Darf ein lehrer einen schüler der sich bei ihm abm

ich bin heute zu meinem lehrer bei dem ich gleich eine arbeit schreiben müsste und sagte ihm dass ich bauchschmerzen habe und ob ich nicht heim gehen dürfe, doch er meinte ich soll jetzt erstmal noch da bleiben, da bin ich halt einfach gegangen und hab mich von meiner mutter von der schule abholen lassen.
meine frage ist nun:
darf der lehrer mich trotz bauchschmerzen in der schule behalten und hätte ich nicht gehen dürfen?

danke im vorraus :smile:

Hallo,

kleine Kinder können Ängste, Sorgen und Nöte häufig schlecht verbalisieren. Ihnen fehlen die richtigen Worte. Oft sagen sie dann, sie hätten „Bauch-Aua“.

ich bin heute zu meinem lehrer bei dem ich gleich eine arbeit
schreiben müsste und sagte ihm dass ich bauchschmerzen habe

Vielleicht hat Dein Klassenlehrer ja Erfahrung mit solcher Art von „Bauch-Aua“, das bevorzugt unmittelbar vor Prüfungen auftritt. Er weiß wahrscheinlich, dass es vergeht, wenn die Prüfung vorbei ist.

darf der lehrer mich trotz bauchschmerzen in der schule
behalten und hätte ich nicht gehen dürfen?

Kannst Du denn eine ärztliche Krankschreibung vorweisen?

Gruß, Bernd

Hallo!

Bundesland?
Generell laesst sich aber sagen: nein, du haettest eigentlich nicht gehen duerfen. Der Lehrer kann dir jetzt, wenn er es drauf anlegt, ne 6 geben. Ausser du kannst wirklich nachweisen, dass du ernsthaft krank warst.

LG, Sarah

Hallo!

meine frage ist nun:
darf der lehrer mich trotz bauchschmerzen in der schule
behalten und hätte ich nicht gehen dürfen?

Wenn er nicht wegen Fahrlässigkeit verklagt werden will, weil ein Magengeschwür o.ä. nicht umgehend behandelt werden konnte, sollte der Lehrer das tunlichst vermeiden :wink:

Grundsätzlich ist es natürlich so: Wenn es der Lehrer drauf anlegt (z.b. mit ner 6 droht), reicht die Vorlage eines ärztlichen Attestes. Zumindest war das bei uns in Bayern immer so.

Gruß, Leebo

Grundsätzlich ist es natürlich so: Wenn es der Lehrer drauf
anlegt (z.b. mit ner 6 droht), reicht die Vorlage eines
ärztlichen Attestes. Zumindest war das bei uns in Bayern immer
so.

richtig, ein ärztliches attest - nicht mehr, nicht weniger.

Hallo!

meine frage ist nun:
darf der lehrer mich trotz bauchschmerzen in der schule
behalten und hätte ich nicht gehen dürfen?

Wenn er nicht wegen Fahrlässigkeit verklagt werden will, weil
ein Magengeschwür o.ä. nicht umgehend behandelt werden konnte,
sollte der Lehrer das tunlichst vermeiden :wink:

Dennoch kann man sich auch nicht unendschuldigt entgegen einer Entscheidung eines Lehrers entfernen. Die Mutter (die ja abgeholt hat) hätte mit dem Lehrer reden müssen.

Gruß
Elke

Hi,
eins voraus: Alles, was ich schreibe, gilt für Bayern.

nun ja, ich glaube nicht jedem Schüler, der sich bei mir mit Bauchschmerzen abmeldet, dsas er wirklich Bauchweh hat. DAbehalten würde ich ihn aber nicht, denn ich bin ja kein Arzt. Allerdings muss der Kandidat dann ein ärztliches Attest vorweisen können. Du bist minderjährig, da reicht normalerweise eine Entschuldigung der Eltern.

Aber das ist kein Normalfall. Du bist gegangen, ohne dass Dich der Lehrer entlassen hat. Das ist eine Situation, in der man mal grundsätzlich beginnt, über einen Verweis nachzudenken (nachzudenken). Zweitens hast Du einen angekündigten Leistungsnachweis (so verstehe ich dich zumindest) versäumt, und das ohne ausreichende Entschuldigung. Bei einem angekündigten Leistungsnachweis ist nämlich nur ein ärztliches Attest als Entschuldigung gültig, nix Eltern und so. Ein Arzt darf nicht rückwirkend krankschreiben. Jetzt bin ich gespannt, wie du das heute noch schaffen willst. (der leicht ironische Unterton stammt daher, dass auch ich als Ursache Drückitismus oder durch Aufregung verursachtes Bauchweh vermute, zumal du fit genug bist, um am Rechner zu sitzen und deine nähere Zukunft zu diskutieren)

die Franzi

völlig ot
Hallo miezekatze,

wo kann man denn in Bayern Russisch lernen. Ich bin schwer erstaunt.

Fragende Grüße,
Philipp

Hi,

an ganz wenigen Schulen: ein paar Gymnasien (u.a. das Willstätter-Gymnasium in Nürnberg) und noch weniger Fach- und Berufsoberschulen. Ansonsten VHS und private Fremdspracheninstitute, Fremdsprachen- und Dolmetscherinstitut, Hochschulen.

die Franzi

Hallo Elke,

Dennoch kann man sich auch nicht unendschuldigt entgegen einer
Entscheidung eines Lehrers entfernen.

Er hat sich ja „entschuldigt“ indem er zum Lehrer gegangen ist und gesagt hat dass es ihm nicht gut geht und dass er nach Hause möchte. Was hätte er denn noch tun sollen? Ich finde das reicht.

Die Mutter (die ja abgeholt hat) hätte mit dem Lehrer reden müssen.

Später mit Sicherheit „Mein Sohn war krank. Hier ist das Attest. Können Sie mir Ihr Verhalten erklären?“
Soll sie in den Unterricht reinplatzen um mit dem Lehrer zu sprechen? Das hat Zeit. Es ist auch durchaus legitim sich im Schulbüro abzumelden.

Viele Grüße

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Hallo,

Aber das ist kein Normalfall. Du bist gegangen, ohne dass Dich
der Lehrer entlassen hat. Das ist eine Situation, in der man
mal grundsätzlich beginnt, über einen Verweis nachzudenken
(nachzudenken).

Also hier brauche ich kein Bundesland, sondern nur einen gesunden Menschenverstand. Wie sieht denn bei Dir die vollendete Entschuldigung aus? Es wäre also völlig ok, wenn ein kranker Schüler im Unterricht sitzt um eine Leistung zu erbringen (Test), nur weil ein Lehrer eine unqualtifizierte Meinung hat und darauf besteht. Das grenzt ja an Sadismus!

Zweitens hast Du einen angekündigten

Leistungsnachweis (so verstehe ich dich zumindest) versäumt,
und das ohne ausreichende Entschuldigung. Bei einem
angekündigten Leistungsnachweis ist nämlich nur ein ärztliches
Attest als Entschuldigung gültig, nix Eltern und so. Ein Arzt
darf nicht rückwirkend krankschreiben.

So ein Quatsch. Natürlich kann er das - darf er auch und soll er auch, wenn der Patient vom Arzt als arbeitsunfähig diagnostiziert wird.

Viele Grüße

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Hallo,

Dennoch kann man sich auch nicht unendschuldigt entgegen einer
Entscheidung eines Lehrers entfernen.

Er hat sich ja „entschuldigt“ indem er zum Lehrer gegangen ist
und gesagt hat dass es ihm nicht gut geht und dass er nach
Hause möchte.

Irgendwie verstehe ich Kommunikation anders: der Lehrer wurde um die Erlaubnis gefragt, nach Hause gehen zu dürfen und er hat Nein gesagt.
Wenn man sich nicht an eine Anweisung halten will, warum fragt man dann?
Wenn der Schüler die Anweisung (dazubleiben), nicht befolgen kann, kann er z.B. ins Sekretariat gehen oder einen anderen Lehrer ansprechen. So wie es geschildert war, hat er sich ohne Erlaubnis entfernt.

Die Mutter (die ja abgeholt hat) hätte mit dem Lehrer reden
müssen.

Später mit Sicherheit „Mein Sohn war krank. Hier ist das
Attest. Können Sie mir Ihr Verhalten erklären?“

Nein. Nicht später, sondern zum Zeitpunkt des Abholens (sofern sie gewusst hat, dass der Lehrer nein zum Weggehen gesagt hat). Ich weiß, wir sprechen hier nicht von Grundschülern, aber auch bei den älteren Schülern besteht eine Aufsichtspflicht. Wenn bei uns ein Schüler plötzlich fehlt (ich rede vom Haupt- Realschul- und Gymnasialzweig unserer Schule), wird der gesucht.
Denn wenn er wirklich krank ist, dann lasse ich einen Schüler auch nicht allein nach Hause gehen, sondern lasse ihn abholen. Schließlich hat die Schule eine Verantwortung für den Schüler.

Soll sie in den Unterricht reinplatzen um mit dem Lehrer zu
sprechen?

Sie hätte im Sekretariat Bescheid sagen können, dass sie ihren Sohn mit nach Hause nimmt. So wird das bei uns gehandhabt und es ist meiner Meinung nach die einzige richtige Vorgehensweise.
Woher will ein Lehrer denn wissen, ob ein Schüler, der eben über Übelkeit geklagt hat, nicht in irgendeiner Ecke zusammengeklappt ist?

Es ist auch durchaus legitim sich im
Schulbüro abzumelden.

Natürlich. Aber davon steht nichts im UP. Da heißt es lediglich:

da bin ich halt einfach gegangen und hab mich von meiner mutter von der schule abholen lassen.

Gruß
Elke

Hi,

Du schreibst:

Es wäre also völlig ok, wenn ein kranker Schüler im Unterricht sitzt um eine Leistung zu erbringen (Test), nur weil ein Lehrer eine unqualtifizierte Meinung hat und darauf besteht.

dazu möchte ich dich auf das hinweisen, was ich geschrieben habe:

DAbehalten würde ich ihn aber nicht, denn ich bin ja kein Arzt.

Der Lehrer im vorliegenden Fall hat offensichtlich darauf bestanden, den schüler dazubehalten. Nun muss der Schüler erstmal überlegen, ob er tatsächlich Bauchweh hat (ja, es gibt schüler, die sowas erfinden). Wenn er welches hat, kann es sich immer noch vom Direktor befreien lassen. Im speziellen Fall eines Leistungsnachweises ist aber dann der direkte Weg zum Arzt angesagt, weil nur ein ärztliches Attest einen in so einem Fall ordnungsgemäß entschuldigt. Das gilt auch bei einer akuten Allergie auf Stegreifaufgaben (= bei Ankündigung der Ex spontant auftretendes Bauchweh).

Was das rückwirkende Krankschreiben angeht: natürlich git es die Möglichkeit, rückwirkend krankzuschreiben. Wenn ich mit einem Problem vorstellig werde, das ich ganz ofensichtlich gestern schon hatte, werde ich rückwirkend krankgeschrieben. Mit einer wunderbar rosigen Gesichtsfarbe und lebhaft heute auftauchen und eine Krankschreibung für gestern wollen, da man ja da so furchtbares Bauchweh hatte, dürfte schwer werden. Aber es soll ja Ärzte geben, ich erlebe das ja selber…

die Franzi

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Hi Elke,

ich denke, wir beide haben etwas ganz Wichtiges imer noch nicht begriffen: dass Schüler - und vor allem Eltern - IMMER recht haben. Und was mich angeht, befürchte ich, dass es noch sehr lange dauern wird, bis ich es begreife. :frowning:

sehr interessanter Link, grad in einem anderen Thread bei w-w-w gepostet: http://www.dr-mueck.de/HM_Denkhilfen/HM_Therapeutisc…

die Franzi