Hallo miteinander,
ich bin hartz4-Empfänger und werde in kürze vom tüv von meinem alten wagen getrennt.
meine eltern haben mir angeboten sich einen zweitwagen zuzulegen, den sie mir dann zur nutzung überlassen (ich werde also nicht eigentümer).
ist es mir möglich mich als halter dieses autos eintragen zu lassen, ohne das ich probleme mit der agentur bekomme?
für mich wäre die versicherung dann nämlich erheblich günstiger.
vielen dank im voraus!
thomas
ja das ist möglich
nur lass dir das schriftlich geben das du das fahrzeug nur nutzt und nicht besitzter bist
steuern zahlen deine eltern…
und angemeldet auch auf sie
Hallo Thomas!
Prima Eltern! Echt.
Nützt nichts, auch wenn die Versicherung günstiger ausfällt. Halte die Füße still und las alles so wie es ist. Es sei denn, das Auto ist laut Schwackeliste und Gutachten so billig, das Du es mit Deinem Hartz-4-Gehalt ansparen und Dir somit kaufen kannst. Dabei musst Du unbedingt glaubwürdig sein.
Für Verkehr und Fahrtkosten stehen Dir pro Monat ca. 15,70 €, für Freizeit ca.39, 94 € und anderen Waren und Dienstleistungen ca. 27,24 € zur Verfügung.
Handle einfach, „kaufe“ das Auto billig ab (wenn es geht im Vertrag ohne Anschrift Deiner Eltern(Schenkung und Rückforderung))und zum Amt kein Wort, betreffs kaputten Auto u. s. w.
Tschüß
Sind Sie als Halter des Autos eingetragen sind zählen Sie auf dem Amt auch als Besitzer des Autos. Sie können ihre spezielle Situation schildern und auf Kulanz des Sachbearbeiters hoffen.
hallo,
und vielen dank für all eure schnellen antworten!
da diese aber leider genauso unterschiedlich ausgefallen sind wie andere infos, die ich gefunden habe, werde ich wohl die höhere versicherung bezahlen.
trotzdem: DANKE!
Was haben Sie erwartet? Viele Köche verderben den Brei.
Hallo
leider ganz einfach: Der Neu-Wagen darf 5.000 Euro nicht überschreiten. Aber es gibt Möglichkeiten, Versicherungen „überschreiben“ zu lassen. Erkundige dich bei deiner Versicherung. Der Vater ist der Versicherungsnehmer mit deinen Prozenten.
Viel Glück
zaubermaus