… eigenen Kinder unterrichten
Ich würde gern wissen, ob es in Niedersachsen eine gesetzliche Regelung gibt, ob eine Lehrerin ihr eigenes Kind unterrichten darf oder nicht. Oder ist es der einzelnen Schule überlassen, dies zu regeln?
Hallo & Deutsche Antwort: Alles, was die Behörde nicht ausdrücklich erlaubt, ist verboten. Kafka mfG
Ja, das…
…darf sie.
Oder ist es der einzelnen Schule überlassen,
dies zu regeln?
Da die Landesgesetze es nicht verbieten, darf eine interne Schulordnung dies sehr wahrscheinlich ebenfalls nicht tun.
Na schlecht geschlafen?
Es heißt eher, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.
GG Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
T.
Hallo,
was sagt das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz zur Befangenheit? (Ich werd aus dem, was ich im Netz finde, nicht ganz schlau.)
Greift das Verwaltungsverfahrensgesetz zu diesem Fall?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo Julchen,
leider kann auch ich Dir nicht mit Gesetzestexten weiterhelfen. Aus meiner Schulzeit, Lehreraktivität und auch im Bekanntenkreis kenne ich etliche Fälle in denen Eltern ihre eigenen Kinder unterrichtet haben.
Es hängt sicher von der Schulgröße, Klassenstufe usw ab, ob ein Eltern-eigenes-Kind-Unterricht vermeidbar ist.
Es wird - nach meiner Erfahrung - versucht eine solche Konstellation zu vermeiden, was aber nicht immer gelingen kann.
Ein sicher etwas extremes Beispiel:
Physik-GK: Atom- und Kernphysik mit Praktikum am Kernreaktor
Dieser Kurs wurde von einem Vater, der am Reaktor tätig war, am Gymnasium gegeben. Ein Verbot eigene Kinder zu unterrichten hätte bedeutet, dass der Sohn diesen Kurs nicht hätte belegen dürfen, einen Parallelkurs durch eine andere Lehrkraft gab es nicht! (Konnte es auch nicht geben, aufgrund der sehr speziellen Aufgabenstellung).
Gruß Volker
Hallo Jörg,
mit Gesetzestexten kann ich nicht dienen und ich habe auch nicht den Nerv, entsprechende Links zu suchen.
Mein lakonischer erster Kommentar („Ja, das darf sie“) beruht auf eigener Erfahrung als Lehrer: an meiner ehemaligen Schule in Niedersachsen gab es einige Kollegen, die ihre eigenen Kinder unterrichteten, wenn organisatorische Bedingungen keine andere Lösung zuließen, oder wenn eine andere Lösung einen Riesenaufwand beim Lehrereinsatz, der Stundenplangestaltung etc. bedeutet hätte.
Eine Kollegin war sogar mehrere Jahre lang die Klassenlehrerin ihrer Tochter - Probleme hat es dabei nie gegeben.
Grüße
Pit
Hallo!
Unabhängig davon, ob ein/e Lehrer/in darf oder nicht, ich meine,
er/sie sollte es nicht tun.
Meine Parallel-Klassenlehrerin in der Grundschule war Mutter und Tante zweier Mitschüler von mir (197X) in BaWü.
Herzliche Grüße
Jogi