Folgendes hat sich ereignet:
Ein Schulleiter macht einen Unterrichtsbesuch bei einem Lehrer zwecks Beurteilung. Nach der Unterrichtsstunde befragt er die Schüler a) Wie ihnen der Untericht gefallen hat und unteranderen b) ob der Lehrer punktlich ist. Diese Meinungen läßt er in seine Beurteilung miteinfliesen. Jetzt die Frage : Darf ein Schulleiter grundsätzlich die Meinungen andedrer in die Beurteilung miteinfliesen lassen ? Muss er sich nicht NUR auf seine Beurteilungskraft – auf sein Beobachtetes reduzieren und nicht Meinungen, die einmal waren , verwenden ?
Danke für dein Mitdenken
Hi,
Folgendes hat sich ereignet:
Ein Schulleiter macht einen Unterrichtsbesuch bei einem Lehrer
zwecks Beurteilung. Nach der Unterrichtsstunde befragt er die
Schüler a) Wie ihnen der Untericht gefallen hat und
unteranderen b) ob der Lehrer punktlich ist. Diese Meinungen
läßt er in seine Beurteilung miteinfliesen. Jetzt die Frage :
Darf ein Schulleiter grundsätzlich die Meinungen andedrer in
die Beurteilung miteinfliesen lassen ? Muss er sich nicht NUR
auf seine Beurteilungskraft – auf sein Beobachtetes
reduzieren und nicht Meinungen, die einmal waren , verwenden ?
naja, erstens ist die Aussage über die Pünktlichkeit ja keine Meinung sondern eine Tatsache.
Zweitens finde ich schon, dass auch die Meinung der Schüler wichtig ist, schließlich müssen die dem Unterricht folgen können und Spaß daran haben.
Ist die Frage, wieviel Aussagekraft das für die Endauswertung hat - aber das gefragt wird finde ich erstmal in Ordnung.
Gruß
Cess
Hallo,
Folgendes hat sich ereignet:
Ein Schulleiter macht einen Unterrichtsbesuch bei einem Lehrer
zwecks Beurteilung. Nach der Unterrichtsstunde befragt er die
Schüler a) Wie ihnen der Untericht gefallen hat und
unteranderen b) ob der Lehrer punktlich ist. Diese Meinungen
läßt er in seine Beurteilung miteinfliesen. Jetzt die Frage :
Darf ein Schulleiter grundsätzlich die Meinungen andedrer in
die Beurteilung miteinfliesen lassen ? Muss er sich nicht NUR
auf seine Beurteilungskraft – auf sein Beobachtetes
reduzieren und nicht Meinungen, die einmal waren , verwenden ?
Natürlich darf er fragen. In wie weit er dann seine Beurteilung auf die Antworten stützt ist eine andere Sache - sicherlich wird er seine Einschätzung nicht ausschließlich von der Schülermeinung abhängig machen (zumal ja, wenn das bekannt wäre, die Schüler einen Lehrer auf die Weise gaz schön reinreiten könnten mit falschen Aussagen…). Es würde auch nicht für den Schulleiter sprechen, wenn er zum Thema Pünktlichkeit keine eigenen Beobachtungen hätte. Schließlich kommt ein Lehrer ja mehr oder weniger öffentlich zu spät, wenn man ihn nach dem Läuten noch im Lehrerzimmer sieht…
Gruß Orchidee
Es würde auch
nicht für den Schulleiter sprechen, wenn er zum Thema
Pünktlichkeit keine eigenen Beobachtungen hätte. Schließlich
kommt ein Lehrer ja mehr oder weniger öffentlich zu spät, wenn
man ihn nach dem Läuten noch im Lehrerzimmer sieht…
Gruß Orchidee
… aber es sagt einiges über den Lehrer aus, wenn ihn seine Schüler decken.
Nick
Hallo,
einfach mal zwei interessante Artikel zum Thema:
http://www.mvz.ch/qi/QiLQS/qiLQS10.html
Hier wird im Übrigen nur davon gesprochen, dass die Beurteilung durch Schüler bei uns zu wenig Berücksichtigung findet, aber nichts davon, dass sie nicht erlaubt wäre.
Und http://www.sachsen-macht-schule.de/smkpub/34/ubeurt/… (eine Projektbeschreibung)
Viele Grüße von Corinne
Hallo,
schön, dass man in diesem Fall weiß, wer zur Meinungsbildung des Direktors beigetragen hat.
Welche Eltern in seinem Dienstzimmer anrufen und was dabei besprochen wird, bleibt ja meistens geheim.
Am Gymnasium kann er auch die Fachleiter befragen, er kann sie sogar zur Unterrichtsbesichtigung schicken. Auch die Stellungnahmen der Fachleiters über die Durchsicht der Prüfungsaufgaben wird er auswerten. Wieso sollte er das übergehen (dürfen)?
Das ist aber doch alles weiter nicht problematisch. Die dienstliche Beurteilung muss der Lehrkraft ja „eröffnet“ und dabei besprochen werden („Führungsgespräch“, nicht nur bei dieser Gelegenheit!). Da wird man sich doch gegen Unwahrheiten und Falschinformationen wehren dürfen und können.
Wenn er mit seiner Kritik recht hat - wer wird sich dann wohl ändern müssen?
Ein Tipp von meinem ersten Schulleiter in der Referendarzeit: „Nehmen Sie für Beurteilungsgespräche immer Notizbuch und Stift mit und machen Sie deutlich sichtbar Notizen!“
Hat sich bewährt.
Gruß
H.
Hallo,
schön, dass man in diesem Fall weiß, wer zur Meinungsbildung
des Direktors beigetragen hat.
Welche Eltern in seinem Dienstzimmer anrufen und was dabei
besprochen wird, bleibt ja meistens geheim.Am Gymnasium kann er auch die Fachleiter befragen, er kann sie
sogar zur Unterrichtsbesichtigung schicken. Auch die
Stellungnahmen der Fachleiters über die Durchsicht der
Prüfungsaufgaben wird er auswerten. Wieso sollte er das
übergehen (dürfen)?
Davon war nie die Rede, dass er Prüfungsaufgaben nicht auswertet oder Fachleiter nicht um die Stellungsnahme bitten dürfte. Es geht einzig und alleine um die Begragung der Schüler : subjektive Aussagen (Schüler) gegenüber fachspezifische objektive Beobachtungen (Fachleiter)
Das ist aber doch alles weiter nicht problematisch. Die
dienstliche Beurteilung muss der Lehrkraft ja „eröffnet“ und
dabei besprochen werden („Führungsgespräch“, nicht nur bei
dieser Gelegenheit!). Da wird man sich doch gegen Unwahrheiten
und Falschinformationen wehren dürfen und können.
Wenn er mit seiner Kritik recht hat - wer wird sich dann wohl
ändern müssen?Ein Tipp von meinem ersten Schulleiter in der Referendarzeit:
„Nehmen Sie für Beurteilungsgespräche immer Notizbuch und
Stift mit und machen Sie deutlich sichtbar Notizen!“
Hat sich bewährt.Gruß
H.
Hallo Moosbühler,
Darf ein Schulleiter grundsätzlich die Meinungen andedrer in
die Beurteilung miteinfliesen lassen ? Muss er sich nicht NUR
auf seine Beurteilungskraft – auf sein Beobachtetes
reduzieren und nicht Meinungen, die einmal waren , verwenden ?
Ich denke wie Cess und orchidee:
Ja, er kann es mit einfliessen lassen, aber halt mit einem entsprechendem Gewicht. Ausserdem können die Schüleraussagen auch Indizien für weitere Recherchen (Direktor läuft ca. 30 s. vor Unterrichtsbeginn zufällig auf dem gang, wo Lehrer M gerade Unterricht hätte…) liefern.
Ciao maxet.
Hallo zusammen!
So von Elternseite aus betrachtet finde ich das gar nicht mal verkehrt, wenn ein Schulleiter die Schüler befragt.
Wenn Unterrichtsbesuche stattfinden, dann meines Wissens nur nach vorheriger Anmeldung…Resultat in meinen Augen nicht verwertbar, weil „Vorzeige-Unterricht“!
An der Schule unseres Sohnes wurde von der SV, Elternrat, Schulprogramm-Kommission ein Lehrer-Feedback-Bogen entwickelt.
Wobei die Resultate ausschließlich der betreffende Lehrer zu Gesicht bekommt und somit die Gelegenheit hat, sich entweder über das positive Feedback zu freuen, oder aber seinen Unterrichtsstil einmal zu überdenken.
Die Erfahrung an der Schule unseres Sohnes hat leider gezeigt, dass grade die Lehrer, die nach Schüler-(und Eltern)Meinung an einer Verbesserung des Unterrichts arbeiten sollten, diese Bögen nur auf Druck hin austeilen.
Wenn nun also eine Beurteilung ansteht, warum greift man dann nicht auf einen Feedback-Bogen zurück (sofern man einen entwickelt hat)?
Jeder Lehrer wüsste, dass auch er beurteilt wird, die Schüler erhalten ihre Beurteilungen ja zwangsläufig.
Und wer jemals in der freien Wirtschaft tätig war, für den gehören mindestens einmal im Jahr stattfindende Beurteilungen zum Berufsleben dazu.
Ein Punkt ist dabei auch, wie man sich in eine (Arbeits)Gemeinschaft einfügt. Das heißt, es wird dort auch in Erfahrung gebracht wie die Kollegen den Betreffenden einschätzen.
Angelika