Darf ein Unbekannter im Büro mit dabei sein?

Servus zusammen,

Heute Nacht hat mein Chef uns eine Abmahnung gegeben weil wir zu lange Pause machen. Völlig verständlich, dagegen sag ich auch nichts, doch er hat unsere Interne Leistungen und Arbeitsmoral in Frage gestellt. Dabei in diesem Zimmer war ein unbekannter Mann der alles mitgehört hat. Nachdem mein Chef mit seiner Standpauke fertig war, sagte ich Ihm das ich kein einziges Wort sagen werde da ein fremder Mann/Kollege/Mitarbeiter mit im Zimmer sei. Daraufhin antwortete mein Chef, es sei sein Kollege und Partner.
Was meint Ihr? Gibt es ein Arbeitsgesetz oder änliches das Ich ihm vorwerfen kann. Das ist doch nicht erlaubt oder?

Normalerweise, wenn man in einer Firma arbeitet, kennt man zumindest die Struktur dieser, also wenn der anwesende Herr ein Partner, Beteiligter ist, dann kennt man den doch, oder etwa nicht?
Es sei denn, Du bist neu.

Hi nudltrudl,

Ne du. Also ich bin seit 13 Jahren in der Firma und er ist ganz neu.

gegenfrage: ist euer laden so geheim, dass niemand hören darf, was der chef sagt? er kann euch die abmahnung sogar vor versammelter mannschaft auf der betriebsversammlung erteilen - als mahnenendes beispiel. und wenn sie berechtigt ist, ist das auch genau der richtige zeitpunkt für den abgemahnten, deswegen gleich noch ein fass aufzumachen.

ich arbeite in einer Firma mit ca 350 Mitarbeitenden - verteilt auf mehrere Standorte … Und nur durch meine jetzt > 8-jährige Führungsposition in einem Querschnittsbereich kenne ich alle Führungskräfte und deren Stellvertreter der ersten 3 Ebenen persönlich… Die Teamleiter nur bedingt und die Sachbearbeiter und Admins nur wenn ich jemals mit ihnen zu tun hatte … Ich gehöre definitiv zu denen die die meisten MA im Hause kennen und sie namentlich und fachlich zuordnen können …aber da gibt es sicher an die 80 MA die ich noch nie gesehen habe und deren Name mir auch nichts sagt … das ist nun keine Schande

Hallo

Mitarbeiter vor versammelter Mannschaft rund zu machen ist zwar definitiv nicht die feine englische Art und hat auch nicht viel mit wertschätzendem Umgang zu tun - halte ich in diesem speziellen Fall (Arbeitszeitvergehen) mE auch für adäquat … und sei es nur dafür, dass die Führungskraft einen Zeugen fur euren Fehltritt und die ausgesprochene Abmahnung (!) hatte, die sicherlich auch noch schriftlich folgt

Gruß h

Hallo,

es tut mir leid, aber das hier

ist Unsinn.
Es gilt auch für AN der Datenschutz, zB in Form des § 32 BDSG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html
Und zu den schützenswerten Daten gehört auch eine Abmahnung.

Und in diesem Zusammenhang ist es sehr wohl von Belang, wer dieser Unbekannte war, der bei dem Ausspruch der Abmahnung dabei war.

&Tschüß
Wolfgang

&Tschüß
Wolfgang

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Hi!

Bei den großteils unbrauchbaren Antworten hier versuche ich mal, mich auf das Wesentliche zu beschränken.

Du musst bei einer Abmahnung auch gar nichts sagen.
Wenn sie gerechtfertigt ist, nimm sie zur Kenntnis und ändere Dein Verhalten!

Und Du bist Dir sicher, dass das nicht der Fall ist?
Es könnte ein weitgehend stiller Teilhaber sein oder ein tatsächlich neuer Partner.

Bitte! Meinungen haben wir hier nun wirklich mehr als genug. Der Laden hier hat aber den Begriff des Wissens im Titel. :smirk:

Das BDSG wurde von Wolfgang schon im so ziemlich einzig sinnvollen Beitrag hier in den Ring geworfen.

Wie gesagt: Das hängt zu 100 % davon ab, wer die ominöse Person im Zimmer gewesen ist.

Vielleicht ein kleiner Hinweis abseits der rechtlichen Frage (und somit dann doch noch meine Meinung):
Ich halte es für sinnvoll, bei einer zurecht erteilten Abmahnung und nur einer weiteren anwesenden Person kein weiteres Fass aufzumachen, wenn man es sich nicht völlig verscherzen will.

VG
Guido

dann danke für die korrektur!

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