Darf ich das Paket öffnen vor der Annahme?

Ich bekomme ein Paket per Nachnahme. Darf ich es im Beisein des Boten öffnen und nur bei ordentlicher Ware annehmen? Anderenfalls würde ich die Annahme verweigern, wenn z.B. nur ein Ziegelstein drin ist oder so in der Art.
Was meint das dt. Recht, darf ich es öffnen? Ist das üblich?

bye
>Micha

Hallo Michael,

dies ist wohl eine theoretische Frage.

Du erhälst ein Paket per Nachnahme. Mit der Zahlung der Nachnahme nimmst Du das Paket an. Du kannst es dann öffnen.

Ohne Zahlung wird es nicht ausgehändigt. Kann also auch nicht geöffnet werden.

Wenn äusserlich erkennbar ist, dass das Paket beschädigt - möglicherweise auch der Inhalt beschädigt sein kann - nimmt der Zusteller den Schaden auf.

Wenn Du als Inhalt was anderes findest als bestellt, kann der Postbote - darf er - das Paket nicht zurück nehmen. Für falsche Lieferungen ist der Zusteller nicht zuständig. Du musst dann auf dem üblichen Weg beim Absender reklamieren.

Gruss Günter

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Danke

dies ist wohl eine theoretische Frage.

Nein, das war ernst gemeint.

Wenn Du als Inhalt was anderes findest als bestellt, kann der
Postbote - darf er - das Paket nicht zurück nehmen.

Darum ging es mir. Ich wollte abwägen, ob bei einer mir unbekannten Firma eine Nachnahmelieferung sicherer ist als Vorkasse. Daß der Zusteller nicht verantwortlich ist für den Inhalt weiß ich selbst, aber ich habe gehofft, er kann das Paket als „Annahme verweigert“ zurücksenden, wenn ich es nicht will. Sonst renne ich wieder ewig meinem Geld hinterher.

Trotzdem danke für die Antwort.

bye
>Micha

Hallo Michael,

ich nehme grundsätzlich keine Nachnahme an, wenn der Absender unbekannt ist. Im übrigen mache ich es so, dass meine Nachbarn Post für mich annehmen, aber keine Post, Pakete, Päckchen, die per Nachnahme kommen; es sei denn, ich habe Geld hinterlegt und den Namen angegeben, von wem ein Paket anzunehmen ist. Dies gilt auch für private Dienste.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

Gruss Günter

nein ! habe ich gerade gelesen
der Paketzusteller muß dabei auch nicht anwesend sein
-ich glaube es war-Guter Rat-(Zeitschrift )