragraph. Mit zu sich nach Hause nehmen darf er das Handy auf keinen Fall. Zumindest rechtlich gesehen. Das einzige was er machen darf ist es der Schulbehörde bzw. der Polizei übergeben, aber auc nur dann, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Dies aber auch nur, wenn er Dir dies mitteilt und eine „Quittung“ für das Handy mit jedem Detail(Datum, Ort, Uhrzeit, Unterschrift, etwaiige Beschädigungen am Gerät) im gegenzug übergibt. Wie ich Deinen Fall jetzt verstehe, hat er Dir das Handy weggenommen und für eine Woche mit nach Hause genommen?! Dies wäre glatter Diebstahl!!! Ausser er hat einen Verdacht auf rechtswiedrige Dinge auf und oder mit Deinem Handy. Aber auch in diesem Fall müsste er das Handy zur Polizei bringen!
Ich hoffe ich konnte helfen…
meichbaum
hallo,
ich glaube, der darf das, aber nicht für längere zeit.
viele grüße
rainer
Ich möchte wissen ob ein Lehrer rechtlich gesehen, die
Berechtigung hat einem Schüler ein Handy abzunehmen aus
welchen Gründen auch immer und es einbehält.
Auch über einen längeren Zeitraum wie eine Woche, in der der
Lehrer das Gerät mit zu sich nach Hause nimmt.
Ich bin kein Richter aber Abnehmen während des Unterrichts ist bestimmt erlaubt.
Für längere Zeit nach Hause nehmen ist denke ich verboten. Höchstens du benutzt es mehrmals trotz Hinweis des Lehrers. Selbst dann aber an einem neutralen Ort und ohne Sim-Karte sowie Akku und evtl. Speicherkarte aus Gründen des Datenschutzes.
Stelle mal deine Frage in einem Rechts-Forum, z. B. unter http://www.e-recht24.de/forum/.
Viel Glück