Darf eine bevorstehend Insolvenz verschwiegen werden?

Leider, nach nun mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, habe ich für die Monate Juli 2015, August 2015 , nur eine nicht Schriftlich bestätigte Anzahlung von 700€ erhalten, des weiteren bekam ich seit Januar 2014 keine Monatlichen Abrechnungen. Immer wieder frage ich nach, doch werde nur vertröstet, ich bin Bäcker, in einem kleinem Familienunternehmen.
Mein Arbeitgeber schweigt alles Tot, des öfteren fragte ich nach meinem Geld, doch eine richtige Antwort habe ich bis heute nicht bekommen.
Jetzt vermute ich das er vielleicht vor hat Insolvenz zu beantragen. Wenn dem so wäre, ist er verpflichtet mir und den anderen Mitbearbeitern das zu sagen? Sollte ich meine Ansprüche über einen Anwalt geltend machen?

Auch ist mein Arbeitsvertrag nicht ordentlich ausgefüllt worden, was Kündigung angeht, es steht wie folgt ; Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen/ Monaten zum_Quartal___zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das___/___ Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollte Insolvenz angemeldet werden, ist der Vertrag samt Kündigungsfristen Gültig?

Was soll ich tun?

Hallo,

wenn die Bäckerei eine Kapitalgesellschaft ist (GmbH, UG, KGaA, AG), dann ist das Nichtanmelden der Zahlungsunfähigkeit eine Straftat.
Wenn es ein Einzelunternehmer ist, eine KG, GbR oder OHG, dann nicht.

Ob ein Insolvenzantrag besteht, kann bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ recherchiert werden.

Zur Geltendmachung deiner Ansprüche:
Leider gilt der gute Grundsatz „Wo nix ist, kann man nichts holen“.
Andererseits haftet ein Unternehmer je nach Rechtsform mit seinem gesamten Vermögen (auch dem privaten!).
Die länge des Zeitraums ohne Bezahlung lässt Böses vermuten, ebenso die Tatsache der fehlenden Abrechnungen.
Offenbar ist der Inhaber nicht mehr in der Lage, einen geordneten Geschäftsbetrieb durchzuführen.
Es ist denkbar, dass auch Kranken- und Rentenkasse auf Zahlungen warten.
In so einer Situation sind auch psychische Probleme des Arbeitgebers denkbar (Vedrängung, Realitätsverlust, burn out,…).

Du musst natürlich jetzt unbedingt nach einem anderen Job Ausschau halten, denn alle Warnlampen blinken grell!
Welche weiteren Schritte richtig und nötig sind, sollte dir ein Anwalt darlegen. Ich vermute mal, dass du nicht Mitglied in einer Gewerkschaft bist, die könnte sonst auch beraten.
Eine Erstberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht kann schon helfen, diese ist noch bezahlbar (m.W. 190€).

Hallo,

ist die Insolvenz eine Tatsache (also zumindest beantragt), muß sie auch nicht verschwiegen werden.

Vermutet ein Gläubiger (dazu gehört auch ein AN mit ausstehenden Lohnforderungen) aber nur, daß eine Insolvenz bevorsteht, sollte der gläubiger das nicht unbedingt überall 'rumplappern, da dies durchaus zu Schadenersatzansprüchen führen könnte - wie zB im Fall Kirch.
Grundsätzlich sollte ein AN versuchen, bei Zweifeln über die wirtschaftliche Lage des AGs, so schnell wie möglich sein Geld einzu fordern, da bei zu langem Warten die Ansprüche als (nachrangiger) Bestandteil der Insolvenzmasse untergehen könnten.

Im Übrigen ist auch ein AN berechtigt, als Gläubiger gegen seinen AG ein Insolvenzverfahren zu beantragen, wenn seine Forderungen nicht realisierbar sind. dann besteht wenigstens Anspruch auf Insolvenzgeld.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Auch wenn sich der Arbeitsvertrag schon sehr seltsam liest, kann das rechtlich belastbar nur von einem Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt für Arbeitsrecht) beurteilt werden.