Darf eine 15 Jährige ein Auto kaufen , anmelden?

[quote=„Lunochod, post:9, topic:9506475“]
Ohne den richtigen Lappen für den PKW gibt es keine Anmeldung
[/quote]für die Zulassung ist die Fahrerlaubnis nicht nötig.

und der Fahrer/die Fahrerin bleibt dann an der Schule, bis da Schluss ist?
Oder wie ist das gedacht? wenn der-/diejenige wieder zurück fährt - tut sich da Zeitlich nichts - und der Spritverbrauch ist doppelt.

Fahrrad - Moped - Motor-(E-)Roller

Darum geht es hier nicht

  • die letzten Schrauber, die eine NSU Quickly auf 80 km/h tunen können, sind noch keine achtzig Jahre alt und können das sicher immer noch - man muss bloß eine betriebsfähige Quickly finden: Das war im ländlichen Raum zu Zeiten und an den wenigen Orten, wo tatsächlich nur zwei bis drei Busse am Tag Mo - Fr fuhren, ein unauffällig flottes Verkehrsmittel.
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Moin,

aus https://www.kreis-offenbach.de/Bürgerservice/Ämter/Straßenverkehrsamt/Zulassungs-behörde/Kfz-Zulassung-Minderjährige-als-Fahrzeughalter.php?object=tx,2896.2&ModID=10&FID=1856.29.1&NavID=2896.142&La=1

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Für eine minderjährige Person gibt es daher keine Zulassung für einen PKW, bei einem Erwachsenen sieht das anders aus. So war meine Aussage im Kontext gemeint, der Link stand gleich darüber.
Noch einmal, falls du ihn überlesen hast:

Kann man ein Auto anmelden, wenn man noch nicht 18 ist?
Minderjährige können nur dann als Fahrzeughalter eingetragen werden, wenn sie entweder als schwerbehindert gelten oder wenn sie eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzen, z. B. die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.

Und wir reden hier über eine Minderjährige, die dann für die Zulassung den passenden Führerschein für ein KFZ bräuchte. Wer über 18 ist, darf nach Lust und Laune anmelden.

-Luno

Von Frühjahr bis Herbst nimmt sie das Fahrrad bis zum Bus.
Im Winter kann der Opa sie zur Bushaltestelle fahren und auch wieder abholen.

Oder sie sucht im Dorf einen berufstätigen Menschen, der sie zur Bushaltestelle mitnimmt oder - wenn sie Glück hat - sowieso bis Wiesbaden fährt.
(So haben das „früher“ Millionen von Berufsschülern gemacht, die auf Dörfern ohne passende Busverbindung gewohnt haben.)

Wie kommt sie eigentlich zu ihrem Ausbildungsplatz bzw. wie weit ist der entfernt?

Wie kam sie eigentlich zur bisherigen „normalen“ Schule und wie weit war die entfernt?

Bei der Aussage, auf die ich mich bezog war von Minderj. soo nicht die Rede.

Moin,

Beachte bitte den Kontext.

So pauschal ist deine folgende Aussage falsch:

Für Minderjährige gilt das eben nicht, wenn sie ein KFZ anmelden wollen. Deine Aussage gilt nur für Erwachsene und um die ging es hier ja nicht.

-Luno

Warum läßt Du das Wesentliche weg?
Von Herold bis zum Bus Katzenelnbogen Brücke sind es läppische 4,3 km (lt. google maps).

Es soll aber doch ein Auto sein!

Der erste dieser „Monologe“ bestand aus der eher steilen These

und war, wie der geneigte Leser sieht, keineswegs

verortet, sondern beanspruchte einschließlich dem verräterischen rhetorischen „ja“, das immer bedeutet „Achtung! Was jetzt folgt, darf weder überprüft noch kritisch beleuchtet werden!“ Allgemeingültigkeit.

Und damit ist sie so falsch, wie sie nur sein kann.

Nach und nach gab @toni63 dann ja auch zu, dass es ein Problem mit der falsch geplanten Einrichtung von Berufsschulen in Hessen gibt, das nicht so sehr viel mit dem in diesem Land tatsächlich nicht besonders komfortablen ÖPNV zu tun hat und nicht durch eine Tonne Blech mehr in der Familie gelöst werden kann.

Schöne Grüße

MM

Du nimmst seine Aussage also sehr wörtlich - aber auch wieder nicht richtig wörtlich, sonst würdest Du darauf eingehen, dass es sich bei „ÖPNV“ um gar kein (Fremd)wort sondern um eine Abkürzung handelt, die einigen sicherlich nicht geläufig ist und dadurch als Fremdwort deklariert werden könnte.

Mit dem 9 Euro Ticket warst sicherlich auch Du in einigen urbanen und ländlichen Gebieten unterwegs und konntest die Unterschiede der jeweiligen ÖPNV-Systeme und deren Praktikabilität genauestens untersuchen.

Ich habe insgesamt ein 9 Euro Ticket in den drei Monaten gekauft; die anderen beiden Monate bin ich lieber mit anderen Fahrausweisen gefahren.

Bin übrigens einigermaßen oft im Rhein-Neckar-Ballungsraum und in ländlichen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unterwegs und kann nichts, aber auch gar nichts von der abenteuerlichen These bestätigen, in ländlichen Gebieten sei ÖPNV ein Fremdwort.

Sicherlich gibt es Bundesländer, in denen der Nahverkehr nicht so gut behandelt wird wie im Südwesten - aber bereits mit Betrachtung der Verhältnisse in diesen beiden Ländern wird diese These in ihrer Generalisierung falsch.

Deutlich flotter als nach Wiesbaden käme man übrigens ab Herold zu einer der Berufsschulen in Limburg. Ob es hier um einen Beruf geht, der dort nicht unterrichtet wird, oder irgendwas anderes gegen diese Wahl spricht, sei dahingestellt.

Schöne Grüße

MM

Tach,

obwohl nicht zum Thema gehörend, sei ergänzend angemerkt, dass die Firma Simson, einst die Betriebsstätte zweier tüchtiger und fleißiger Jüden, bis in die 1990er Jahre Zweiradfahrzeuge baute, die es von Haus aus auf über 60km/h [und mit überschaubaren Aufwand bis zu 90km/h bringen] können.

Für S50 und S51 bezahlt man unterdessen allerdings auch Preise im mittleren vierstelligen Bereich.

Darf man diese bei euch mit M-Schein mit 15 Jahren schon fahren?

Gruß

[das in eckigen Klammern hat mein kleiner Sohn getippt, der bei mir auf dem Schoß sitzt. Ich habs stehen lassen. Ist doch so niedlich!]

Moin,

Laut MDR muss es der AM Führerschein sein:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/hmp-vorlage-leistungsstaerkere-ddr-mopeds-zulassungsfrei-tuning-trotzdem-nicht-erlaubt100.html#:~:text=Die%20Simsons%20seien%20mit%2050,mit%20dem%20AM-Führerschein%20fahrbar.

Am Rande bemerkt: Das mit den 60 km/h war eine interne Sonderregelung der DDR, die mit dem Einigungsvertrag übernommen wurde.
-Luno

Das habe ich durchaus verstanden! :wink:
Aber nachdem nun klar ist, daß eine 15-jährige kein Auto haben kann und das dortige Umfeld offensichtlich nicht in der Lage ist, über andere Möglichkeiten nachzudenken, muß man halt die Alternativen aufzeigen.

Zu irgendwas muß doch das Netz gut sein! :wink:

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Deswegen meine Frage nach „bei euch“. Also in Hessen oder in Baden-W.

hier meine Abschliessende Antwort

Meine eigentliche Frage ob sie das Auto kaufen , anmelden und versichern kann wurde von hawethie und parallel dazu von meinem Versicherungsvertreter , dem ich die selbe Frage geschickt hatte fast gleichlautend beantwortet

Nur als Hinweiss , jemand der 18 ist , braucht keinen Autoführerschein um ein Auto zu kaufen und auch nicht für die Anmeldung und auch nicht für die Versicherung
weder das Autohaus , noch die versicherung macht sich strafbar , nur wenn die Probefahrt runter vom Firmengelände führt , dann wird es komisch

Also für mich ist das Thema abgeschlossen

Ach und noch was , was getunte Zweiräder betrifft , die meisten neuen Scooter sind elektronisch gedrosselt , da braucht man oft nur das Kabel vom Schwungscheiben Sensor abzuziehen und dann laufen die was der Motor her gibt so 70 - 90 km/h

das Problem weshalb die Frage aufkam , beide Elternteile haben Firmenwagen , das gibt es hier sehr oft , das machen sehr viele Arbeitgeber um Personal zu bekommen stellen die ihren Mitarbeitern ein Auto zur verfügung , deswegen gibt es kein Auto das den Eltern laut Anmeldung gehört und da kam auch die Idee auf es gleich auf die Tochter zu melden … war halt eine Idee

letzter Stand der Dinge … ob das allerdings endgültig ist weiss ich nicht , der Vater will sich sein Jugendtraum erfüllen , bevor die Produktion eingestellt wird was angeblich 2023 der Fall sein soll und dann können die ausweichen wenn die Tochter gefahren werden muss , dann bleibt einer der Firmenwagen zu Hause und einer nimmt das „Spielzeug“ um auf die Arbeit zu kommen

Also mit Verlaub, wenn ich mir so ein „Spielzeug“ kaufen würde, dann würde ich das definitiv auf mich und nicht auf die minderjährige Tochter anmelden :wink:

Dann darf ich mal die Selbe Wortwahl nehmen

mit verlaub , dann haben sie den Text nicht richtig gelesen

da es JA NICHT MÖGLICH IST , auf eine Minderjährige ein Auto anzumelden und zu versichern , erst ab 18 , will der Vater sich sein Traum erfüllen und die Tochter soll bedarf mit einem zu hause gelassenen Firmenwagen kutschiert werden
Heisst Beispielweise wenn Töchterchen zur Berufsschule muss , lässt Vater seinen Firmen- Audi stehen und nimmt das " Chevrolet Spielzeug" um zur Arbeit zu fahren und Opa fährt Sie dann mit dem Firmenwagen zur Schule weil der dann in dem moment im Hof steht .

und dann bekommt sie ein E.Bike oder Moped oder sowas für ihr kurze Strecken zum beispiel um zum Sport zu fahren … so letzter stand der Dinge

Wo denkst du denn hin? Dann müsste man am Ende noch ein bisschen mehr Steuern zahlen, was man als Firmenwagen-Besitzer ja gar nicht gewohnt ist!
(Anmerkung: Obige Ironie aufgrund meines Ärgers, dass viele gut bezahlte Menschen einen Firmenwagen haben, den sie nicht bräuchten)

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Liebe(r?) @toni63,
darf ich zwei Dinge vorab klar stellen? Üblicherweise duzt man sich im Internet allgemein und auch in diesem speziellen Forum, ich hoffe es ist in Ordnung, wenn wir beiden dies hier so fortsetzen.
Und zweitens: „Sie“ als persönliche Anrede schreibt man groß, „sie“ als Personalpronomen klein. Das heißt „Liebe Frau Bömer, Sie sind doof“ schreibt man groß, „Opa fährt sie [die junge Dame] dann in die Berufsschule“ schreibt man klein.

So - zurück zum Thema. Da hast Du mich komplett missverstanden. Mir ist das völlig wurscht, wie viele Autos bei der Sippe aufm Hof rumstehen (auch wenn ich dazu durchaus eine deutliche Meinung habe, tut diese hier nix zur Sache).

Wenn ich als Papa einer 15-jährigen Tochter mir meinen „Jugendtraum“ erfüllen möchte und mir so ein „Spielzeug“ kaufen möchte ist das doch prima. Was ich daran nicht verstehe, warum man überhaupt auch nur erwägt, die Karre auf das Töchterlein zuzulassen… Ich meine, wenn wir von dem 20 Jahre alten Corsa reden würden, den die junge Dame dann am Tag ihrer erfolgreichen Führerscheinprüfung strahlend erstmals fährt, dann könnte ich das nachvollziehen. Und auch wenn Oppa sie bis zu diesem glückseligen Tage damit zur Berufsschule kutschiert könnte man das irgendwie noch nachvollziehen. Aber Papas Bubentraum zu „Fahranfänger-Konditionen“ versichern? Freiwillig? Es tut mir leid, ich verstehe nicht… Aber gut, das Problem ist ja wohl gelöst und was mich hier nun noch plagt ist die reine, verwerfliche Neugierde (und das dumme Gefühl, dass in dieser Geschichte irgendein Detail fehlt…)

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