Gibt es eine Verordnung woraus hervor geht, dass man eine Haustür im Mehrfamilienhaus ständig von innen abschließen muss, obwohl dieses Haustür von Außen mit einen NICHT drehbaren Knauf versehen ist und somit ohne Gewalteinwirkung nicht ins Haus gelangen kann!
Es geht um die grundsätzliche Frage, ist eine verschlossene Haustür zB. in Brandgefahr als Fluchtweg nicht passierbar weil sie unnötiger Weise ständig von innen verschlossen wird, als Fluchtweg einzustufen ( wie in allen öffentlichen Gebäuden!)?