Ortsbürgermeister bekommen je nach Anzahl der Bürger eine Aufwandsentschädigung.
Sagen wir einmal 1000,- € pro Monat.
Damit müssten ja eigentlich alle seine Kosten abgedeckt sein.
In unserem Ort fährt unser Bürgermeister aber noch einen dicken Mercedes, die die Gemeinde zu 50% bezahlt. Dei anderen 50% zahlt er selbst. Aber er nutzt den Wagen kilometermäßig zu 90% für sich privat.
Ist das erlaubt, obwohl das z.B. der Ortsgemeinderat so beschlossen haben sollte?
Würde gerne darauf eine Antwort haben, die rechtlich auch stand halten kann.
Gruß
CHESSBASE