Darf ich das Gespann fahren?

Hallo
ich habe den Führerschein Klasse B und habe nun folgende Frage?

Wir haben einen VW Caddy: Leergewicht 1611 Kg, Anhängelast 1650 Kg.

Anhänger: gebremster Anhänger mit Ladung ein Gewicht von ca. 1500 Kg.

Zusammen wäre das ein Gewicht von ca. 3100 Kg.

So wie ich das Verstanden habe darf ich das Gespann mit dem Führerschein Klasse B fahren, da der Hänger mit Ladung nicht schwere ist als das Leergewicht vom Auto und die 3500 Kg nicht überschritten werden.

Ist das richtig?

Gruß Nils

Hallo Nils,

deine Rechnung ist fast richtig.
Du musst nur die 1500 ersetzen durch das zulässige Gesamtgewicht. Findest du im Fz Schein.

Grüße

Hallo nils-dtm,

grundsätzlich hast Du das richtig verstanden. Klasse B reicht aus, wenn der Gesamtzug eine zuläßige Gesamtmasse von max. 3,5 t hat und die zuläßige Gesamtmasse des Anhängers unter der Leermasse des Zugfahrzeuges liegt.

Entscheidend sind die eingetragenen Daten in den Fzg.-Papieren, nicht die definitiv geladene Masse.

Viel Spaß beim Fahren!

Sprudellaster

Hallo Nils,

es kommt bei dem Anhänger nicht auf das tatsächliche Gewicht, sondern auf die zulässige Gesamtmasse an. Dies gilt auch für das Zugfahrzeug. Das Gespann darf in Summe die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten. Zusätzlich gilt für dich jetzt noch bis zum 19.01., dass dass Leergewicht des Zugfahrzeuges größer sein muss als das zuässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ab 19.01. wird die Regelung einfacher…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Das ist leider mit den angaben nicht ermittelbar ,da diese angaben nur zum teil relevant sind 1. sind die Zul Gesamtgewichte massgebended leider das heisst ZGG des Zugfahrzeugs Plus ZGG des Anhänger mehr als 3,5 Tonnen dann Nein wenn Ja dann kommmt das Eigengewicht des Zugwagens ins Spie das darf dann nicht niedriger ode Kleiner sein als das ZGG des Anhängers . So ist das DEUTSCHE Führerscheinrecht an die EU angepasst vielen Dank

Wenn du die zuladung beim Hänger nicht überschreitest darfst du das gespann fahren. In der Betriebserlaubnis des Hängers steht auch was du zuladen darfst.

Hallo, Nils!

Es geht nicht darum, was der Anhänger ungefähr wiegt, sondern, was er wiegen darf. Zulässige Gesamtmasse muß kleiner sein, als Leermasse Zugfahrzeug. Und beides weniger als 3501kg…

MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info