Darf ein Taxifahrer Autofahrer fotografieren?

Darf ein Taxifahrer einen Autopfahrer fotografieren und anzeigen nru weil er mal kur im Parkverbot stehen bleibt um seine Frau einsteigen zu lassen?

Er macht dies ständig beim selben Autofahrer - andere werden nicht belästigt.

Verstösst er gegen die Persönlichkeitsrechte, begeht er „Amtsanmassung“ als selbsternannter „Hilfssherrif“? Wir fühlen uns belästigt - insbesondere da andere Teilnehmer wegen des selben Vergehens nicht von ihm fotografier werden.

Hat jemand einen brauchbaren Hinweis, wie man sich in solchen Fällen verhalten soll?

Hallo

Darf ein Taxifahrer einen Autopfahrer fotografieren und
anzeigen nru weil er mal kur im Parkverbot stehen bleibt um
seine Frau einsteigen zu lassen?

Darf er, es wird aber keine Folgen für den Fahrer haben, da man problemlos im Haltverbot jemanden ein- oder aussteigen lassen kann. Außerdem ist auf einem Foto nicht zu sehen und zu hören, ob ein Auto steht und schweigt oder steht und brummt oder rollt und brummt.

Gruß
smalbop

Hallo!

Darf ein Taxifahrer einen Autopfahrer fotografieren und
anzeigen nru weil er mal kur im Parkverbot stehen bleibt um
seine Frau einsteigen zu lassen?

Klar darf er das!

Er macht dies ständig beim selben Autofahrer - andere werden
nicht belästigt.

Hm … könnte hier eventuell der Schlüssel des Problems liegen? Wenn der Taximann ständig die selbe Person erwischt, bedeutet das vielleicht nicht doch auch ein bisschen, dass eben diese Person auch ständig das Halteverbot missachtet?

Verstösst er gegen die Persönlichkeitsrechte,

Stellt er seine Fotos irgendwo aus?

begeht er
„Amtsanmassung“ als selbsternannter „Hilfssherrif“?

Jeder darf Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen, insbesondere, aber nicht nur, wenn man selbst dadurch behindert oder genötigt wird.

Wir fühlen
uns belästigt

Nö, tun wir nicht. Ich bin nun wirklich kein Freund dieser Leute, die wie die Irren durch unsere 30-Zone rauschen und nach Lust und Laune Spuren wechseln. Aber von Taxiständen halte ich mich trotzdem fern. Die sollen ungehindert ihre Arbeit machen dürfen - Solidarität unter Freiberuflern.

  • insbesondere da andere Teilnehmer wegen des
    selben Vergehens nicht von ihm fotografier werden.

Denen mag es vielleicht an der Beharrlichkeit der Verstöße mangeln.

Hat jemand einen brauchbaren Hinweis, wie man sich in solchen
Fällen verhalten soll?

Ist das so schwierig? Einfach da anhalten, wo es erlaubt ist.

Huhu!

da
man problemlos im Haltverbot jemanden ein- oder aussteigen
lassen kann.

Hä?

Hallo,

das geht durchaus! Man muß es halt machen wie Colt Seavers!

MFG Cleaner

P.S.: Halteverbot heißt Halteverbot, weil man da nicht halten darf.
Lediglich im Parkverbot könnte man jemanden aussteigen lassen, da man dazu zwar halten, aber nicht parken muß.

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Moin!
Im PARKVERBOT darf man durchaus zum Einsteigen HALTEN!

Nur Wenn da HALTEVERBOT ist dann sieht das anders aus. Aber gibt es nicht trotzdem das recht am eigenen bild?

Gruß Ww

Hallo,

Aber
gibt es nicht trotzdem das recht am eigenen bild?

Wenn man das so auslegt, wie du andeutest, dann dürfte man ja niemehr im Freien photographieren (außer in der totalen Abgeschiedenheit).

Gruß
Elke

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Hallo,

es gibt kein Parkverbot mehr in Deutschland, es gibt nur noch das eingeschränkte Halteverbot. Dort darf man 3 Minuten halten z.B. zum Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrern.

Gruß, Niels

Moin,

Aber gibt es nicht trotzdem das recht am eigenen bild?

Klar, aber doch nur, wenn der Taxifahrer die Bilder dann auf seiner Website oder anderweitig veröffentlicht. Und Stalking kommt hier wohl auch eher nicht in Frage :wink:

Liebe Grüße,
-Efchen

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Moin!

es gibt kein Parkverbot mehr in Deutschland, es gibt nur noch
das eingeschränkte Halteverbot. Dort darf man 3 Minuten halten
z.B. zum Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrern.

Es gibt ja auch keinen Zebrastreifen oder seit kurzem auch keinen Beschleunigungsstreifen mehr und noch zahlreiche andere Dinger.

Aber umgangssprachlich ist das eingeschränkte Halteverbot auch als Parkverbot bekannt. Und wenn Du schon so pedantisch bist :wink: dann musst Du auch dazu sagen, dass man da sogar länger als 3 Minuten stehen darf, nämlich zum Be- und Entladen. :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

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P.S.: Halteverbot heißt Halteverbot, weil man da nicht halten
darf.

Das heißt überhaupt nicht „Halteverbot“, sondern Halt verbot.
Und davon gibt es zwei: das absolute und das eingeschränkte, letzteres im Volksmund auch „Parkverbot“, so wie im UP.

Und
Lediglich im Parkverbot könnte man jemanden aussteigen lassen,
da man dazu zwar halten, aber nicht parken muß.

Genau. So wird es im UP ja auch beschrieben.

Gruß
smalbop

Im UP ist vom „Parkverbot“ die Rede. Das gibt es im Verkehrsrecht nicht. Es gibt in der StVO bzw. im VZKat nur ein (dann „eingeschränktes“) Haltverbot. Und in dem darf ich bis zu drei Minuten halten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.

Gruß
smalbop

P.S.: Halteverbot heißt Halteverbot, weil man da nicht halten
darf.

Das heißt überhaupt nicht „Halteverbot“, sondern
Halt verbot.
Und davon gibt es zwei: das absolute und das eingeschränkte,
letzteres im Volksmund auch „Parkverbot“, so wie im UP.

Parken ist verboten, überall wo das Halten verboten ist. Also kann man beide Haltverbote als „Parkverbote“ ansehen. Halten ist ja schließlich mit Ein-/Aussteigen & Be-/Entladen definiert. Und das halten bis zu 3 Minuten, wobei man (eig) nah genug am Auto ist, um sofort weg fahren zu können, sollte etwas sein. Und beim parken ist das ja nicht so.

Gruß Tina

Hallo searcher99,
grundsätzlich gibt es in Deutschland lt. StVO kein Parkverbot, sondern ein Haltverbot (absolutes oder eingeschränktes).
An einem gekennzeichneten Taxistand (Zeichen 229 StVO) besteht absolutes Haltverbot, so dass ein Haltevorgang zum Ein- oder Aussteigen verboten ist.
Man sollte sich also in Zukunft so verhalten, wie es die StVO vorgibt.
VG
Hermann

Hallo,

An einem gekennzeichneten Taxistand (Zeichen 229 StVO) besteht
absolutes Haltverbot, so dass ein Haltevorgang zum Ein- oder
Aussteigen verboten ist.

Recht hat er: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php (nach unten scrollen).
Zitat: „Fahrzeugführer dürfen an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind betriebsbereite Taxen.“

Man sollte sich also in Zukunft so verhalten, wie es die StVO vorgibt.

Das wäre besser.

Gruß
loderunner

Hallo,

Und wenn Du schon so pedantisch bist

mir ging es nicht darum pedantisch (oder wichtigtuerisch) zu sein, sondern ich habe etwas gepostet, was für mich selbst mal wichtig war. Bei mir gab es lange Zeit etwas Verwirrung mit Halteverbot, eingeschränktem HV und Parkverbot. Richtig zuordnen konnte ich das erst, als man mir sagte, dass das PV durch das eingeschränkte HV ersetzt wurde. Könnte sich übrigens auch als nützlich erweisen, wenn man dazu was im Web sucht.

:wink: dann musst Du auch dazu sagen, dass man da sogar länger
als 3 Minuten stehen darf, nämlich zum Be- und Entladen. :smile:

ich habe mich auf den vorliegenden Fall beschränkt.

Gruß, Niels

Servus,

neugierhalber: Ist der Text von Karl Valentin, oder hast Du ihn selber erfunden?

Schöne Grüße

MM

Bitte???

Servus,

zum Vergleich ein Ausschnitt aus Valentins „Posaunensolo mit Posaunenbegleitung“:

„der mit der kleinen Geige könnte ja schon unterm Geigen marschieren, aber der mit der Baßgeige könnte nicht zu gleicher Zeit marschieren, weil die Baßgeige steht ja am Boden, jetzt wenn der net, – und da reibt er a so und unterm Gehen könnte er nicht stehen bleiben, drum kann er auch nicht geigen, daß heißt, er könnte schon geigen, aber unterm Marschieren kann er net stehen bleiben; drum ist eben des von der Natur so schön eingerichtet, daß eben die Wachtparade unterm Marschieren Trompet’n blas’n und nicht Geigen spielen.“

Deswegen bin ich halt drauf gekommen. Ist aber nicht bös gemeint.

Schöne Grüße

MM

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Also nachdem jetzt hier bei den anderen die Glaskugeln heißgelaufen sind:

Worum gehts jetzt hier eigentlich genau? Gehts um den Taxifahrer Meier, der tagtäglich gefrustet und ohne Fahrgäste auf dem Taxistand steht und den Herrn Müller fotografiert, der auf der anderen Straßenseite in einer Ladezone seine Frau aussteigen lässt, weil es ihm stinkt, daß die Frau Müller so eine rattenscharfe Maus ist und das Auto von denen so einen schönen schwarzen Lack hat?

Oder ist es der Taxifahrer Huber, der jeden zweiten Tag nicht an den Taxistand fahren kann, weil der Herr Müller sich mit seinem BMW fünf Minuten lang quer über den Taxiplatz stellt, bis seine Madame mit ihren Nuttenspikes aus der Boutique wackelt?

Da sollte man doch etwas differenzieren.

Aber generell: Ich anstelle des Fotografierten würde lächeln und winken. Wer im Recht ist, kann das auch.