Gestern hat ein Nachbar über der Wohnung meiner Bekannten Raumspray von oben ins Fenster gesprüht . Daraufhin hat meine bekannte die Polizei gerufen. Er sagte das er nur gesprüht hatte weil angeblich ein Schwall KATZENGERUCH nach oben gedrungen sei.Meine Bek. wohnt seit über 10 Jahren in der Wohnung und hat seitdem auch ihre Katzen. Bevor dieser Nachbar eingezogen ist; hat sich noch keiner irgendwie über den Geruch beschwert.Das Katzenklo wird min. 5 mal am Tag geleert und einmal die Woche mit frischem Streu befüllt.Darf der Nachbar so einfach ihre Wohnung besprühen ?
Habe ich es richtig verstanden - er hat das Fenster deiner Bekannten angesprüht?
Kann mir absolut nicht vorstellen, dass das erlaubt ist… aber ich habe keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht - hier bräuchtest du den Rat eines Juristen.
Katzenhasser findet man leider überall…! Hundehasser noch mehr!
LG
Luciiia
Habe ich es richtig verstanden - er hat das Fenster deiner Bekannten angesprüht?
Kann mir absolut nicht vorstellen, dass das erlaubt ist… aber ich habe keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht - hier bräuchtest du den Rat eines Juristen.
Katzenhasser findet man leider überall…! Hundehasser noch mehr!
LG
Luciiia.
Hallo,
zunächst ist das mal eine rechtliche Frage. Die kann ich als Nicht-Rechtsanwalt nur nach meinem Dafürhalten beantworten: Nein er darf nicht. Der Nachbar hätte zunächst einmal den „Verursacher“ auffordern müssen, die Geruchsquelle zu beseitigen.
Bleibt der Gesichtspunkt aus „Verursacher-Sicht“.
Einen scharfen Geruch hinterläßt in erster Linie der Urin des Katers. Nicht der,der Kätzin. Ein klumpendes Streu kann viel des Geruchs bereits einfangen. Ein markierender Kater wird allerdings auch ausserhalb der Katzentoilette sich verewigen.
Du schreibst nicht, ob Deine Bekannten ein - oder mehrere weibliche/s oder männliche/s Tier/e haben, ob potent oder in welchem Alter kastriert, ob reviermarkierend oder nicht.
Bevor ein Gestank in eine andere Wohnung „zieht“ ist er zunächst einmal in der eigenen Wohnung zu riechen. Selbst wenn man schlecht riecht, nach einem Spaziergang oder einem Einkauf zurückkommend, sollte man schon in der Lage sein zu beurteilen, ob kätzischer Uringeruch in der eigenen Wohnung ist. Dann wäre es höchste Zeit, für Abhilfe zu sorgen.
lG und in der Hoffnung, die Nachbarschaft zu retten!
Lieber Schreier,
leider haben die allermeisten Menschen kein Verständnis für diesen lieblich aparten Geruch den ein Katzenklo verbreitet.
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber Gegenmaßnahmen im § 334 Bsgch ganz klar formuliert. Ich darf hier zitieren: „, und aus diesen unzumutbaren in Absatz 4 beschriebenen Anlässen ist es in seltenen Fällen erwägbar einen absonderlichen Geruch mit dem Einsatz von Kampfgas zu begegnen. Allerdings muß dieses zur Abwehr von Gesundheitsgefahren ausdrücklich den Mitbewohnern angekündigt werden“
Wie Sie schon vermuten war also dieses Verhalten des Nachbarns unzumutbar und sogar unverschämt.
Deswegen sollten Sie ihm unverzüglich den Mitvertrag kündigen.
Guten Tag
Tut mir leid, ich kann Ihnen mit Ihr Frage nicht weiterhelfen.
Hallo,
also ich würde sagen, nein das darf er nicht.
Wie das allerdings rechtlich gesehen aussieht weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht aus. Was hat denn die Polizei dazu gesagt? Ich würde einfach mal einen Anwalt aufsuchen und diesem Nachbarn mal einen Brief schreiben lassen, damit das in Zukunft nicht noch mal passiert. Nicht auszudenken, wenn gerade eine der Katzen am Fenster gesessen hätte und das Raumspray in die Augen bekommen hätte.
Liebe Grüße
Gaby
Hallo Streier,
ich glaube nicht, dass dieser Nachbar das darf. Aber da ich kein Rechtsanwalt bin und die Gesetzgebung nicht kenne, weiß ich nicht, ob ich damit Recht habe. Ich würde es mit einer Anzeige wegen Körperverletzung versuchen. Denn Raumspray stinkt auch und ist nicht ungefährlich. Da Katzen leider nur als Sachgegenstand gehandelt werden, würde ich die Körperverletzung auf Deine Bekante beziehen.
Viel Erfolg gegen so einen schei… Nachbar.
Hallo,
habe Ihre Anfrage erst heute gelesen.
Für mich geht das in Richtung Nachbarschaftsstreit. Doch ich bin kein Richter und kann daher nur aus meinem Empfinden heraus anworten. Ob der Nachbar das darf, kann ich wirklich nicht sagen.
Ich würde Ihrer Nachbarin empfehlen sich das Veterinäramt einzuladen und sich eine Genehmigung zur Katzenhaltung nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einzuholen. Das ist immer gut für den Notfall und kostet nicht die Welt. Wenn bei Ihrer Nachbarin alles glänzt, hat sie nichts zu befürchten.
Sonst würde ich erstmal nichts machen. Mit der Sprüherei würde ich mich arangieren, solange es ein gutes Raumspray ist und es nicht mein Geld kostet.
Da Ihre Nachbarin die Polizei rief kann man evtl. auch davon ausgehen, dass der Nachbar das Sprühen in Zukunft sein lassen wird. Aber dass er Ruhe gibt, das weiß man nicht.
Sie schreiben, dass das Klo einmal die Woche neu befüllt wird. Da frage ich mich, ob das denn wirklich nötig ist? Eine gute klumpenbildende Katzenstreu kann wesentlich länger im Klo bleiben und riecht nicht.
Ich empfehle Ihrer Nachbarin die Katzenstreu Cat´s Best Öko plus. Diese Streu macht schöne Klumpen und die lassen sich im Menschenklo entsorgen, was auch auf der Packung steht. Die 40 l Säcke kosten knapp 25 Euro. Die kann man sich übers Internet bestellen und bekommt es so bis vor die Tür geliefert. Es gibt das Streu auch in kleineren Abpackungen. Was man jedoch noch braucht, ist eine passende Schaufel mit großen Löchern zum Aussieben. Da empfehle ich die Streuschaufel der Firma Fackelmann. Die gibts bei amazon.de
Jedenfalls riecht die Streu angenehm nach Holz, auch noch nach längerer Zeit. Muß man dann nach Wochen doch mal den Rest entworgen, so kann man das über die Biotonne machen. Sie kann sich auch der Vermieter nicht aufregen, dass mit Katzenstreu extra Müll anfällt.
So, ich hoffe ich konnte noch etwas helfen.
Weitere Fragen beantworte ich sehr gern.
Viele Grüße
Angela Wichmann-Hahn
www.bernsteinlicht.de
30 Jahre Edelkatzenzucht vom Bernsteinlicht