Darf eine Bank für ein Giro-Konto, das auf der Firmen Seite mit 0,- € Kontoführungsgebühr, Das kostenlose Top-Girokonto, ohne Mindestgeldeingang geworben wird, quartalsweise ein Betrag vom Guthaben abziehen?
Leider sind mir dummerweise die Vetrags Unterlagen abhanden gekommen, kann man sich diese als Kopie anfordern?