Darf ein Zauntor zur Straße öffnen?

Hallo, unsere Nachbarn haben ihr Einfahr direkt neben unserer. Nun haben Sie einen Zaun an der Straßenseite gesetzt und das Tor öffnet zur Straßenseite. Das bedeutet, wenn das Tor offen ist steht das Tor vor unserer Auffahrt und auf der Straße. Darf er das überhaupt? Die Straße ist eine Privatstraße von uns allen und hat keinen getrennten Gehweg… alles auf der einen Spur inkl. Gegenverkehr (Theoretisch). Vom Bauchgefühl find ich es falsch und sch… aber gibt´s da eine rechtliche Grundlage ? Bzw. ist das überhaupt erlaubt ?

Was ihr auf eurer Privatstraße macht und was ihr euch dort untereinander für Regeln gebt, müsst ihr schon auch untereinander klären. Die Allgemeinheit hat wichtigeres zu tun.

Hallo,

das stimmt so nicht unbedingt. Auch eine „Privatstraße“ kann öffentlicher Verkehrsraum (mit Geltung aller hierfür vorgesehenen Bestimmungen) sein, und ist es immer dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine tatsächliche allgemeine Benutzung dieser Verkehrsfläche vor, was bei einer Straße, die zu mehreren Häusern führt, und insoweit von einer nicht unbedingt abgrenzbaren Vielzahl von Leuten befahren wird, durchaus der Fall sein kann,

und

  • Der Verfügungsberechtigte duldet die Nutzung oder stimmt ihr sogar zu (VwV-StVO zu § 1 unter II.), was regelmäßig bei Privatstraßen der Fall ist, und woran einfache Schilder, dass es anders sein soll, nichts ändern, denn dazu wären konkrete Maßnahmen wie Schranken, Pförtner, … nötig, die tatsächlich den Gebrauch einschränken.

Da Schranken, etc. eher selten sind, sondern normalerweise nur per Schild auf eine Privatstraße hingewiesen wird, hat man hier überwiegend öffentlichen Verkehrsraum vor sich.

Gruß vom Wiz

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Hallo,
wenn er das Tor sofort nach Benutzung wieder verschließt, sollte weder eine wesentliche Beeinträchtigung bzw. Veränderung nach §745 BGB (bei Miteigentumsanteilen) noch ein Eingriff in etwaige Grunddienstbarkeiten (bei Belastung mit Wegerechten o.ä.) passieren. Er darf genausogut persönlich „vorübergehend im Wege“ stehen, wenn er auf sein Grundstück will. Dauerhaft oder unzumutbar blockieren darf er ein Recht oder einen Miteigentumsanteil nicht.

Das war der zivilrechtliche Teil :wink: Für öffentlich-rechtliches Planungs- und Baurecht wie Lichtraumprofile, Mindestbreiten für Rettungswege, Einfriedungsver- und gebote o.ä. könnte man mal sein Bauordnungsamt fragen oder in seine Baugenehmigung oder in einen Bebauungsplan gucken (wenns den gibt).

Gruß vom
Schnabel