nein, ich bin techniker der fachrichtung maschinentechnik mit
vertiefungsrichtung medizintechnik. gilt das dann auch?
Hi,
Nein. Ohne weitere Schulungsmaßnahmen noch nicht.
[Zitat:]
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen.
Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Der Nachweis ist zu dokumentieren
Es gibt aber auch Möglichkeiten über Weiterbildungsmaßnahmen als „nicht elektrisch Vorbelasteter“ eine Elektrofachkraft zu werden. Z.B. über Seminare beim TÜV, …
gruß
boba