In diesem Zusammenhang ist die praktische Folge für mich tatsächlich das gleiche.
Ich stimme am 1.1.2019 zu, fotografiert zu werden und dass die Bilder danach veröffentlicht werden können. Am 1.1.2020 ziehe ich diese Erlaubnis zurück. Natürlich kann ich nicht un-fotografiert werden, aber ich kann verlangen, dass die Bilder, die inzwischen auf einer Website stehen, wieder entfernt werden. Aus einer gedruckten Veröffentlichung kann ich das natürlich nicht verlangen. Aber ich kann damit einer weiteren Verwendung, z.B. in einem Bildband, widersprechen.
Das ist rückwirkend.
Ich werde am 1.1.2019 fotografiert und werde am 1.1.2020 gefragt, ob ich einer Veröffentlichung zustimme und ob ich nachträglich zustimme, fotografiert worden zu sein. Natürlich ist letzteres Blödsinn, aber ich kann verlangen, dass die Bilder nicht nur nicht veröffentlicht werden, sondern auch, dass die Bilder von der Kamera und anderen Speichermedien des Fotografen gelöscht werden.
Das ist nachträglich.
Für die Praxis bedeutet aber beides dasselbe: der Fotograf bewegt sich auf dünnem Eis.
Und wenn du nicht selbst, deine Definition und dein Verständnis hier darlegst, kannst du dir doofe Bemerkungen sparen.