Darf eine Ferienfreizeit der behinderten Tochter der Pflegeperson vom Pflegegeld abgezogen werden?

Hallo,
Die Tochter hat Pflegegrad 4. Kürzlich war sie eine Woche in einer begleiteten Ferienfreizeit.
Dies steht ihr ja zu und die Krankenkasse trug auch die Kosten.
Allerdings wurde mir für die Woche das Pflegegeld gestrichen.
Aber beim gestrigen VDK-Treffen kam zur Sprache, dass das nicht legitim sei.
Das Geld diene auch der Erholung der pflegenden Person.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Das Budget für Verhinderungspflege und erweiterte Betreuungskosten decken die Kosten für die Freizeit allemal.
Einen Schrieb über die Minderung des Pflegegeld gibt es nicht.
Vielen Dank für Hilfe!
LG, Mao

Hi
wenn der VDK das sagt, dann müssten die dir doch auch die gesetzlichen Grundlagen nennen können.
Oder man klärt das durch einen Anruf bei der Pflegekasse (oder wer auch immer das Geld zahlt).
IMHO díent das Pflegegeld dazu, den zu Pflegenden zu pflegen… aber soo gut kenn ich mich da nicht aus

CU
HaWeThie

Kann ich (als pflegender Angehöriger eines Elternteils; das dürfte rechtlich keine andere Situation sein) bestätigen, dass man dafür keinen Schrieb erhält, sondern einfach abgezogen wird.
Ruf doch bei der Pflegekasse einfach an und lass dir den Abzug begründen!

Bei Ersatzpflege wird normalerweise m.W. 50% des Pflegegeldes für diesen Zeitraum abgezogen.
Allerdings gibts da entscheidende Feinheiten, u.a. die Feinheit, ob diese Ersatzpflege in Anspruch genommen wurde „zur Erholung der pflegenden Person“ (da ist m.W., wenn das mehr als 8 Std. am Tag überschreitet, der 50%-Abzug gerechtfertigt) oder aber, weil der Aufenthalt für deine Tochter wichtig ist (wie z.B. eine Reha-Maßnahme). Dann ist m.E. kein Abzug gerechtfertigt, wenn es sich um einen so kurzen Zeitraum handelt.

Mich verwirrt, dass du schreibst, die KK trug die Kosten für die Ferienfreizeit, zugleich aber das Budget für Verhinderungspflege, bei dem es um DEINE Erholung geht, anführst. Das ist, so wie ich das laienhaft sehe, ein wesentlicher Unterschied bei der Frage, ob das Pflegegeld gekürzt werden darf oder nicht.

Gruß
F.