Darf ein Ortsbürgermeister zusätzlich zur Aufwandsentschädigung Vorteile erhalten?

Ortsbürgermeister bekommen je nach Anzahl der Bürger eine Aufwandsentschädigung.
Sagen wir einmal 1000,- € pro Monat.

Damit müssten ja eigentlich alle seine Kosten abgedeckt sein.

In unserem Ort fährt unser Bürgermeister aber noch einen dicken Mercedes, die die Gemeinde zu 50% bezahlt. Dei anderen 50% zahlt er selbst. Aber er nutzt den Wagen kilometermäßig zu 90% für sich privat.

Ist das erlaubt, obwohl das z.B. der Ortsgemeinderat so beschlossen haben sollte?

Würde gerne darauf eine Antwort haben, die rechtlich auch stand halten kann.

Gruß
CHESSBASE

Hi,

In unserem Ort fährt unser Bürgermeister aber noch einen
dicken Mercedes, die die Gemeinde zu 50% bezahlt. Dei anderen
50% zahlt er selbst.

Die Gemeinde kann nicht einfach so für einen Privatmann ein Auto zu 50% kaufen…das wäre dann eher ein Dienstwagen der Gemeinde…

Aber er nutzt den Wagen kilometermäßig zu
90% für sich privat.

Dann wäre das ein sehr komischer „Dienstwagen“ für mich …

Ist das erlaubt, obwohl das z.B. der Ortsgemeinderat so
beschlossen haben sollte?

**:Würde gerne darauf eine Antwort haben, die rechtlich auch

stand halten kann.**

Dafür frag mal einen Anwalt. Dazu ist das Forum so nicht da, bzw. Rechtebrett wäre die bessere Ecke (Achtung! Brettbeschreibung beachten, da wäre dein Post nämlich so nicht erlaubt).

Gruß,

Hanzo

Hallo,

Ortsbürgermeister bekommen je nach Anzahl der Bürger eine Aufwandsentschädigung.

Ist das so? Pauschal? Zusätzlich zu den Bezügen als Wahlbeamter auf Zeit?

Sagen wir einmal 1000,- € pro Monat.
Damit müssten ja eigentlich alle seine Kosten abgedeckt sein.

Naja, Du formulierst es selber schon im Konjunktiv.

In unserem Ort fährt unser Bürgermeister aber noch einen dicken Mercedes, die die Gemeinde zu 50% bezahlt. Dei anderen 50% zahlt er selbst. Aber er nutzt den Wagen kilometermäßig zu 90% für sich privat.

Hörensagen oder wurde das so veröffentlicht?

Ist das erlaubt, obwohl das z.B. der Ortsgemeinderat so beschlossen haben sollte?

Wo ist der Widerspruch? Wenn es der Ortsgemeinderat so beschlossen hat, wäre die Frage, ob der das so hätte beschließen dürfen.

Würde gerne darauf eine Antwort haben, die rechtlich auch stand halten kann.

Dafür dürfte der Input noch etwas zu wage sein.
Eine Möglichkeit wäre immerhin, dass er den Dienstwagen auch privat nutzen darf und das nach der 1%-Methode als geldwerten Vorteil versteuert. Die Strecke „auf Arbeit“ wird übrigens zusätzlich versteuert.

Grüße

Falsches Forum!
Frag doch erst einmal deinen Bürgermeister und den geschäftsführenden
Beamten der Gemeinde. Und woher willst du die 90% wissen?

In unserem Ort fährt unser Bürgermeister aber noch einen
dicken Mercedes, die die Gemeinde zu 50% bezahlt. Dei anderen
50% zahlt er selbst. Aber er nutzt den Wagen kilometermäßig zu
90% für sich privat.

Kaum haste mal ein bisschen was, da gibt es wen, den ärgert das --Wilhelm Busch