Hallo,
Dennoch kann man sich auch nicht unendschuldigt entgegen einer
Entscheidung eines Lehrers entfernen.
Er hat sich ja „entschuldigt“ indem er zum Lehrer gegangen ist
und gesagt hat dass es ihm nicht gut geht und dass er nach
Hause möchte.
Irgendwie verstehe ich Kommunikation anders: der Lehrer wurde um die Erlaubnis gefragt, nach Hause gehen zu dürfen und er hat Nein gesagt.
Wenn man sich nicht an eine Anweisung halten will, warum fragt man dann?
Wenn der Schüler die Anweisung (dazubleiben), nicht befolgen kann, kann er z.B. ins Sekretariat gehen oder einen anderen Lehrer ansprechen. So wie es geschildert war, hat er sich ohne Erlaubnis entfernt.
Die Mutter (die ja abgeholt hat) hätte mit dem Lehrer reden
müssen.
Später mit Sicherheit „Mein Sohn war krank. Hier ist das
Attest. Können Sie mir Ihr Verhalten erklären?“
Nein. Nicht später, sondern zum Zeitpunkt des Abholens (sofern sie gewusst hat, dass der Lehrer nein zum Weggehen gesagt hat). Ich weiß, wir sprechen hier nicht von Grundschülern, aber auch bei den älteren Schülern besteht eine Aufsichtspflicht. Wenn bei uns ein Schüler plötzlich fehlt (ich rede vom Haupt- Realschul- und Gymnasialzweig unserer Schule), wird der gesucht.
Denn wenn er wirklich krank ist, dann lasse ich einen Schüler auch nicht allein nach Hause gehen, sondern lasse ihn abholen. Schließlich hat die Schule eine Verantwortung für den Schüler.
Soll sie in den Unterricht reinplatzen um mit dem Lehrer zu
sprechen?
Sie hätte im Sekretariat Bescheid sagen können, dass sie ihren Sohn mit nach Hause nimmt. So wird das bei uns gehandhabt und es ist meiner Meinung nach die einzige richtige Vorgehensweise.
Woher will ein Lehrer denn wissen, ob ein Schüler, der eben über Übelkeit geklagt hat, nicht in irgendeiner Ecke zusammengeklappt ist?
Es ist auch durchaus legitim sich im
Schulbüro abzumelden.
Natürlich. Aber davon steht nichts im UP. Da heißt es lediglich:
da bin ich halt einfach gegangen und hab mich von meiner mutter von der schule abholen lassen.
Gruß
Elke