Darf ein lehrer einen therapeutenbericht für

… die schulakte unterschlagen?

Mein Sohn ist umgeschulter Linkshänder. Die sich daraus entwickelte Legasthenie wurde durch Ergotherapie in den Griff bekommen, jedoch nicht die Rückschulung auf die dominante Schreibhand. Diesen Bericht übergab ich dem Klassenlehrer Klassenstufe 5/6 Gymnasium für die Schulakte. In Klasse 7 traten erneut Lernprobleme auf, die nicht beachtet oder gefördert wurden. Nach Hinweis auf die falsche Händigkeit wurde ich erstaunt belächelt - Hilfe unterblieb.
Nach Nichtversetzung meines Sohnes legten wir Widerspruch ein und die Schule warf uns vor, nicht von uns informiert worden zu sein.
Ich verlangte Einsicht in die Schulakte und man teilte mir mit, dass der angesprochene Bericht nicht vorliegt. Jetzt wurde er in den Privatunterlagen des alten Klassenlehrers gefunden.
Für mich ist das Unterschlagung! Können wir gegen den Lehrer gerichtlich vorgehen? Schule Baden-Württemberg

… die schulakte unterschlagen?

Für mich ist das Unterschlagung! Können wir gegen den Lehrer
gerichtlich vorgehen? Schule Baden-Württemberg

In der Sache geb’ ich dir Recht. Das ist mindestens mal 'ne riesen Schlamperei mit inzwischen erheblichen Nachteilen für deinen Sohn!
Was das dann juristisch bedeutet, weiß ich nicht. Es gibt auch die Möglichkeit, über die Schulaufsichtsbehörden vorzugehen. Für Gymnasien in BaWü sind das die Regierungspräsidien.

Da solltest du einen professionellen Rechtsbeistand einschalten. Denn der Weg durch die Schulaufsichtsinstanzen kann laaaaaange dauern. Da haben dann deine Enkel vielleicht noch etwas davon :wink:
Ihr braucht ja eine schnelle Lösung … die schnellste Lösung wäre natürlich, wenn jetzt, nachdem die Unterlagen aufgetaucht sind, die Schule extrem zuvorkommend reagiert und auf euch zu kommt.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und Durchhaltevermögen
LG
Boogy

Nun ja…ich denke gleich gerichtlichte Schritte zu erwägen hiesse mit Wackersteinen werfen. Ich würde das erneute Gespräch mit der Schulleitung suchen um zu klären, dass das Versäumnis nicht auf Ihrer Seite liegt. Auf der anderen Seite ist ein verlorenes Jahr kein Weltuntergang. Meine Kinder sind alle erwachsen und im Beruf und es hat kein Hahn nach verlorenen Jahren gekräht. Sie müssen bedenken, dass Ihr Sohn diese Schule weiterhin besuchen möchte und dort keinen Spießrutenlauf absolvieren müssen sollte. Abgesehen davon gibt es doch Vertrauens- und Klassenlehrer und auch, ganz wichtig, die Pflegschaft.

Viel Erfolg und Gruß
Andrea

Liebe Leute

Bitte überlegt doch einmal, was ihr da schreibt. Ihr wollt einen Lehrer verklagen, weil er ein vor Jahren erhaltenes Gutachten nicht zu den Schulakten gelegt hat, sondern privat abgeheftet hat. In welcher Welt leben wir denn?
Ich würde hier mal ganz neutral ansetzen. Welchen Sinn hat eine Nichversetzen, also eine Wiederholung der Klasse. Es gibt anscheinend in mehreren Fächern Defizite. Die Schule rät die Klasse zu wiederholen, damit die aufgearbeitet werden können. Jetzt bleibt doch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Klasse zu wiederholen. Nicht ob es rechtens ist. Es geht doch um das Wohl des Kindes, um sein Weiterkommen. Da würde ich in einem guten Gespräch versuchen gemeinsam (Schule+Eltern) im Sinne des Kindes zu handeln.
Wenn es nur noch ums Recht geht, geht es kaum noch ums Kind. Meine Erfahrung.

Hallo, bitte Anwalt für Verwaltungsrecht suchen.
Gruß Marco
www.digitaler-nachlass.com