Darf grundlos der Führerschein eingezogen werden?

Hallo,
folgender Artikel ließ mich mal wieder am Rechtsstaat zweifeln:

Dort heißt es: „Beim Verdacht auf Drogen am Steuer steckt die Polizei regelmäßig die Karte ein. Bis zum Eintreffen der Blutergebnisse muss der Betroffene dann zu Fuß gehen. Das kann bis zu drei Monate dauern. Besonders ärgerlich ist der Verlust natürlich bei einem – hoffentlich! - negativen Ergebnis des Tests. Wenn man also nur etwas auffällige Augen hatte, aber keine Drogen nahm.“

Wenn das so stimmt wäre es ein Freibrief für Polizisten jemanden die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Gibt es dazu Gerichtsentscheide?

Wieviele Fälle solcher Polizeiwillkür sind bekannt?

Gruß

Desperado

Don’t feed the troll.

7 Like

Hallo,

lese den von Dir verlinkten Artikel mal vollständig. Da steht nirgendwo etwas von „grundlos“, sondern es liegen klare Indizien für eine Einschränkung der Fähigkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr vor.
Gesetzlich geregelt ist das auch, nämlich in § 111a StPO,
https://dejure.org/gesetze/StPO/111a.html
wobei eine polizeiliche Beschlagnahmung bei „Gefahr im Verzug“ zulässig ist, diese aber idR innerhalb von 3 Tagen von einem Richter bestätigt werden muß.

Zu faul zum Googeln? Mit den entsprechenden Suchbegriffen lassen sich alle möglichen Webseiten mit rechtlichen Einschätzungen und auch Verweisen zu Urteilen finden.

Klar, daß bei Dir diese Frage tendenziös gestellt wird. Denn der Rechtsstaat interessiert Dich ja nur soweit, wie es Deinen persönlichen Befindlichkeiten entspricht.
Natürlich können auch Polizeibeamte irren und Fehler machen. Das hat dann aber immer noch nichts mit „Willkür“ zu tun und kann auch gerichtlich korrigiert werden.

Wolfgang

14 Like

Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln IST ein Grund…

3 Like