Darf eine Bank für ein kostenloses Girokonto quartalsweise ein Betrag abziehen?

Darf eine Bank für ein Giro-Konto, das auf der Firmen Seite mit 0,- € Kontoführungsgebühr, Das kostenlose Top-Girokonto, ohne Mindestgeldeingang geworben wird, quartalsweise ein Betrag vom Guthaben abziehen? 

Leider sind mir dummerweise die Vetrags Unterlagen abhanden gekommen, kann man sich diese als Kopie anfordern?

Servus,

da wäre es jetzt schön, wenn man wüßte, wofür der Betrag „abgezogen“ wird. Das steht auf dem Kontoauszug oder auf einer Anlage zum Kontoauszug drauf.

Schöne Grüße

MM

Die Unterlagen solltest du im Internet auf der Anbieterseite einsehen können. Um welches Bankprodukt und welche bank geht es denn überhaupt? Oftmals sind an diese „Sonderangebote“ irgendwelche Bedingungen geknüpft, die Kosten rechtfertigen. Aber gib mal mehr Infos raus :smile:

auf dem Kontoauszug steht dann immer Saldo der Abschluss Posten. Eigentlich wurde bei Konto Eröffnung um ein P-Konto gebeten. Darauf hin wurde mir mitgeteilt es kostet 5 € im Monat. Damit war ich einverstanden. Das liegt jetzt fast 2 Jahre zurück. In diesem Monat habe ich Plötzlich eine Konto Pfändung und komme an mein Guthaben (Sozialleistungen) nicht ran. Eigentlich bin ich davon ausgegangen das ich ein P-Konto habe und dafür quartalsweise bezahle.

es handelt sich um die Norisbank. Ich hatte dort vor fast 2 Jahren ein Girokonto eröffnet und um ein P-Konto gebeten. Darauf wurde mir gesagt, es kostet 5 € im Monat. Da ich seit fast 2 Jahren quartalsweise bezahle, bin ich davon ausgegangen das ich ein P-Konto führe. Allerdings habe ich in diesem Monat eine Kontopfändung am laufen und mein Konto ist eingefroren. Da frage ich mich wofür die Abzüge „Saldo der Abschluss Posten“ sind?

Servus,

wenn auf dem Kontoauszug ein Saldo der Abschlussposten ausgewiesen ist, gibt es dazu eine Anlage, auf der die Abschlussposten aufgeführt sind. Das kannst Du dann vergleichen mit dem, was für das Konto vereinbart ist.

Wegen der Pfändung tätet ich mal mit dem Mitarbeiter der Bank telefonieren, der das Konto betreut. Der kann eher erklären, was da gelaufen ist.

Schöne Grüße

MM

Nochn Einfall
Servus,

wenn Du nur den Saldo der Abschlussposten kennst, aber nicht die Abschlussposten, die da saldiert worden sind, kann es gut sein, dass Du das Konto seit ewig und drei Tagen nur online anschaust und noch nie einen Kontoauszug abgeholt oder abgerufen hast,

Es wäre nicht so ganz überraschend, wenn Du damit gegen die Vereinbarungen zur Kontoführung verstießest, die Du mit der Bank getroffen hast, und wenn dadurch der angebotene Tarif „Girokonto ohne laufende Gebühren“ gestört und durch einen Basistarif ohne besondere Vorteile ersetzt worden wäre.

Schöne Grüße

MM

bei den Anlagen ist nichts aufgeführt, das ich nachvollziehen kann wofür die Saldo der Abschlussposten sind.

also ich gucke das Konto seit Eröffnung wirklich nur Online an. Da es in meinem Wohnort weit und breit keine Norisbank gibt. Ist man denn verpflichtet bei einer Online Bank Kontoauszüge abzuholen?

Servus,

schau mal nach, was mit der Bank vereinbart ist. So ganz selten ist eine solche Pflicht des Kunden nicht; bei Online-Banking gibt es auch die Möglichkeit, Kontoauszüge abzurufen (das ist nicht die Umsatzanzeige am Bildschirm). Diese kann (muss nicht) bei einer solchen Verpflichtung gleichwertig mit dem bei der Bank ausgedruckten Auszug sein.

Einfacher als nachlesen in den ziemlich umfangreichen Bedingungen für die Nutzung des gebührenfreien Kontos ist ein Anruf - bei der Norisbank weiß man mehr über die Konditionen der Norisbank als hier.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das hätte ich auch nicht erwartet. Du hast doch eben geschrieben, dass Du seit Eröffnung noch nie einen Kontoauszug abgeholt oder abgerufen hast. Ohne Kontoauszug gibt es auch die Anlagen zum Kontoauszug nicht.

Schöne Grüße

MM

Ich bekomme Kontoauszüge quartalsweise zu geschickt und da ist leider nichts aufgeführt.

Servus,

doch, isses. Zu jedem Kontoabschluss gehört eine Aufstellung der einzelnen Abschlussposten - sonst stünde auf dem laufenden Auszug nicht „Saldo der Abschlussposten“, sondern die wären auf dem Auszug selbst aufgeführt. Wegen Drucktecknik kann es gut sein, dass die Anlagen zu den einzelnen Auszügen nicht bei dem Auszugblatt liegen, zu dem sie gehören, sondern am Ende des Stapels separat dazugepackt sind.

Ach übrigens: Was hat denn der Mitarbeiter der Norisbank am Telefon zu dem Thema gesagt?

Schöne Grüße

MM