Darf ein Mieter seinen PKW-Stellplatz weitergeben?

Darf der Mieter einer Wohnung seinen im Mietvertrag zugesicherten Stellplatz an Dritte (Nicht-Mieter) weitergeben, wenn dieeser ihn nicht selbst nutzt weil er z.B. noch eine zum Haus befindliche Garage gemietet hat?

Hallo Herr Hölzer,

das hängt m. E. davon ab, o im Mietvertrag eine Unervermeitug ausdrücklich erlaubt ist. Sie müssen bedenken, dass Sie ausziehen könnten, der Mieter des Stellplatzes aber diesen nicht mehr herausgeben möchte. Sie können dann die Wohnung nur noch ohne Stellplatz zurückgeben, was eine erhebliche Minderung für den Vermieter bedeuten kann.

Gruß Knarf

ups - da bin ich leider überfragt!

Darf der Mieter einer Wohnung seinen im Mietvertrag
zugesicherten Stellplatz an Dritte (Nicht-Mieter) weitergeben,
wenn dieeser ihn nicht selbst nutzt weil er z.B. noch eine zum
Haus befindliche Garage gemietet hat?

Grundsätzlich schließen Mietverträge die sogenannte Untervermitung nicht aus. Der Mieter muß dazu jedoch die zustimmung seines Vermeiters einholen. der Vermieter ist in solchem Falle berechtigt eine erhöhte Mieter für den Stellptz vom Mieter zu verlangen. Dieser erhöhte Betrag dürfte im Regelfall die Mieteinnahme des Mieters vom Untermeiter anteilig oder sogar ganz aufzehren.

Hallo,

wenn es ein zugewiesener, fester Stellplatz ist, den nur Sie benutzen und bezahlen und er im Mietvertrag vereinbart wurde und nix anderes (Stellplatz mit Kennzeichen versehen, Untervermietung verboten usw.) festgelegt ist, dann ja.

MfG P. Kunze

Darf der Mieter einer Wohnung seinen im Mietvertrag
zugesicherten Stellplatz an Dritte (Nicht-Mieter) weitergeben,
wenn dieeser ihn nicht selbst nutzt weil er z.B. noch eine zum
Haus befindliche Garage gemietet hat?

NEIN
da die Stellplätze an die jeweiligen Wohnungen gebunden sind.

Darf der Mieter einer Wohnung seinen im Mietvertrag
zugesicherten Stellplatz an Dritte (Nicht-Mieter) weitergeben,
wenn dieeser ihn nicht selbst nutzt weil er z.B. noch eine zum
Haus befindliche Garage gemietet hat?