Darf Gläubiger Adresse beim Einwohnermeldeamt gegen Gebühr anfordern um Werbepost zuzustellen?

hallo,
ich habe eine finanzierung bei der santander consumer bank für meine küche laufen, betrag ca 1000 euro. die bank hat mir immer mal werbepost zugestellt. nun bin ich aber umgezogen und habe vergessen der bank meine neue adresse mitzuteilen. heute habe ich auf meinem kontoauszug neben der normalen ratenabbuchung eine zusätzliche gebür von der bank in höhe von 25,50€ entdeckt welche ich mir absolut nicht erklären konnte. in einem telefongespräch wurde mir dann mitgeteilt dass man mir einen brief zustellen wollte der aber wieder zurück kam weil die adresse nicht mehr aktuell war. also haben sie ein ermittlungsverfahren gegen mich eingeleite um meine adresse ausfindig gemacht und die dafür entstandenen kosten wurden mir einfacht mit zur last gelegt.

in den agb´s des kreditvertrages steht zwar:
" der darlehensnehmer ist verplichtet der bank die änderung der anschrift umgehen mitzuteilen",
aber heist das auch zwangsläufig dass sie das recht haben ein ermittlungsverfahren gegen mich einzuleiten um meine adresse ausfindig zu machen, wofür ich die gebühren zahlen muss, nur um mir werbepost zuzuschicken?

Hallo!

Nur um Werbung zuzustellen ?

Man ist doch Kunde der Bank und hat sogar einen Kredit anzuwickeln. Da hat die Bank schon ein gewisses berechtigtes Interesse, die aktuelle Anschrift ihres Vertragspartners rauszukriegen, oder nicht ?

Und dieses "Ermittlungsverfahren " ist eine online-Auskunft aus dem Melderegister der Stadt. Das kostet in etwa die genannte Summe (incl. Verwaltungskosten der Bank, Auskunft allein mag so um die 15-20 € betragen.

MfG
duck313

ich habe meine raten aber bisher immer pünktlich bezahlt durch lastschriftverfahren und habe ja sonst nichts mit denen zu tun. wenn es jetzt ein wichtiger brief gewesen wäre weil ich meiner ratenzahlung nicht nachgekommen wäre und sie mir einen mahnbescheid hätten schicken müssen, dann ist das ja was anderes. aber nur um eine simple werbepost zustellen zu können diesen aufwand zu betreiben und die kosten auf mich umzuwälzen finde ich nicht ganz gerechtfertigt und ich kann mir auch nicht vorstellen dass die bank damit im recht ist? oder?

Natürlich darf und muss die Bank Deine neue Adresse ermitteln, alleine um Dir rechtlich vorgegebene Schreiben wie z.B. Steuerbescheinigungen zuzustellen.

Abgesehen davon steht zu fast 100% in den von Dir unterschriebenen AGB’s etc. zum Kredit, dass Du der Bank neue Adressen von Dir aus spätestens am Umzugstag mitteilen mußt. Zu fast 100% stehen in der Preisliste der Bank auch die Kosten einer Adressermittlung.

An Deiner Stelle würde ich gegenüber der Bank nicht zu laut meckern.

Hallo,

in den agb´s des kreditvertrages steht zwar:
" der darlehensnehmer ist verplichtet der bank die änderung
der anschrift umgehen mitzuteilen",
aber heist das auch zwangsläufig dass sie das recht haben ein
ermittlungsverfahren gegen mich einzuleiten um meine adresse
ausfindig zu machen, wofür ich die gebühren zahlen muss, nur
um mir werbepost zuzuschicken?

ich nehme kaum an, daß man ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, sondern es wird sich um die Ermittlung der aktuellen Adresse handeln und ja, dafür hat der Kunde die Zeche zu bezahlen, weil er nämlich seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und es nicht Aufgabe des Kreditinstitutes ist, Briefe bis zum St. Nimmerleinstag zu bunkern. Mal ganz abgesehen von der Pflicht, Kontoauszüge zuzustellen und für seine Kunden zutreffende Stammdatensätze zu unterhalten.

Gruß
C.

meiner ratenzahlung nicht nachgekommen wäre und sie mir einen
mahnbescheid hätten schicken müssen, dann ist das ja was
anderes. aber nur um eine simple werbepost zustellen zu können
diesen aufwand zu betreiben und die kosten auf mich umzuwälzen
finde ich nicht ganz gerechtfertigt und ich kann mir auch
nicht vorstellen dass die bank damit im recht ist? oder?

Doch ist sie. Nur, weil es sich beim ersten Brief um Werbung handelte, wäre es dabei ja nicht geblieben.

Einfache Rechnung: Pflichtverletzung=Schadenersatzpflicht.

1 Like

Vielleicht ist das Versenden von Werbebriefen nur ein billiges hilfreiches „Werkzeug“, um möglichst schnell Kunden auszufiltern, die Ihren Pflichten nicht nachkommen…

Hallo,

jeder kann beim Einwohermeldeamt Adressen abfragen. Kostet ein paar Euro, je nach Bundesland unterschiedlich.

Gruß, Paran