Darf ein Verein Gehälter an den Vorstand zahlen?

Hallo,

ich wusste nicht, in welches Brett es am besten passt. Es geht ja ums Vereinsrecht. Ich versuch’s mal hier.

ALso es wird angenommen, dass ein gemeinnütziger Verein gegründet wurde, um anderen Menschen in besonderen Lebenslagen zu helfen.

Finanziert wird der Verein und seine Mitarbeiter über Zuwendungen des Landes oder andereweitige öffentliche Projektmittel.

Der Vorstand und seine Mitarbeiter arbeiten also hauptamtlich - kann sich der Vorstand und seine Mitarbeiter ein angemessenes Gehalt auszahlen?
Könnte er dennoch gemeinnützig bleiben?

Hintergrund:
Im Moment sind mehrere angestellt bei der Stadt - arbeiten also im öffentlichen Dienst. Diese Stelle möchte man, sofern der Verein Einnahmen erzielt, aufgeben und dann hauptamtlich für den Verein tätig sein.

Viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

Denkzettel

Hi
auf keinen Fall…
würde ich das machen, ohne vorher mit dem Finanzamt gesprochen zu haben. Die sind im Allgemeinen sehr höflich und auskunftsbereit.

Grds.: Gehaltszahlungen sind möglich, wenn die Satzung da was erlaubt. Aber: der Vorstand eines Vereines wird gewählt und kann bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder „abgewählt“ werden. Ob es daher ratsam ist, einen Arbeitsplatz aufzugeben…
Hier wurde die Sache durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer geregelt, der einen normalen Arbeitsvertrag erhalten hat (inkl. Steuern und Sozialversicherung) - da hat auch keine Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit, da es sich nicht um „Vorteile“ handelt sondern „Leistung gegen Leistung“.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
mir fällt hierzu § 30 BGB - Besondere Vertreter - ein.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des gesonderten Arbeitsvertrages zwischen Geschäftsführer und Verein.
Die Gemeinnützigkeit muss m.E. hierdurch nicht zwangsläufig gefährdet sein.
Eine Fusion der Stellen zur Entlastung der Stadt stehe ich skeptisch gegenüber. Viel eher sollte gerade hier über Modelle nachgedacht werden, wie solche Arbeitsverhältnisse gemeinnütziger Vereine über die Stadt abgewickelt werden können.

Ein Verein darf seinen Gehältern zahlen, sofern dies in der Satzung entsprechend geregelt ist.

Besondere Vorsicht ist bei gemeinnützigen Vereinen geboten, sonst wird das gemeinnützig schnell weg sein: Die Vergütung darf bestimmte Grenzen (==> Google) nicht überschreiten. Hierbei zählt aber nicht die Vergütung auf den Verein bezogen sondern auf die Person. Wenn jemand also mehrere Vorstandsposten in Vereinen innehat (was ja nicht sooooo selten ist…) muss hier explizit darauf hingewiesen werden.

Für „ärmere“ Vereine gibt es übrigens auch die Möglichkeit, dass der Verein eine Vergütung zahlt und der Vorstand diese sofort zurück spendet. Vorteil für den Vorstand: Er hat eine Spendenquittung für’s Finanzamt.

Guten Abend,

vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Das hilft der Projektgruppe schon einmal weiter.

Gruß

Denkzettel

Eine Fusion der Stellen zur Entlastung der Stadt stehe ich
skeptisch gegenüber. Viel eher sollte gerade hier über Modelle
nachgedacht werden, wie solche Arbeitsverhältnisse
gemeinnütziger Vereine über die Stadt abgewickelt werden
können.

Ich habe das nicht deutlich genug beschrieben - tut mir leid. Der Personenkreis ist zur Zeit in einer ganz anderweitigen Stelle bei der Stadt angestellt.

Die Vereinsarbeit wäre in einem völlig anderem Tätigkeitsbereich.

Gruß

Denkzettel