Darf ein Online Shop einen Käufer zwingen die Ware bei Wiederruf kostenpflichtig zu versenden?

Der Online Shop REIFENDISCOUNT.DE bietet 30 Tage Wiederruf an. Bei Gebrauchmachung des Wiederrufs jedoch ist der Käufer gezwungen die Ware per Post zurückzuschicken und die Kosten (24€ bei 4 Reifen) werden von der Erstattungssumme abgezogen. Eine direkte Rücknahme vor Ort wird nicht erlaubt. Ist das zulässig?

Für einen Shop der Versandkostenfrei versendet, 24€ einzubehalten für den Rückversand, der ja zunächst als Retoure für den Käufer im Postladen kostenlos ist - ist schon dreist oder?
Habe ich ein Recht darauf die Ware persönlich zurückgeben zu können?

HIER die Wiederrufsbelehrung —> https://www.reifendiscount.de/de/hilfe/hilfe-nach-der-bestellung.html#Widerrufsbelehrung

Ich danke euch sehr für die Hilfe!

Hallo,
Hast du den ersten Absatz gelesen von:
Folgen des Widerrufs??
Und verstanden???
Die Ausführungen am Ende hast du gelesen???

Allgemeiner Hinweis von mir:
Rechtsberatung deiner Autoversicherung und Verbraucherberatung kontaktieren. Es geht ja auch um die Wahrung der Fristen!!!
Nicht alles was gedruckt ist muß stimmen…
Viel Erfolg
Werner

Hi, ich versteh nicht was du mir damit sagen willst. Natürlich hab ichs mehrfach durchgelesen.

Aber guter Tipp mit der Verbraucherberatung. Danke!

Äh, nö. Ist seit 2014 so vorgesehen.

wunderschön!

Doch:

Sie haben die Waren unverzüglich […] an uns zurückzusenden oder zu übergeben

s.o. Dass es im Widerrufsformular heißt „Achtung: keine Retourenannahme unter dieser Adresse!!“ bedeutet ja nicht, dass eine Retourenannahme nicht möglich ist. Im Gegenteil.
Und es steht doch nirgends, dass die Ware per Paketdienst zurückgesendet werden muss.

… nachdem man das Verbraucherrecht reformiert und in dem Zusammenhang u.a. [§357 BGB][1] geändert hat:

(6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.

Nachdem die Unterrichtung mit der Widerrufsbelehrung erfolgt ist, wüßte ich nicht, was die da machen soll, aber bitte - Versuch macht kluch.

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Auf meine Email mit der konkreten Frage nach einer weiteren Adresse für die direkte Retourenannahme wurde mir u.a. folgendes zurückgemailt:

"Leider ist eine direkte Retourenannahme nicht möglich. Die Ware kann lediglich
über einen Paketshop versendet werden. "

D.h. obwohl in der Wiederrufsbelehrung von „zurücksenden oder zu übergeben“ die Rede ist, wird einem die direkte Übergabe unmöglich gemacht.

hi,

ich verstehe das so, vorallem in diesem Kontext, dass die die Retoure nicht bei dir abholen lassen.

wenn es für den Käufer kostenfrei wäre, würde der Käufer nicht jammern.
Warum und wo der Verkäufer hier 24€ einbehält, muss mir mal einer erklären.

Versandkostenfrei versendet heißt übersetzt auch nur: ist im Preis mit drin.

Bei einer Rücksendung mit unserem Versandpartner DPD betragen die Kosten der Rücksendung 12,00 EUR pro Paket. Beachten Sie, dass andere Dienstleister abweichende Versandkosten haben können.

und jetz ist man überrascht?
ich finds richtig so. Bestellen, anguggn, zurücksenden ist keine Dauerlösung. So macht sich der Kunde zumindest vorher mal nen Kopf - und wenn’s erst beim 2. mal ist.

grüße
lipi

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