Hallo, ich habe eine kurze Frage. Wenn ich 3 Kinder habe in 3 verschiedenen Schulen, darf ich dann nur in einer Schule als Elternvertreter arbeiten, oder kann ich auch auf einer weiteren Schule als stellvertretender Elternvertreter ebenso gewählt werden.
Hier handelt es sich auch um 2 verschiedene Schularten, also einmal Grundschule und einmal um eine Werkrealschule.
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Brigitte