… die schulakte unterschlagen?
Mein Sohn ist umgeschulter Linkshänder. Die sich daraus entwickelte Legasthenie wurde durch Ergotherapie in den Griff bekommen, jedoch nicht die Rückschulung auf die dominante Schreibhand. Diesen Bericht übergab ich dem Klassenlehrer Klassenstufe 5/6 Gymnasium für die Schulakte. In Klasse 7 traten erneut Lernprobleme auf, die nicht beachtet oder gefördert wurden. Nach Hinweis auf die falsche Händigkeit wurde ich erstaunt belächelt - Hilfe unterblieb.
Nach Nichtversetzung meines Sohnes legten wir Widerspruch ein und die Schule warf uns vor, nicht von uns informiert worden zu sein.
Ich verlangte Einsicht in die Schulakte und man teilte mir mit, dass der angesprochene Bericht nicht vorliegt. Jetzt wurde er in den Privatunterlagen des alten Klassenlehrers gefunden.
Für mich ist das Unterschlagung! Können wir gegen den Lehrer gerichtlich vorgehen? Schule Baden-Württemberg